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Sklaverei im deutschen Alltag

Das Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen verpflichtet auch Deutschland, Menschenhändler strafrechtlich zu verfolgen. Wegen fehlender Zeugen kommt es hierzulande aber nur selten zu einer Anklage.

Von Gesine Dornblüth | 17.10.2010
    "Sklaverei in Berlin-Mitte". Diese Schlagzeile ging im Frühjahr 2009 durch die deutsche Presse. Eine Afrikanerin war an die Öffentlichkeit gegangen. Ihr Pseudonym: Lakech Demise

    "Frau Demise ist äthiopische Staatsangehörige und ist 2004 nach Deutschland gekommen, und zwar hat sie in Addis Abeba in einem Restaurant gearbeitet, der Restaurantbesitzer hatte einen Bruder, der in Berlin ein äthiopisches Restaurant betreibt. Er ist in Urlaub nach Addis Abeba gefahren und hat Frau Demise gefragt, ob sie nicht bereit wäre, mit ihm nach Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten. Er hat ihr einen Verdienst von 200 Dollar in Aussicht gestellt, womit sie erst mal einverstanden war, Frau Demise ist Analphabetin, und Witwe von 3 Kindern. Das muss man einfach als Hintergrund wissen."

    Eine geradezu klassische Ausgangslage, um sich dem Schleuser auszuliefern: Witwe, Analphabetin, arm.

    "Sie ist dann komplett legal nach Berlin eingereist, er hat alles für sie organisiert. Sie hatte ganz normale Aufenthaltserlaubnis für ne Spezialitätenköchin. Um diese zu bekommen, hat der Arbeitgeber nen Vertrag vorgelegt, wonach sie 1.500 Euro im Monat verdient. Diesen Vertrag hat sie nicht unterschrieben. Wir wissen bis heute nicht, wer den unterschrieben hat. Irgendjemand hat den unterschrieben."

    Nivedita Prasad arbeitet bei Ban Ying, einer Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel in Berlin. Sie hat Lakech Demise nach ihrer Flucht betreut. Ironie der Geschichte: Das afrikanische Restaurant, in dem die Äthiopierin Fronarbeit leisten musste, befand sich im selben Wohnblock wie Ban Ying, die Beratungsstelle.

    "Das war ein Restaurant, das nach außen hin überhaupt nicht auffällig war. Es war nicht dreckig, das Essen war nicht besonders billig, trotzdem wurde ein Mensch dort extremst ausgebeutet, wurde Opfer von Menschenhandel. Sie war angemeldet bei dem Arbeitgeber zuhause. Sie hat morgens seinen Haushalt gemacht. Dann hat er sie ins Restaurant gefahren. Da hat sie bis mittags erst mal den Mittagstisch gemacht. Und nachmittags fing sie an, für die äthiopische Küche für den Abend zu arbeiten. Am Ende hat sie um die 17 Stunden am Tag gearbeitet, eineinhalb Jahre lang. Für diese komplette Zeit hat sie 400 Euro bekommen. Für eineinhalb Jahre Arbeit. Die Polizei hat später errechnet, dass es 72.000 hätten sein müssen."

    Menschenhandel ist seit zehn Jahren international geächtet. Im Jahr 2000 verabschiedeten die Vereinten Nationen das sogenannte Palermo-Protokoll. Es verpflichtet die Staatengemeinschaft, Menschenhändler strafrechtlich zu verfolgen. Das Palermo-Protokoll legt zudem verbindlich fest, was unter Menschenhandel zu verstehen ist:

    "Die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit zum Zweck der Ausbeutung."

    Ausbeutung kann dabei heißen: Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder auch die Entnahme von Organen.

    Die öffentliche Debatte beschränkte sich bisher meist auf das Phänomen der sexuellen Ausbeutung und dabei vor allem auf Frauenhandel. Für Zwangsprostituierte wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Beratungsstellen geschaffen, Ermittler und Staatsanwälte geschult, Gerichtsverfahren geführt.

    Der Straftatbestand Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung von Arbeitskraft dagegen spielt im juristischen Alltag und im öffentlichen Bewusstsein kaum eine Rolle. Nach Ansicht der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, ist Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung jedoch ein Massenphänomen, mit ähnlichen Ausmaßen wie das Geschäft mit Zwangsprostituierten. Schätzungen der ILO zufolge waren im Jahr 2005 weltweit mehr als zwölf Millionen Menschen in Knechtschaft, in jedem fünften Fall waren Menschenhändler beteiligt. Fronarbeit ist vor allem in armen Ländern auf dem afrikanischen Kontinent oder im Nahen Osten anzutreffen. Doch auch in Europa nehmen die Fälle von Arbeitsausbeutung infolge von Menschenhandel zu.

    Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, hat eine Sonderbeauftragte für den Kampf gegen Menschenhandel. Sie heißt Maria Grazia Giammarinaro und warnt, dass die Ausbeutung von Arbeitskraft zur Grundlage ganzer Wirtschaftszweige werden könnte.

    "Die Gefahr besteht. Menschenhandel ist mehr und mehr mit wirtschaftlichen Trends verknüpft. Es gibt Branchen oder Teile von Branchen, die in der Krise stecken, und die versuchen, auf diese Art die Lohnkosten loszuwerden."

    In der Statistik schlägt sich das indessen nicht nieder. Noch nicht. In Deutschland wurden bisher nur sehr wenige Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung registriert. Das Bundeskriminalamt meldete im Lagebericht 2009 lediglich 24 solcher Straftaten bundesweit. Dabei ging es vor allem um private Haushaltsangestellte und um Küchenhilfen.

    Das BKA führt diese Statistik erst seit 2005. Solange dauerte es, bis die Bundesregierung das fünf Jahre zuvor beschlossene Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen in deutsches Recht umsetzte und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ins Strafgesetzbuch aufnahm – zusätzlich zum Delikt Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Seitdem heißt es in den polizeilichen Lageberichten regelmäßig:

    "Eine abschließende Bewertung des Deliktsbereichs ist in Anbetracht der wenigen registrierten Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft weiterhin nicht möglich."

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Studie in Auftrag gegeben. Rolf Bösinger, Leiter der Projektgruppe "Für eine neue Kultur der Arbeit", erwartet die Ergebnisse noch in diesem Jahr.

    "Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer sehr sehr hoch ist, dass es ganz wenig Fälle gibt, die offiziell aufgenommen werden, aber eine Vielzahl an Fällen, die im Verborgenen sind."

    Im Verborgenen liegen die Straftaten auch deshalb, weil die modernen Sklaven abgeschottet von der Öffentlichkeit arbeiten, dort, wo niemand hinsieht. Meist werben Verwandte oder Bekannte die Zwangsarbeiter im Ausland an, locken sie mit falschen Versprechungen nach Deutschland. Immer wieder gibt es Hinweise auf organisierte Kriminalität.

    Wie im Fall der chinesischen Spezialitätenköche. In Deutschland gibt es mehrere Tausend China-Restaurants. Die Köche sind meist hoch qualifiziert. Für Spezialitätenköche gelten gesonderte Einreiseabkommen. Die Männer erhalten ein Visum für vier Jahre, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Restaurant in Deutschland vorlegen, der deutschem Recht entspricht, der sich also am Tariflohn orientiert. Der liegt in der Regel zwischen 1.500 und 2.000 Euro brutto.

    Die Köche werden in China von chinesischen Agenturen angeworben. Von Anfang an werden Abhängigkeiten geschaffen, erzählt Bernhard Welke, Rechtsanwalt aus Brandenburg. Er vertritt mehr als hundert chinesische Köche in Deutschland.

    "Es werden gezielt vonseiten der Vermittlungsagentur, welche in China Köche für deutsche Chinarestaurants sucht, die Köche auf dem Land angesprochen, die 'ne große Familie zu ernähren haben, aber trotz guter Leistung/ fachlicher Qualifikation nur wenig verdienen, durchschnittlich zwischen 100 und 200 Euro dort. Diesen Köchen wird dann versprochen, dass sie in Deutschland gutes Geld verdienen können, sie werden angeworben, müssen aber, bevor die Visumsangelegenheit bearbeitet wird, einen Vermittlungsgebührbeitrag zahlen von 7.000 bis 10.000 Euro im Durchschnitt. Dafür müssen sie sich verschulden im Kreise ihrer Familie oder von professionellen Geldvermittlern, mit der Folge, dass sie verschuldet nach Deutschland einreisen."

    Die Restaurantbesitzer nutzen diese Abhängigkeit der Köche aus. Sie zahlen ihnen einfach weniger Geld, im Schnitt sechs- bis achthundert Euro, nicht mal die Hälfte des vertraglich vereinbarten Lohnes, berichtet Rechtsanwalt Welke. Und dafür müssen sie noch doppelt so lange schuften wie im Vertrag vorgesehen: 65 bis 80 Stunden in der Woche.

    "In der Regel ist es so, dass der Koch gleich von seinem Chef abgeholt wird am Flughafen bei seiner Anreise, er muss gleich am nächsten Tag in die Küche, arbeiten, dann nach seiner Einreise wird ihm oftmals auch der Pass abgenommen, wobei der Chef dann sagt, der ist bei ihm gut aufgehoben, er passt auf, dass er nicht wegkommt, in Wirklichkeit soll natürlich verhindert werden, dass der Koch das Restaurant verlässt und sich ne andere Arbeitsstelle sucht oder möglicherweise sogar behördliche oder anwaltliche Hilfe. Zu beachten ist weiterhin, dass die Köche im Restaurant selbst oftmals untergebracht werden, dass man dort zu zweit oder dritt oder viert in einem 20-30 qm Zimmer lebt, ist keine Seltenheit. Hat natürlich zur Folge, dass die Köche rund um die Uhr zur Verfügung stehen und praktisch unter der Kontrolle des Arbeitgebers sind."

    Welke schätzt, dass mehrere Tausend chinesische Köche auf diese Weise in Deutschland ausgebeutet werden. Viele wehren sich nicht, weil sie Angst haben.

    "Wörtlich heißt es dann, wenn's dir nicht gefällt, kannst du gehen, dann setzen wir dich morgen gleich in ein Flugzeug zurück nach China. Das ist natürlich ein erhebliches Druckmittel vor dem Hintergrund, dass sich der Koch in China hat verschulden müssen."

    Warum aber werden in Deutschland so wenige Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung bekannt? Warum gibt es im Schnitt nur zwei Ermittlungsverfahren im Monat?

    Ein Problem besteht darin, dass die Opfer der Menschenhändler sich selbst oft gar nicht als ausgebeutet empfinden. Denn sie verdienen ja immer noch mehr als zuhause. Dementsprechend lassen sie sich auf die Knechtschaft ein.

    Zudem fehlt es an öffentlichem Bewusstsein. Oft heißt es über die Opfer, sie seien selbst schuld, sie könnten ja gehen. Aber genau das können sie eben nicht, erläutert die OSZE-Beauftragte Maria Grazia Giammarinaro. Weil sie keinen Pass haben, weil sie Schulden haben, weil sie niemanden kennen, weil sie die Landessprache nicht sprechen.

    "Wir brauchen eine andere Herangehensweise an das, was Sklaverei bedeutet. Wenn Praktiker das Gesetz lesen und auslegen, dann denken sie zuerst an etwas Historisches. Sie denken an Opfer, die irgendwo eingeschlossen sind – in einer Wohnung oder an einem Arbeitsplatz. Manchmal passiert das auch, es gibt diese extremen Fälle von Zwang. Aber normalerweise sind die Leute nirgendwo eingeschlossen. Sie sind einfach extrem hilflos, und sie haben keine Alternative. Das macht die neuen Formen der Sklaverei aus."

    Selbst in dem eindeutigen Fall der Äthiopierin Lakech Demise gab es Zweifel, ob sie wirklich ein Opfer von Menschenhandel sei, erzählt Nivedita Prasad von der Beratungsstelle "Ban Ying". Denn die Köchin hatte sich ja zunächst freiwillig auf die unmenschlichen Arbeitsbedingungen eingelassen.

    "Sie hätte jederzeit gehen können. Die Frage ist: Sie hätte ja nicht gewusst, wohin. Natürlich war das Menschenhandel. Es war Vorspiegelung falscher Tatsachen. Ihr wurde der Pass weggenommen. Die Arbeitsbedingungen waren katastrophal. Der Lohn war im Grunde nicht vorhanden. Sie war im Grunde auch der Freiheit beraubt und war immer unter Kontrolle. Aber das Problem bei Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ist, es ist nicht häufig so klar. Weil die Türen offen sind. Sie können eine Frau ja nicht in die Küche ketten, Gott sei Dank."

    Das Palermo-Protokoll ist an dieser Stelle eindeutig. Es besagt nämlich, dass es für den Straftatbestand des Menschenhandels ganz unerheblich ist, ob ein Mensch eingewilligt hat, sich ausbeuten zu lassen, oder nicht.

    Die Äthioperin Lakech Demise hatte eingewilligt. Sie war sogar solange mit ihren Arbeits- und Lebensbedingungen einverstanden, bis sie einfach nicht mehr konnte. Nivedita Prasad von der Beratungsstelle "Ban Ying":

    "Nach einem Jahr ist sie ins Krankenhaus gekommen, weil sie zusammengebrochen ist. Und als sie dann rauskam, hat der Arbeitgeber zu ihr gesagt: Jetzt musst du mir noch mal 30.000 abarbeiten, weil die Krankenhauskosten so hoch waren. Sie war aber krankenversichert, das wusste sie nur nicht. Und das war der Punkt, wo sie gemerkt hat, sie wird eigentlich nie schuldenfrei. Und dann hat sie sich an einen Stammkunden gewandt, einen äthiopischen Mann, der ständig in dem Restaurant zu Gast war. Er hat ihr dann bei der Flucht geholfen. Sie ist dann in ein Frauenhaus gekommen und von einem Frauenhaus zu einer Beratungsstelle und von dort dann an uns verwiesen worden."

    Auch für die Polizei ist es schwierig, Opfer von Menschenhandel zu erkennen – mit weitreichenden Konsequenzen. Meist nehmen die Täter ihren Opfern die Pässe ab. Wenn die Polizei bei Razzien auf Migranten ohne gültige Papiere stößt, muss sie sie verhaften. Die Illegalen kommen in Abschiebehaft – es sei denn, die Beamten sehen, dass sie womöglich ein Opfer von Menschenhandel vor sich haben. Einigen Polizisten fehle dafür die Sensibilität, kritisiert Nivedita Prasad.

    In Berlin schult Ban Ying deshalb jedes Jahr etwa hundert Polizisten. Die Polizisten sollen lernen, dass Ausländer ohne Papiere nicht zwangsläufig illegale Migranten sind, sondern möglicherweise auch Opfer von Menschenhändlern. Auch das Bundeskriminalamt bildet seine Ermittler für den Kampf gegen Menschenhandel fort. Dabei geht es um sexuelle Ausbeutung und um Arbeitsausbeutung. Man sei gut aufgestellt, heißt es im BKA.

    Doch Opfer zu erkennen, wird noch schwieriger, wenn die Menschenhändler Tricks benutzen und die Polizei täuschen. Rechtsanwalt Bernhard Welke sagt, in Chinarestaurants würden regelmäßig Gewaltszenarien vorgetäuscht, wenn sich ein Koch beschwere.

    "Zugleich wird die Polizei gerufen, und der Polizei wird mitgeteilt, der Koch sei ausgerastet, habe den Chef bedroht, habe die Frau des Chefs bedroht, habe die Familie des Chefs in China bedroht. Die Polizei nimmt das erst mal auf, was der Chef sagt. Da der Chef in der Lage ist, sich auf Deutsch verständlich zu machen. Und der Koch selbst hat erst mal keine Möglichkeit zu sagen, hier, das stimmt so nicht, weil er schlicht der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Das heißt, er bekommt eine Ermittlungsakte wegen Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Erpressung, mit der Folge, dass man ihn dann unmittelbar abschieben kann. Und so entledigt man sich dann eines Anspruchstellers und Zeugen in 'nem Strafverfahren."

    Hier liegt ein weiteres zentrales Problem im Kampf gegen Menschenhändler und Ausbeuter: Weil die Zeugen fehlen, folgt auf Ermittlungen wegen Menschenhandels nur selten eine Anklage. Noch seltener werden solche Strafprozesse zu Ende geführt und Menschenhändler für dieses Verbrechen verurteilt. Dabei sieht das deutsche Strafrecht bis zu zehn Jahre Haft für Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung vor.

    In Berlin zum Beispiel wurde bisher nur ein einziger Angeklagter wegen dieses Verbrechens verurteilt. Es war der Restaurantbesitzer, der die äthiopische Köchin Lakech Demise ausbeutete. Er erhielt drei Jahren Haft auf Bewährung.

    Der Brandenburger Rechtsanwalt Bernhard Welke vertritt seine Mandanten, die chinesischen Köche, nur vor dem Arbeitsgericht. Einmal hat er eine Lohnnachzahlung in Höhe von 55.000 Euro erstritten. Meist aber enden die Verfahren mit einem Vergleich, und die Restaurantbesitzer kommen mit 3.000 bis 5.000 Euro Geldstrafe davon. Es sind Zivilprozesse, der Straftatbestand Menschenhandel bleibt dabei außen vor.

    Welke gibt seine Daten deshalb häufig an die Staatsanwaltschaften weiter, damit die Anklage wegen Menschenhandels erheben. Doch bisher wurde nur ein Verfahren eröffnet.

    "Es ist schlichtweg so, dass in vielen Fällen die Staatsanwaltschaft sich oftmals nicht in der Lage sieht, aus Beweisgründen vor welchem Hintergrund auch immer diesen Menschenhandelstatbestand zur Anklage zu bringen."

    Welke versteht das nicht, denn er hält die Beweislage im Fall der chinesischen Köche für ausreichend.

    Auch Nivedita Prasad von der Beratungsstelle Ban Ying kritisiert die Staatsanwälte:

    "Wir haben manchmal den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft sehr hohe Anforderungen stellt, bevor sie eine Anklage wegen Menschenhandel erheben."

    Der einzige Strafprozess gegen chinesische Vermittler wurde vor einem halben Jahr am Landgericht Hannover eröffnet. Die Anklage schloss explizit Menschenhandel mit ein. Die drei Angeklagten sollen mehr als hundert Köche zur Ausbeutung nach Deutschland geschleust haben.

    Das Verfahren wurde im Sommer ausgesetzt, weil eine Richterin unerwartet in Vorruhestand ging. Die Angeklagten konnten sich nach China absetzen.

    Auch ohne derartige Justizpannen sind Verfahren wegen Menschenhandels in der Praxis schwierig. Um eine Zwangslage nachweisen zu können, müssen oft ausländische Arbeiter als Zeugen vernommen werden, die längst abgereist sind. Das Gericht steht vor der Wahl, diese Zeugen entweder zur Verhandlung anreisen zu lassen, oder sie im Ausland im Rahmen von Rechtshilfe von einem ausländischen Richter vernehmen zu lassen. Beides ist enorm aufwendig. Außerdem verweigern viele Zeugen die Aussage, weil sie unter Druck gesetzt werden.

    In der Praxis neigen die Gerichte deshalb häufig dazu, eine Anklage wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung fallen zu lassen – wenn der Angeklagte im Gegenzug einräumt, Lohn vorenthalten oder gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen zu haben. Ein fauler Kompromiss: Der Menschenhändler wird dann zwar verurteilt, kommt aber mit einer deutlich kürzeren Haftstrafe oder sogar mit einer Geldstrafe davon.

    Diese Situation ist unbefriedigend, räumen Experten ein. Sie schlagen vor, das Strafgesetzbuch zu ergänzen. Da Menschenhandel so schwer nachzuweisen sei, müsse allein die Ausbeutung von Arbeitskraft unter Strafe gestellt werden. Dafür gibt es bisher noch keinen Paragrafen.

    Mitarbeiter von Beratungsstellen halten es für wichtig, den Opferschutz in Deutschland zu verbessern. Zurzeit dürfen Opfer von Menschenhandel, die vor Gericht aussagen, solange in Deutschland bleiben, wie sie für den Prozess gebraucht werden. Danach müssen sie ausreisen.

    Der Opferschutz muss verbessert werden, meint auch Maria Grazia Giammarinaro von der OSZE.

    "Diese Politik soll ja nicht auf alle illegalen Migranten angewandt werden. Sondern nur, wenn schwere Formen von Gewalt oder Ausbeutung vorliegen."

    Die Bundesregierung will jetzt erst einmal das Ergebnis ihrer Studie zu Menschenhandel und Arbeitsausbeutung abwarten – und dann einen runden Tisch einrichten. Eine weitere Frist für den Organisierten Menschenhandel.