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So richtig abkassiert!

In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt 55.000 Studierende, die BAföG bekommen. In der Rasterfahndung – also beim Datenabgleich von Zinseinkünften und BAföG-Anträgen – sind 16.500 auffällig geworden. Davon wurden die ersten 10.000 bereits überprüft. "Auffällig ist, dass in jedem 3. Fall die Rückforderungssumme bei über 5000 Euro liegt. In jedem 8. Fall sogar über 10.000. Das deutet darauf hin, dass das alles BAföG-Vollbezieher waren", fasst Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft die Ergebnisse der Untersuchung in einer Pressekonferenz zusammen. Interessant ist dies natürlich für die Landes- und Bundeskasse, da sie nun Rückzahlungen von über 5.000 Fällen erhalten werden. Bisher 30 Millionen Euro, Tendenz steigend.

    Die Auswertung der Hochschulen hat ergeben, dass alle Hochschulen und Fächer relativ gleichmäßig betroffen sind. Auch Empfänger von Meister- oder Schüler-BAföG sind unter den Fällen zu finden. Wer erwischt wurde kann straffrei durch kommen, andere müssen Bußgelder zahlen, in einigen Fällen werden tatsächlich strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. In Nordrhein-Westfalen wird nach Einzelfallprüfung entschieden: "Es wird unterschieden zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nur bei Vorsatz wird ein Strafverfahren eingeleitet." Kein Einzelfall allerdings, das zeigen die konkreten Zahlen: in 230 Fällen wurde Strafverfahren eingeleitet, in 650 Fällen wurde ein Bußgeld verhängt.

    Links zum Thema:

    BAföG-Info des Bundesministeriums für Bildung und Forschung