Dienstag, 19. März 2024

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Solidaritätszuschlag
"Wohlhabende wurden bereits mehrfach entlastet"

Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hält die Entscheidung, nur hohe Einkommen mit dem Soli zu belasten, für sinnvoll. Wer Steuerzahler entlasten wolle, müsse an die Geringverdiener und die Mittelschichten denken und im oberen Einkommensbereich die Steuersätze erhöhen, sagte Bach.

Stefan Bach im Gespräch mit Peter Sawicki | 15.11.2019
Ein Steuerbescheid mit dem Posten Solidaritätszuschlag.
Stefan Bach vom DIW nennt eine Möglichkeit zum indirekten Soli-Erhalt: "Rest-Soli für Wohlhabende könnte in Einkommenssteuertarif integriert werden" (Roland Weihrauch/dpa)
Peter Sawicki: Der Soli wird abgeschafft, aber nicht für alle. Ist das gerecht und ist das vor allem verfassungskonform? – Darüber können wir etwas genauer sprechen, und zwar mit Stefan Bach. Er ist Finanz- und Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Schönen guten Abend, Herr Bach.
Stefan Bach: Guten Abend, Herr Sawicki.
Sawicki: Untergräbt der Finanzminister das Grundgesetz?
Bach: Der Solidaritätszuschlag wird ja seit langem erhoben und er kommt auf Dauer natürlich in verfassungsrechtliche Probleme, wenn man ihn jetzt weiter erhebt. Die Große Koalition hat sich jetzt dazu entschieden, den Einstieg in den Ausstieg zu beginnen, indem man den Solidaritätszuschlag für die allermeisten Steuerpflichtigen auslaufen lässt. Aber aus fiskalischen Gründen, aber nicht zuletzt auch mit Blick auf die Verteilung will man ihn doch zumindest für die hohen Einkommen – wir reden hier über Einkommen ab etwa 70.000 Euro Brutto bei Singles, bei Verheirateten das Doppelte; das ist ja schon ein ganz ordentliches Entgelt -, für die soll der Solidaritätszuschlag erhalten bleiben, wobei da gibt es noch eine komplizierte Gleitzone. Da wird auch ein bisschen entlastet. Aber bei hohen Einkommen bleibt er zunächst einmal erhalten, und die Frage ist natürlich, wie es dann weitergeht.
"Es wird sicherlich Klagen geben"
Sawicki: Jetzt haben Sie aber schon gesagt, das Ganze ist verfassungsrechtlich problematisch. Ist es dann vielleicht von Anfang an zum Scheitern verurteilt?
Bach: Es wird sicherlich Klagen geben, die dann schnell an das Bundesverfassungsgericht vorgetragen werden, und es ist durchaus zu erwarten, dass dann schon in absehbarer Zeit ein Urteil erfolgt. Von daher gibt es da gewisse Risiken, denn natürlich der Aufbau im Osten, die Wiedervereinigung ist lange vorbei. Jetzt mit dem Auslaufen des Solidarpakts endet auch der besondere Finanzausgleich für die neuen Bundesländer. Von daher gibt es Risiken.
Andererseits muss man sagen: Bisher war die Rechtsprechung zum Solidaritätszuschlag durch das Bundesverfassungsgericht recht großzügig. Es ist nicht zu erwarten, dass die den Soli unmittelbar kassieren werden. Aber sie werden da gegebenenfalls einen konkreten Ausstiegsplan vortragen.
"Rest-Soli für Wohlhabende könnte in Einkommenssteuertarif integriert werden"
Sawicki: Ein konkretes Ausstiegsdatum? Die Abschaffung für alle, müsste die dann eventuell noch nachgeschoben werden?
Bach: Ja, genau. Und das heißt natürlich dann, dass auch dann das Restaufkommen wegfallen wird. Und dann muss man sich natürlich überlegen, wenn man jetzt – insbesondere die SPD will das ja, dass man das Steueraufkommen, das dann von den wohlhabenden Leuten kommt, erhalten will. Dann muss man sich überlegen, ob man entweder einen neuen Soli einführt – aber das ist natürlich nicht besonders sinnvoll, angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte -, oder aber, was naheliegend wäre, was man eigentlich schon längst hätte machen können, dass man dann den Solidaritätszuschlag oder künftig diesen Rest-Soli für die wohlhabenden Leute in den Einkommenssteuertarif integriert. Das wäre die ehrliche Lösung.
"Union will Solidaritätszuschlag komplett abschaffen"
Sawicki: Warum hat man das jetzt nicht direkt gemacht?
Bach: Weil das die Union in der Großen Koalition nicht mitgemacht hat. Die will die Situation nutzen, um den Solidaritätszuschlag komplett abzuschaffen, weil sie meint und damals ist versprochen worden, dass der Solidaritätszuschlag nur temporär erhoben wird, solange die finanziellen Belastungen für die Wiedervereinigung noch vorhanden sind. Da will sie jetzt den Solidaritätszuschlag komplett aufheben.
Sawicki: Es ist aber grundsätzlich richtig, angesichts der drei Jahrzehnte, die jetzt vergangen sind, seit dem Mauerfall beziehungsweise demnächst seit der Wiedervereinigung, diese Steuer jetzt abzuschaffen, wie schon auch von vielen länger gefordert wird?
Bach: Vom Aufkommen her bräuchte man jetzt diese übrig bleibenden sieben bis acht Milliarden, die der Soli dann ab 2021 erbringen wird, nicht unbedingt, denn die öffentlichen Haushalte sind ja nach wie vor relativ gut aufgestellt. Man muss aber auch sagen, dass gerade dann die wohlhabenden Leute, die den Soli künftig noch zahlen sollen, die wurden seit den 90er-Jahren, als der Soli in der heutigen Form dauerhaft erhoben wurde, bereits mehrfach entlastet.
"Für Spitzenverdiener wurde der Soli inzwischen schon zwei-bis dreimal abgebaut"
Sawicki: In welcher Hinsicht?
Bach: In den 90er-Jahren waren die Spitzensteuersätze noch deutlich höher. Heute sind die gesunken. Selbst für hohe Einkommen ist der Spitzensteuersatz nur noch bei 45 Prozent; vorher war er bei 53 Prozent. Das heißt, man kann sagen, für Spitzenverdiener ist der Solidaritätszuschlag eigentlich schon zwei- bis dreimal inzwischen abgebaut worden durch Steuersenkungen an anderer Stelle. Gleichzeitig sind die Mittelschichten und die Geringverdiener, die haben sehr hohe Steuerbelastungen, wenn man mal alles zusammenzählt. Die Sozialbeiträge kommen ja auch noch dazu, dann schon die Einkommenssteuer und die indirekten Steuern auch noch. Das heißt: Wenn man die Steuerzahler entlasten will, dann sollte man eher an die Geringverdiener und die Mittelschichten denken und das restliche Aufkommen dann dazu verwenden, dass man in der Breite, in der Mitte entlastet und im oberen Einkommensbereich die Einkommenssteuersätze entsprechend erhöht.
Sawicki: Aber müsste man das dann auch nicht anders apostrophieren, weil die Kritik an der Beibehaltung des Solis für einen bestimmten Teil der Steuerzahler lautet, dass das eine verkappte Reichensteuer ist. Müsste man damit nicht auch ehrlicher umgehen?
Bach: Das wäre ja die ehrliche Lösung, dass man dann sagt, man muss den Einkommenssteuertarif wieder ein Stück weit nach oben anpassen, um die Mittelschichten zu entlasten. In eine solche Reform, die ja auch noch breiter angelegt werden könnte – wir könnten unten den Grundfreibetrag verändern, das würde dann die Geringverdiener vor allem unmittelbar entlasten, oder die Mittelschichten mit dem sogenannten Mittelstandsbauch, wo die Steuerbelastungen so schnell ansteigen und in den letzten Jahren dadurch die Kalte und Warme Progression noch angestiegen sind, dass man die dann verstärkt entlastet und dann oben moderat wieder mehr belastet. Bei der Einkommenssteuer geht das ja. Da ist der internationale Wettbewerbsdruck nicht so groß. In so eine breiter angelegte Einkommenssteuer-Tarifreform, da könnte man dann auch den Solidaritätszuschlag einbringen.
"Die Große Koalition konnte sich in der Steuerpolitik nie wirklich einig werden"
Sawicki: Ist das mit dieser Bundesregierung denn grundsätzlich machbar?
Bach: Bei der jetzigen Großen Koalition – die haben sich nun auf dieses Modell verständigt und die werden das umsetzen. Das ist dann ein Thema für die nächste Legislaturperiode, auch dann für den nächsten Bundestagswahlkampf, wo ja Steuerpolitik wieder ein Thema werden wird. Denn bisher war es ja so: Gerade in der Großen Koalition, die konnten sich bei der Steuerpolitik nie wirklich einig werden. Deswegen haben die eigentlich die ganzen Themen immer ausgeblendet und wirklich nur das Nötigste gemacht in der Steuerpolitik.
Sawicki: Klingt auch nicht nach einem guten Zeugnis für die Bundesregierung in der Hinsicht.
Bach: Na ja, gut. Es gibt Themen, die sind kontrovers, und man hat sich dann auf die anderen Dinge konzentriert, wo man leichter zu einem Kompromiss gekommen ist. Die Steuerpolitik ist dann so weitergelaufen und das führt natürlich auch dazu, dass wir ein sehr hohes Steueraufkommen haben, was dann einen warmen Regen für die öffentlichen Haushalte bedeutet hat und aber auch die Haushalte konsolidiert hat.
"Steuersenkungswettlauf bei der Unternehmensbesteuerung"
Sawicki: Was für ein Zeichen ist das für Unternehmen, die den Soli zum Teil weiter bezahlen sollen, angesichts einer schwächer werdenden Wirtschaft? Ist das nicht ein negatives Zeichen für die?
Bach: Die Unternehmen zahlen den Solidaritätszuschlag natürlich auch, entweder auf die Einkommenssteuer, wenn sie Personenunternehmen sind, oder die Kapitalgesellschaften auf die Körperschaftssteuer. In der Tat: Da spielt die konjunkturelle Entwicklung eine Rolle. Darauf sollte man schon ein bisschen stärker Rücksicht nehmen. Außerdem längerfristig der zunehmende Steuerwettbewerb, der Steuersenkungswettlauf, den wir gerade bei der Unternehmensbesteuerung haben. Von daher wäre es auch eine Option und da ist bisher noch nichts drüber entschieden worden. Es steht nicht auf der Agenda, dass man den Solidaritätszuschlag für Unternehmen auch reduziert beziehungsweise ganz abschafft. Das würde da eine kleine Entlastung bedeuten.
Sawicki: Wäre eine Senkung der Unternehmenssteuer auch eine Alternative dazu?
Bach: Das ist ja ohnehin ein Thema, was schon seit längerem diskutiert wird, und auf Dauer wird man sich dem wahrscheinlich nicht ganz entziehen können, weil viele Länder mittlerweile ihre Unternehmenssteuern weiter gesenkt haben und wir mit unserer Entlastung mittlerweile wieder relativ weit oben stehen im internationalen Steuerbelastungs-Ranking, so dass man auch die Unternehmenssteuern früher oder später wieder anfassen muss. Da kann man dann den Solidaritätszuschlag auch in eine größere Reform mit einbringen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.