Donnerstag, 18. April 2024

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Sommerurlaub während der Corona-Pandemie
"Versuchen, möglichst wenig anzuzahlen"

Rechtsanwalt Arndt Kempgens rät bei zukünftigen Reisen genau in die Reisekataloge zu schauen. Denn die könnten aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr zutreffen. Allerdings müssten Reiseanbieter ihre Prospekte, Websites und Verträge auch anpassen, sagte er im Dlf. Denn sonst könnte es teuer werden.

Arndt Kempgens im Gespräch mit Georg Ehring | 07.05.2020
Ein Passagier ein einem sonst leeren Flughafen Tegel mit Munschutzmaske in Berlin am 19. Maerz 2020.
Das Reisen wird sich wegen der Corona-Pandemie verändern (imago / Emmanuele Contini)
Viele Menschen sind derzeit urlaubsreif - nicht nur in Deutschland. Doch seit der Bekanntgabe der Lockerungen gestern besteht auch einigermaßen die Zuversicht, dass ein Sommerurlaub erlaubt sein könnte. Doch was wird sich durch diese neue Reisefreiheit ändern?
Arndt Kempgens ist Rechtsanwalt in Gelsenkirchen und beschäftigt sich auch mit Reiserecht. Mit dem Buchen, sagt er, sollte man sich vielleicht noch etwas Zeit lassen.
Georg Ehring: Ja, Herr Kempgens. Die erste Anschlussfrage ist: Können wir jetzt unbesorgt ans Buchen gehen?
Arndt Kempgens: Jein! Wir müssen natürlich noch ein bisschen gucken, was genau sich in der nächsten Zeit entwickelt, denn wir haben ja die Reisewarnung noch bis Mitte Juni. Danach wird es schon spannender. Aber ich muss natürlich ins Kleingedruckte schauen, denn die Werbeaussagen sind sicherlich nicht immer ganz zutreffend.
Michael Rabe (Tourismuswirtschaft) - Lockerungen im Tourismus mit Schutzkonzepten
Der weltweite Tourismus liegt am Boden. Doch es gebe Wege aus der Krise und zwar dann, wenn Schutzkonzepte für die Reisenden entwickelt würden, sagte Michael Rabe vom Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft im Dlf. Aber diese Freiheiten müssten Schritt für Schritt erkämpft werden.

"Da muss man jetzt Einschränkungen erwarten"
Ehring: Am Urlaubsort ist unter Umständen vieles nicht möglich, Schwimmbäder, Saunen, Bars vielleicht noch geschlossen. Wie kann ich das als angehender Urlauber berücksichtigen?
Kempgens: Das ist genau der Punkt. Wenn ich jetzt die schönen Hochglanz-Werbebroschüren aufschlage mit weiten Stränden und mit tollen Restaurants und mit tollen Pools und so weiter, da muss man natürlich jetzt Einschränkungen erwarten, so dass man klar sagen muss: Das was ich da lese, wird eigentlich Inhalt auch des Vertrages, wenn das Zusicherungen sind. Wenn mir im Vertrag etwas zugesichert wird, ich sage mal als Beispiel Meerblick, und aufgrund von Zimmerschließungen kriege ich jetzt keinen Meerblick mehr, dann ist das natürlich ein Reisemangel. Also bekomme ich, wenn ich die Reise schon gebucht habe, Geld auch zurück.
Ehring: Was ist denn dann eine Zusicherung, der schöne Meerblick auf dem Prospekt, oder muss das im Vertrag irgendwo genau stehen?
Kempgens: Das muss Gegenstand des Vertrages sein. Es ist immer ein bisschen die Frage, wie die Verträge gestaltet sind. Wenn im Katalog ein bestimmter Meerblick versprochen ist, beispielsweise durch Fotos, im Vertrag wird darauf Bezug genommen, dann wird natürlich diese Werbung auch Gegenstand des Vertrages, und dann muss das vor Ort auch eingehalten werden.
Anbieter müssen Reiseprospekte und Homepages anpassen
Ehring: Das ist ja aus Anbietersicht vielleicht ein bisschen schwierig und dann auch etwas hektisch, wenn ich jetzt Vermieter bin an einem Urlaubsort und ich meine normalen Prospekte habe, und jetzt kommen die Buchungsanfragen. Was muss ich denn dann machen?
Kempgens: Die müssen ganz schnell in ihre Prospekte gucken. Die müssen auf die Homepages auch gucken. Die müssen auch auf die alten Verträge gucken. Denn die Verträge, die ich vor einem halben Jahr geschlossen habe – was habe ich dem Kunden denn da versprochen? Was kann ich denn vor Ort jetzt Corona-bedingt überhaupt noch liefern? – Punkt eins!
Punkt zwei: Bei den neuen Buchungen, die jetzt natürlich noch nachfolgen – worauf verlassen die Reisenden sich denn eigentlich? Nämlich auf die Werbeprospekte und auf meine Aussagen auf den Homepages. Die müssen natürlich jetzt an die neue Situation unbedingt angepasst werden. Sonst droht eine zweite Klagewelle.
Ehring: Worauf sollte ich denn achten, wenn ich buchen will, aber noch nicht wirklich klar ist, dass die Reise auch stattfinden kann? Die Reisewarnung gilt ja zum Beispiel noch und wir hoffen einfach, dass sie aufgehoben wird.
"Ich habe nur ein Rücktrittsrecht, wenn die Reise konkret beeinträchtigt wird"
Kempgens: Das ist tatsächlich ein bisschen schwierig, wie sich das weiterentwickelt, ob man jetzt tatsächlich buchen sollte oder nicht. Das muss man einer eigenen Prognoseentscheidung ein bisschen unterliegen. Aber das ist ja für den jetzt Nachbuchenden gar nicht so problematisch, weil wenn die Reise dann doch später abgesagt wird, bekommt der Reisende ja sein Geld zurück, so dass das finanziell eigentlich kein Problem sein sollte.
Ehring: Aber unter Vorbehalt buchen – vielleicht wird mir die Sache ja auch dann doch zu brenzlig, wenn ich gerade vom Urlaubsort beunruhigende Berichte höre, die Reisewarnung aber nicht gilt. Kann ich dann wieder zurücktreten?
Kempgens: Angst ist ein schlechter Berater aus Rechtsgründen, wenn ich das ohne Reisewarnung mache. Angenommen, es ist eine Reise betroffen im Juli oder im August, die ja von dieser Reisewarnung gar nicht erfasst ist; da habe ich auch kein Rücktrittsrecht. Ich habe nur ein Rücktrittsrecht, wenn die Reise konkret beeinträchtigt wird. Wenn ich das aber heute noch gar nicht absehen kann, dann kann ich das danach nicht kostenfrei stornieren, sondern nur nach den Stornogebühren, und da muss man ja etwas hinzuzahlen. Da muss man sich im Grunde genommen überlegen: Will ich die Reise? Dann kann ich abwarten, freue mich auf die Reise. Wenn sie abgesagt wird, kriege ich Geld zurück.
Zweite Frage: Will ich die Reise nicht mehr? Dann sollte ich wirklich überlegen: Baue ich darauf, dass die Reise vom Veranstalter später abgesagt wird, oder baue ich darauf nicht. Dann sollte ich frühzeitig buchen, damit ich wenig Stornierungskosten habe.
"Jede Anzahlung ist ein ungesicherter Kredit"
Ehring: Wie soll ich denn umgehen mit Anzahlungen? Die werden ja oft verlangt und sind jetzt vielleicht besonders wichtig.
Kempgens: Jede Anzahlung ist ein ungesicherter Kredit. Das bedeutet, dass ich das Geld jemandem gebe, den ich ja eigentlich gar nicht kenne. Den kenne ich zwar aus dem Hochglanz-Katalog und vielleicht aus der Werbung; persönlich kenne ich den aber nicht. Ich kenne auch nicht die Bonität. Ich gebe jemandem Geld, der damit etwas tun soll in Zukunft. Also sollte ich doch irgendwie ein bisschen aufpassen, dass ich versuche, möglichst wenig anzuzahlen, wenn es geht gar nichts. Das heißt, gerade bei privaten Anbietern sollte man vielleicht vereinbaren, ich komme, zahle dann, wenn ich vor Ort bin, aber vorher nicht, wenn das denn geht, und das gilt natürlich für alle Reisenden auch und für alle Reiseverträge. Ob die Reiseveranstalter das immer so mitmachen, muss man mal abwarten.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.