
Die Bundesregierung billigte eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Heil. Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Corona-Infektionen stark zurück. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz wie etwa eine Maskenpflicht seien daher nicht mehr nötig. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung endet damit gut zwei Monate früher als geplant. Sie war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis zum 7. April 2023 befristet worden. Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen.
Auch in Fernzügen fällt die Maskenpflicht im Februar weg.
Diese Nachricht wurde am 25.01.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.