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Spendenaffäre
AfD klagt vor Gericht gegen Strafzahlung

In der Spendenaffäre um ihren Parteichef Jörg Meuthen wehrt sich die AfD gegen eine Strafzahlung in Höhe von rund 270.000 Euro. Bei den Zuwendungen, die für den Landtagswahlkampf 2016 in Baden-Württemberg geflossen seien, handele sich nicht um Spenden an die Partei, argumentiert die AfD.

Von Nadine Lindner | 09.01.2020
09.01.2020, Berlin: Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen spricht vor Beginn der Verhandlung über mutmaßliche unzulässige Wahlkampfhilfe an seine Partei mit Journalisten.
Jörg Meuthen: "Habe nichts Unrechtes und nichts Illegales getan" (dpa / Paul Zinken)
Ausschlaggebend für die Auseinandersetzung war ein Sanktionsbescheid des Deutschen Bundestatges aus April 2019. Dieser Bescheid sah eine Strafzahlung in Höhe von 270.000 Euro vor. Auslöser für die Strafzahlung sind Zuwendungen aus dem Landtagswahlkampf 2016 in Baden-Württemberg, die an Jörg Meuthen geflossen sind beziehungsweise von denen er profitierte.
Zuwendungen umfassten fast 90.000 Euro
Die Schweizer PR-Agentur Goal hatte mit der AfD Werbung für Meuthen organisiert. Zum Beispiel wurden Flyer und Plakate, auf denen unter anderen die Website des Kandidaten aufgeführt waren, für den AfD-Kandidaten organisiert. Der Wert der Zuwendungen umfasste fast 90.000 Euro. Die Bundestagsverwaltung hat das als illegale Parteispende bewertet und deshalb eine Strafe in dreifacher Höhe verhängt - ein übliches Vorgehen. Das Parteiengesetz verbietet annoyme Spenden.
Gegen diesen Bescheid klagt nun die AfD und argumentiert, es handele sich nicht um eine Spende an die Partei. Die Werbemaßnahmen seien weder mit der Partiei noch mit Meuthen abgestimmt gewesen. Sachspenden seien von diesem Spendenannahmeverbot nicht erfasst. Die Sanktion sei damit unverhältnismäßig.
Jörg Meuthen weist die Schuld von sich. Er habe nichts Unrechtes und nichts Illegales getan. Am Montag sagte Meuthen erstmals vor dem Berliner Verwaltungsgericht aus.