Freitag, 29. März 2024

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Sperre von #allesaufdentisch-Interviews
Geht Youtube beim Löschen von Videos zu weit?

Youtube hat zwei Videos der Aktion #allesaufdentisch von der eigenen Plattform entfernt - muss sie jetzt aber wieder online stellen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Wann darf Youtube Inhalte löschen und wann nicht? Ein Überblick.

Tobias Gostomzyk im Gespräch mit Antje Allroggen / Text: Isabelle Klein | 12.10.2021
Auf einem Smarthone ist ein Video in der Youtube-App zu sehen.
Sollte Youtube Einfluss auf die Inhalte auf seiner Plattform nehmen? Darüber wird immer wieder gestritten. (IMAGO / ZUMA Press / Jaap Arriens)
Falschinformationen zu Covid-19 sind im Netz ein großes Problem. Mit ihren eigenen Community-Standards wollen Plattformen wie Youtube Desinformation zum Thema Corona eingrenzen. Immer wieder löscht Googles Videoplattform auf Grundlage ihrer Richtlinien Videos oder blockiert ganze Accounts. Auch zwei Videos der umstrittenen Aktion #allesaufdentisch hatte Youtube gelöscht - zu Unrecht, wie das Landgericht Köln am 11.10.2021 in einer Eilentscheidung entschieden hat.
Wie argumentiert das Landgericht Köln?
Das Landgericht Köln hat auf Antrag der #allesaufdentisch-Initiatoren zwei einstweilige Verfügungen gegen Youtube erlassen. In den Beschlüssen des Gerichts, die @mediasres vorliegen, heißt es, der Initiative sei nicht konkret genug mitgeteilt worden, welche Passagen gegen welche Vorschrift der Youtube-Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen verstießen. Demnach sei auch dem Gericht eine entsprechende Überprufung nicht möglich gewesen.
Nur bei einem kurzen Video mit einer offensichtlichen und auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation sei eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passage zulässig, so das Landgericht. Dies gelte aber nicht für längere Videos, die "auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten".
Youtube hat die Möglichkeit, gegen die Beschlüsse beim Landgericht Köln Widerspruch einzulegen. Tobias Gostomzyk, Professor für Medien-, Internet- und Telekommunikationsrecht an der TU Dortmund, erwartet, dass das Unternehmen dies auch mache. Schließlich gehe es um grundsätzliche Fragen.
"Sollte diese Rechtsauffassung auch von höheren Gerichten bestätigt werden, würde das bedeuten, dass die Löschpraxis konkreter werden muss, eine konkretere Begründung erfolgen muss, bevor gelöscht werden kann", sagte Gostomzyk im Dlf. Dies würde dann einen erheblich höreren Aufwand seitens Youtube erfordern.
Wie argumentiert Youtube?
Youtube habe mehrere Videos des Kanals #allesaufdentisch als Verstoß gegen die Community-Richtlinien erkannt worden, sagte ein Youtube-Sprecher gegenüber @mediasres. Die Plattform arbeite hier mit einer "Kombination aus Mensch und Technologie", um Inhalte zu moderieren. Nach einer weiteren Überprüfung sei festgestellt worden, dass eines der beiden gesperrten Videos den Richtlinien doch nicht widerspreche. Dieses Video habe man deshalb wieder online gestellt.
Ein Mann läuft beim YouTube-Jahresrückblick 2018 im YouTube Space Berlin vor einem YouTube-Logo.
Youtube - Eine Plattform zwischen Hobby und Hass
Der Netzgigant Youtube verhilft Millionen zur Selbstentfaltung und Weiterbildung – wird aber auch für politische Hetze und Falschinformation missbraucht. Verbesserungen der Algorithmen haben die Kritik noch nicht verringert.
Um welche Videos geht es?
Youtube hatte zwei der mehr als 50 Videos der #allesaufdentisch-Kampagne gelöscht. #allesaufdentisch ist die Nachfolgeaktion von #allesdichtmachen, in denen Künstler wie die Schauspieler Volker Bruch und Wotan Wilke Möhring mit verschiedenen Gesprächspartnern über medizinische und gesellschaftliche Aspekte der Corona-Pandemie reden. Konkret ging es um die Videos "Inzidenz" mit dem Mathematiker Stephan Luckhaus und "Angst" mit dem Neurobiologen Gerald Hüther. Letzteres ist auf Youtube wieder abrufbar.
Der Schauspieler Volker Bruch steht bei den Dreharbeiten für einen Kurzfilm für den UNHCR (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) vor der Kamera
Videoaktion #allesaufdentisch
Der Schauspieler Volker Bruch hat eine neue Videoaktion nach dem Vorbild von #allesdichtmachen initiiert. Wieder werden Maßnahmen gegen Corona hinterfragt – wie dies geschieht, ruft erneut Kritik hervor.
Aussagen, die unter die Meinungsfreiheit fallen, müssten nicht zutreffend oder rational und sachlich begründet sein, sagte Gostomzyk im Dlf.
Kritiker werfen den #allesaufdentisch-Machern vor, Verschwörungsmythen zu bedienen. Der Politikwissenschafler Claus Leggewie sieht zudem ein problematisches Verständnis von Meinungspluralismus. Denn eine Voraussetzung für Pluralismus sei Qualitätskontrolle. Diese hätten die Initiatoren aber wegfallen lassen. "Man stellt alle möglichen wissenschaftlichen Meinungen nebeneinander und damit habe ich persönlich auch ganz schlechte Erfahrungen gemacht", sagte Leggewie im Dlf.
Was besagt die Youtube-Richtlinie zu Covid19-Falschinformationen?
Youtube hat im September 2021 sein Vorgehen gegen Impfgegner verschärft und neue Richtlinien veröffentlicht. Demnach sind Fehlinformationen zu Impfungen untersagt, "die ein ernsthaftes Risiko erheblicher Gefährdung mit sich bringen".
Desinformation zu Covid-Impfstoffen hatte Youtube schon vorher untersagt: "Auf YouTube sind keine Inhalte erlaubt, die medizinische Fehlinformationen zu COVID-19 verbreiten, die im Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen", heißt es in der entsprechenden Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über Covid19.
Hier listet Youtube auch eine Reihe an Beispielen auf, was auf der Plattform nicht erlaubt ist, beispielsweise "Behauptungen, dass Impfstoffe gegen COVID-19 das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 nicht reduzieren". "Wer sich diese Richtlinien anschaut, sieht, dass sie sehr weit gefasst sind", meint Medienrechtler Tobias Gostomzyk. Die Vorgaben seien stark daran orientiert, was die WHO und lokale Gesundheitsbehörden vorgeben.
Wenn Inhalte gegen diese Richtlinien verstoßen, werden sie laut Youtube entfernt. Bei wiederholten Verstößen und Verwarnungen könne auch der Kanal gekündigt werden. Ende September hatte Youtube beispielsweise die deutschen Kanäle des russischen Staatsmediums RT entfernt. Die Plattform wirft dem Sender vor, wiederholt Desinformationen über Corona verbreitet zu haben.
Eine Reporterin des Russischen Senders RT DE berichtet
Youtube-Sperre gegen RT wirft Grundsatzfragen auf
Youtube hat die deutschen RT-Kanäle wegen Desinformationen über Corona entfernt. In Russland sorgt der Schritt für Empörung. Aber auch in Deutschland fragen sich Experten, wie weit die Macht der Digitalunternehmen reichen sollte.
Sollten soziale Netzwerke entscheiden dürfen, welche Inhalte online zu sehen sind und welche nicht?
Lange wurde die Verantwortung hierfür den Sozialen Netzwerken überlassen. Während es einerseits viel Kritik wegen der teils rasanten Verbreitung solcher Inhalte gibt, kritisieren andere die Plattformen für ihrer Ansicht nach ausufernde Sperrungen und Löschungen.
Im Fall von Hasskriminalität in sozialen Netzwerken hat die Bundesregierung bereits mit dem seit Ende 2017 gültigen, aber umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Grundlage dafür geschaffen, dass rechtswidrige Inhalte schneller aus dem Netz gelöscht werden. 2020 wurde das Gesetz noch einmal in punkto Strafverfolgung verschärft: Plattformen Youtube sind nun verpflichtet, bestimmte Posts dem Bundeskriminalamt zu melden. Experten warnen hier jedoch vor der Gefahr des "Overblocking": Netzwerke würden ihre Inhalte nun im Zweifelsfall eher löschen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
ILLUSTRATION - Ein Mann hält am 19.05.2014 im Hasso-Plattner-Institut in Potsdam (Brandenburg) eine Hand auf einen Bildschirm mit dem visualisierten, weltumspannenden Internet. In der brandenburgischen Landeshauptstadt findet eine Konferenz für Nationale Cybersicherheit statt. Foto: Ralf Hirschberger | Verwendung weltweit
NetzDG-Verschärfung - Bestrafen statt nur Löschen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz auf den Weg gebracht. Der Medienrechtler Tobias Gostomzyk kritisiert, dass darin jede Online-Kommunikation als öffentlich angesehen werde.
Bei Falschinformationen sieht die Situation anders aus. Hier gilt bisweilen das Hausrecht der Plattformen. Und gelöscht wird auch, was nach deutschem Recht keine Probleme darstellen würde.
Medienrechtler Tobias Gostomzyk sieht die Gefahr vor allem in der mangelnden Transparenz der Richtlinien und der Löschentscheidungen. Wenn nicht hinreichend aufgezeigt und begründet werde, welche Passage gegen welche Richtlinie verstoße, führe das wie im aktuellen Fall dazu, "dass auch sehr umfangreiche Videos gelöscht werden".
Der allgemeine Trend der Rechtssprechung gehe derzeit in Richtung mehr Tranzparenz. Dies sei auch wichtig, damit Plattformen nicht willkürlich löschten, so Gostomzyk.
Die App-Logos fuer die Messenger WhatsApp, Signal und Telegram auf einem iPhone Smartphone.
Desinformation vor allem durch Messenger-Dienste
In der Corona-Pandemie und bei der jüngsten Unwetterkatastrophe zeigt sich, wie schnell Falschinformationen verbreitet werden – insbesondere über die Messenger-Dienste. Aus Sicht von Experten sind vor allem ältere Menschen empfänglich, auch weil entsprechende Bildungsangebote fehlen.