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Sportausschuss
Waffenrecht und Generalverdacht

Die Bundesregierung will das Waffenrecht ändern. Den Grünen geht das nicht weit genug, Sportschützen und Jäger sind verärgert, weil sie finden, die Vorgaben sind schon streng genug. Mit den geplanten Änderungen im Waffenrecht beschäftigte sich am Mittwoch auch der Sportausschuss des Bundestages.

Von Wolf-Sören Treusch | 11.12.2019
Ein Sportschütze schießt mit einer Schnellfeuerpistole
Sportschütze sehen sich durch das geänderte Waffenrecht unter Generalverdacht (imago sportfotodienst)
Der Verfassungsschutz soll künftig auf Anfrage über jeden Waffenbesitzer Auskunft geben. So steht es im Gesetzentwurf. Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen können auch dann die Waffenerlaubnis verweigert oder entzogen bekommen, wenn die betreffende Vereinigung noch nicht verboten ist. Eberhard Gienger, der Obmann der CDU im Sportausschuss, findet das richtig.
"Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz geht in erster Linie darum, dass auch legale Waffen in Händen von beispielsweise Reichsbürgern sich befinden, und über diesen Weg wollen wir versuchen, den Druck etwas zu erhöhen, dass eben legale Waffen nicht bei Personen, von denen man von einem Sicherheitsrisiko ausgehen muss, in die Hände kommen."
Eberhard Gienger, CDU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Turner
Eberhard Gienger, CDU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Turner (dpa picture alliance / Marijan Murat)
Sportschützen und Jäger unter Generalverdacht
Mit den Stimmen der Regierungskoalition ist der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums heute im Sportausschuss abgesegnet worden. Die Opposition stimmte dagegen. Den Grünen geht der Entwurf nicht weit genug - und Britta Dassler, Obfrau der FDP, sieht Millionen von Sportschützen und Jägern unter Generalverdacht.
"Man stellt die Leute eigentlich als Kriminelle dar. Wir haben gesagt: Okay, überprüfen oder nachfragen, wenn man irgendwo einen Verdacht hat, wie auch immer, aber nicht anlasslos jeden überprüfen, der eine Waffe besitzt."
Vor vier Wochen hatte es im Sportausschuss eine öffentliche Anhörung zu dem Thema gegeben. Der Deutsche Schützenbund hatte den Entwurf dort heftig kritisiert und Vorschläge gemacht, wie man wenigstens Teile des neuen Gesetzes entschärfen könne. Die so genannte Bedürfnisprüfung wurde zum Beispiel gestrichen: jeder Sportschütze sollte für jede einzelne seiner Waffen nachweisen, dass er sie tatsächlich noch nutzt.
Britta Katharina Dassler, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion in der 19. Legislaturperiode, aufgenommen am 20.10.2017 im Bundestag in Berlin. Foto: Kay Nietfeld/dpa | Verwendung weltweit
FDP-Politikerin Britta Dassler (dpa)
Gesetz wird erst 2020 verabschiedet
"Bedürfnisprüfung hätte bedeutet, dass Schützen, die schon länger als zehn Jahre in der Schützengilde und im Schützenverein tätig sind, dass die unter Umständen hätten nach zehn Jahren immer noch eine Bedürfnisprüfung abgeben müssen."
Die Große Koalition habe nachgebessert, sagt CDU-Obmann Eberhard Gienger. Das Bürokratiemonster, das der Deutsche Sportschützenbund befürchtete, bleibe aus.
Britta Dassler von der FDP kritisiert dagegen, der Gesetzentwurf ginge weit über die neue Feuerwaffenrichtlinie der EU hinaus: "Und eigentlich ist ja nur die EU-Feuerwaffenrichtlinie gekommen, weil man viele osteuropäische Länder hat, wo es ganz einfach ist, in den Besitz einer Waffe zu kommen. Das ist bei uns ja überhaupt nicht, hier werden sie überprüft und Tresor und und und, und gerade die, die sowieso schon das Ganze gut händeln und überprüft werden, die werden jetzt unter Generalverdacht gestellt."
Der Bundestag muss das Gesetz jetzt verabschieden. In diesem Jahr wird das voraussichtlich nicht mehr geschehen.