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Sportvereine
Ausnahmen vom Mindestlohn

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat sich mit den Spitzen des Sports über Ausnahmen vom Mindestlohn geeinigt. Demnach gilt die Regelung nicht für Übungsleiter oder andere Mitglieder von Sportvereinen, die bisher ehrenamtlich tätig sind. Auch Amateurspieler erhalten keine 8,50 Euro pro Stunde.

23.02.2015
    Ein Fußballspiel in der Oberliga Niederrhein: Der Wuppertaler SV gegen den FC Kray.
    Für Vertragsspieler im Amateursport muss kein Mindestlohn bezahlt werden. (picture alliance / dpa / Revierfoto)
    Die ehrenamtlichen Mitarbeiter in den rund 90.000 deutschen Vereinen müssen nach Angaben von Nahles keinen Mindestlohn erhalten. Das gelte allerdings nur, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Broterwerb diene.
    Für Vertragsspieler im deutschen Amateursport müsse ebenfalls kein Mindestlohn gezahlt werden, sagte die Bundesarbeitsministerin nach Gesprächen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB). Dies gelte auch dann, wenn sie als Minijobber arbeiteten.
    Nahles: Keine Korrektur des Gesetzes
    "In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen", sagte Nahles. "Wir sind sicher, dass wir damit die bestehenden Schwierigkeiten ausräumen können." Die Arbeitsministerin betonte, es handele sich nicht um eine Korrektur des Gesetzes, sondern eine Klärung.
    Auch der DFB-Schatzmeister und CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel sagte, bei den Amateur-Vertragsspielern diene ein Minijob-Vertrag dazu, sie bei ihrem Verein zu halten. Es stehe nicht der Verdienst im Vordergrund, sondern der Sport. Die Vereinstätigkeit sei in aller Regel nicht der Hauptbroterwerb. Grindel empfahl im Deutschlandfunk zudem, Übungsleiter künftig nicht mehr auf Minijob-Basis zu beschäftigen und stattdessen beispielsweise Aufwandsentschädigungen zu zahlen.
    Spielergewerkschaft für Mindestlohn
    Der seit Jahresbeginn geltende Mindestlohn hatte in den deutschen Vereinen große Verunsicherung ausgelöst. Bislang erhalten viele Fußballspieler ab der 3. Liga abwärts sowie Nachwuchssportler von ihren Klubs deutlich weniger Geld. Die Vereine hatten vor einer finanziellen Überlastung gewarnt für den Fall, dass sie mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlt werden müssten.
    Die Spielergewerkschaft dagegen hatte sich für den Mindestlohn starkgemacht. Sie kritisierte, viele Spieler verdienten in den unteren Ligen derzeit vier Euro pro Stunde, arbeiteten aber teilweise hundert Stunden und mehr im Monat unter Profibedingungen.
    (hba/sima)