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Staatsrechtler: Beschneidung von Jungen ist religiöses Sonderrecht

Die vom Gesetzgeber angekündigte rechtliche Regelung, frühkindliche Beschneidung zu erlauben, sei ein Entgegenkommen an die jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften, sagt Reinhard Merkel. Dennoch werde eine akzeptable Regelung nur durch Zugeständnisse der beiden Religionsgemeinschaften gefunden werden, ergänzt der Staatsrechtler.

Reinhard Merkel im Gespräch mit Peter Kapern | 23.08.2012
    Peter Kapern: Der Deutsche Ethikrat ist ein Gremium, das die deutsche Öffentlichkeit, aber auch die Politik immer dann beraten soll, wenn es Entwicklungen gibt, die großen Einfluss auf die ethischen oder rechtlichen Grundfesten unserer Gesellschaft haben. Diesem Gremium gehören 26 Mitglieder an, Naturwissenschaftler, Theologen, Ökonomen, Sozialwissenschaftler, aber auch Juristen. Zu Letzteren gehört Reinhard Merkel von der Universität in Hamburg. Er wird heute Früh bei der öffentlichen Sitzung des Deutschen Ethikrates ein kurzes Impulsreferat halten. Das Gremium trifft sich um halb zehn in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, um sich mit einem heiklen Thema zu befassen, nämlich mit der rituellen Beschneidung junger Juden und Muslime. Die Debatte angestoßen hatte ja ein Kölner Gericht, das vor zwei Monaten diese Beschneidung als Körperverletzung eingestuft hat. Der Bundestag will die rituelle Beschneidung dennoch rechtlich absichern und Reinhard Merkel hat davor gewarnt, ein Sonderrecht zu schaffen, weil dies ein Sündenfall des Rechtsstaats wäre. Was genau er damit gemeint hat, das habe ich ihn vor der Sendung gefragt.

    Reinhard Merkel: Ich meine damit, dass die angekündigte rechtliche Regelung, die vom Gesetzgeber angekündigte rechtliche Regelung, die die frühkindliche Beschneidung an Knaben erlauben soll, in der Sache motiviert ist von einem rechtspolitischen Impetus, dem Entgegenkommen gegenüber den beiden Religionsgemeinschaften, der jüdischen und der muslimischen. Natürlich wird die rechtliche Regelung abstrakt und generell formuliert. Jede und wie immer motivierte Beschneidung muss dann erlaubt werden. Aber in der Sache ist es vollkommen klar: Wer das analysiert, die rechtlichen Probleme, der sieht, dass, gäbe es die religiöse Motivation nicht, eine solche Beschneidung aus rein ästhetischen oder hygienischen oder sonstigen Gründen ganz bestimmt nicht erlaubt würde.
    Daher sage ich, der Sache nach ist das ein religiöses Sonderrecht. Man kann nun darüber spekulieren, ob ein solches Sonderrecht geschaffen würde, wenn es wirklich nur um muslimische Belange ginge. Es geht aber um einen uralten Ritus und Brauch des Judentums, und die deutsche Politik hat - und daran ist nicht zu rütteln - eine weltweit singuläre besondere Verpflichtung gegenüber allen Belangen, die jüdischer Natur sind. Daraus resultiert - und mit guten politischen Gründen - das möchte ich noch mal unterstreichen -, daraus resultiert die sozusagen vorschnelle Überzeugung des Gesetzgebers, da müsse man gar nicht weiter überlegen, das müsse erlaubt werden.

    Kapern: Aber noch mal nachgefragt: Warum soll es denn ein solches, religiös motiviertes Sonderrecht nicht geben? Schließlich ist die Beschneidung doch in allen Staaten wie Großbritannien, den USA auch erlaubt.

    Merkel: Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. Dass sie in den USA auch außerhalb der Religionsgemeinschaften praktiziert wird - übrigens immer weniger; die Zahlen sind deutlich rückläufig -, in England nur noch selten, in Australien und anderen Ländern auch, aber immer seltener, besagt nichts für die Frage, ob sie nach den Kriterien der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung eigentlich zulässig wäre. Man darf nicht - und das geschieht leider landläufig in der Diskussion bei uns - die Risiken und das unmittelbare Gewicht des Eingriffs unterschätzen. Wenn das wie bei den meisten, allermeisten jüdischen Beschneidungen ohne jede Anästhesie vorgenommen wird, dann ist das eine furchtbare Schmerzzufügung gegenüber dem Kind. Es steht außer Zweifel, dass diesseits religiöser Erwägungen so etwas rechtswidrig wäre. Also haben wir uns die Frage zu stellen, ob das spezifisch Religiöse der Motivation das rechtens machen kann, und wenn das so ist, dann ist der Gesetzgeber irgendwie gehalten, den äußeren Anschein einer sonderrechtlichen Regelung zu vermeiden und es universell, allgemein zu erlauben. Aber noch einmal unterstrichen: Wir sollten nicht unterschätzen, wie gewichtig der Eingriff ist und mit welchen Risiken er verbunden ist.

    Kapern: Herr Merkel, weil Sie gerade den Rechtsrahmen des Grundgesetzes angesprochen haben, in das sich diese rechtliche Einzelfallregelung einfügen muss. Die Frage an Sie: Sehen Sie die Gefahr, dass der Bundestag mit viel gutem politischen Willen eine rechtliche Regelung für die Beschneidung, für die rituelle Beschneidung beschließt, die dann vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird?

    Merkel: Das ist für mich jedenfalls, der ich der Meinung bin, nach positiv geltendem Recht in Deutschland ist das eigentlich rechtswidrig, eine schwierige Frage. Eine realistische Prognose würde wahrscheinlich sagen, das Verfassungsgericht wird sich da heraushalten. Das ist in einem eminenten Sinn eine rechtspolitische Frage, die sogar die Außenpolitik ersichtlich berührt. Es wäre verheerend für die Politik in Deutschland, wenn die gelegentlich schon zu hörenden jüdischen Ankündigungen, man werde das Land verlassen, wenn Beschneidungen verboten würden, wahr gemacht würden. Das wäre verheerend. In diese Dinge wird sich das Verfassungsgericht nicht gerne einmischen wollen und wird in dem Gefühl, dass man bisher die Geschichte anstandslos hat geschehen lassen, auch jetzt vermutlich ein verfassungsgerichtliches Einschreiten nicht für geboten halten.

    Kapern: Gibt das Recht eigentlich die Möglichkeit, pragmatische Lösungen zu finden, also beispielsweise eine Lösung, die sowohl dem Recht auf Religionsfreiheit gerecht wird als auch dem Recht auf körperliche Unversehrtheit?

    Merkel: Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht. Dazu gehört das Recht der Eltern, selber zu bestimmen, wie und ob überhaupt die Kinder religiös erzogen werden und in welche Religionsgemeinschaft sie integriert werden. Aber da sitzt das Problem, nicht einfach bei der Religionsfreiheit. Das wird oft missverstanden, leider auch von den meisten unserer Bundestagsabgeordneten, die sich an der Diskussion bisher beteiligt haben. Aber es ist ein gewichtiges Problem und Ihre Frage, ob man da nicht pragmatische Lösungen finden kann, wird man bis zu einem gewissen Grat auf der Ebene des Verfassungsrechts bejahen können. Da gibt es bestimmte Abwägungen, die denkbar sind. Es gehört, auch wenn die Eltern das wünschen, dass das Kind religiös integriert wird, durchaus zum Kindeswohl, in eine bestimmte Religionsgemeinschaft aufgenommen zu werden. Die Frage ist dann, ob diese Aufnahme, die tatsächlich zum Kindeswohl gezählt werden kann, wenn die Eltern das so wünschen, mit dem körperlichen Eingriff nicht zu hoch bezahlt ist, und da wird man bestimmte Abwägungen zulassen können.

    Kapern: Wie könnten die aussehen?

    Merkel: Etwa in der Art, wie ich das jetzt angedeutet habe, dass man mit dem rechtspolitischen Motiv, eine äußerlich sozusagen katastrophal problematische Entscheidung für die deutsche Politik zu vermeiden, sich fragen wird und fragen kann - und Sie hören an meinem Zögern, wie schwer mir das fällt, weil das positive Recht die Antwort eigentlich, meine ich, eindeutig gibt, aber gleichwohl -, ob das nicht zulässig ist, zulässig werden kann (und nun kommt eine entscheidende Einschränkung) unter bestimmten, genau vorgeschriebenen Bedingungen, die allerdings deutlich enger sein müssten, als sie bisher gewesen sind.

    Kapern: Wäre eine solche Bedingung, die Ihnen akzeptabel erschiene, beispielsweise das, was die Familienministerin Schröder gerade ins Spiel gebracht hat, nämlich Beschneidung nur noch unter Betäubung?

    Merkel: Das ist ein Minimum, das zu fordern ist. Aber die Frage ist gar nicht so leicht zu lösen. In einer ganz neuen Studie, drei Monate alt, von australischen Wissenschaftlern wird genau die Frage geklärt, wie das mit der Betäubung bei Beschneidungen ist, und die sagen, wirklich sicher funktionieren würde in Wahrheit nur eine Vollnarkose. Das ist bei Neugeborenen deutlich zu gefährlich. Die meist praktizierte Methode, wenn überhaupt Anästhesie angewendet wird, ist das Auftragen einer sogenannten analgetischen Creme. Das soll so ein bisschen den Schmerz nehmen. Das erklären diese Wissenschaftler aus Australien für hoffnungslos unzulänglich. Und dann gibt es eine dritte und vierte Methode, die im Wesentlichen darin besteht, die entscheidenden Nervenstränge zwischen der Genitalgegend des Jungen und seinem Gehirn zu blockieren. Das können nur hoch geschulte Anästhesisten. Das wird man aber verlangen müssen, dass die zugezogen werden und nur unter einer solchen Betäubung das vorgenommen werden darf.

    Kapern: Der israelische Oberrabbiner Metzger, der vorgestern in Deutschland war, lehnt jede Form von Betäubung ab.

    Merkel: Das ist für gläubige Juden eine Zumutung und das Statement des Oberrabbiners macht das deutlich. Aber ganz ohne Zumutungen an die beiden großen Religionsgemeinschaften wird eine akzeptable Regelung nicht gefunden werden können. Das wird man auch der jüdischen Gemeinschaft zumuten müssen.

    Kapern: Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel, Mitglied im Deutschen Ethikrat. Das Gespräch haben wir vor der Sendung aufgezeichnet.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.