Donnerstag, 28. März 2024

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Sterbehilfe
Familien brauchen Fachwissen

Für Roger Kusch vom Verein Sterbehilfe Deutschland sollte der "begleitete Suizid" legal bleiben. Das sei in Deutschland seit 140 Jahren bewährte Rechtstradition. Er argumentiert im Deutschlandfunk, dass betroffene Familien Organisationen mit Fachwissen benötigen.

Roger Kusch im Gespräch mit Dirk Müller | 10.01.2014
    Dirk Müller: Am Telefon ist jetzt Roger Kusch, Chef des Vereins Sterbehilfe Deutschland, zuvor auch Justizsenator in Hamburg. Roger Kusch setzt sich für eine Liberalisierung und für eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe ein. Guten Morgen!
    Roger Kusch: Guten Morgen, Herr Müller!
    Müller: Herr Kusch, greifen wir die Vorwürfe, die eben anklangen gegen Sie, auf. Wollen Sie mit dem Tod anderer Geld verdienen?
    Kusch: Nein. Weder will unser Verein Geld verdienen mit dem Tod anderer, noch ich persönlich. Ich arbeite als Vorsitzender des Vereins ehrenamtlich, ich bekomme keinen einzigen Euro für meine Arbeit, und ein Verein braucht eine bestimmte finanzielle Ausstattung, um arbeiten zu können, um Briefe zu schreiben und Ähnliches. Also ein Verein ganz ohne Geld geht nicht. Aber der Vorwurf, dass wir die Beihilfe zum Suizid kommerziell ausschlachten, ist falsch, denn der Suizid, zu dem wir gelegentlich bei Mitgliedern helfen, ist kostenlos. Unsere Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitrag, beispielsweise für die Dienstleistung, dass wir ihnen eine umfangreiche Patientenverfügung zur Verfügung stellen und andere Unterstützungshandlungen. Der Suizid selber ist nicht kommerziell.
    Müller: Also Sie haben damit noch kein Geld verdient?
    Kusch: Nein, keinen Euro.
    Müller: Unterstützung der Beihilfe zum Suizid, das wird im Moment in der Politik – quer durch alle Parteien, quer durch alle Fraktionen, da ist man sich gar nicht einig, auch in der Union, jedenfalls nicht flächendeckend einig –, das wird neu diskutiert. Es geht hin und her. Der Justizminister sagt, ich habe da noch gar nichts in petto, noch nichts vorbereitet, aber der Gesundheitsminister, Hermann Gröhe, der neue Bundesgesundheitsminister will diese ganze Gesetzesinitiative aus den Unionsreihen jedenfalls auf den Weg bringen. Wie groß wird da der Widerstand sein?
    Kusch: Tja, die Menschen, die sich Hilfe suchend an uns wenden, sind keine besonders starke Lobby in der Berliner Politik. Die Menschen, die sterbenskrank zu Hause sind und jedenfalls mit uns besprechen wollen, ob es eine Situation gibt, wo wir helfen, die demonstrieren nicht zu Tausenden auf einer Straße. Insofern ist der öffentlich wahrnehmbare Widerstand nicht besonders laut. Allerdings sollten wir bedenken, dass eine humane Gesellschaft sich gerade um die Schwachen, Kranken und Hilfsbedürftigen kümmern muss, die nicht lautstark auf der Straße demonstrieren können. Und was mich wundert bei der jetzt momentanen Diskussion, ist die mangelnde historische Wahrnehmung. Wir haben in Deutschland seit 140 Jahren ein Strafgesetzbuch, das den Suizid straflos lässt. Seit 140 Jahren ist das in Deutschland bewährte Rechtstradition. Und es kann nicht einfach sein, dass irgendein neu gewählter und ernannter Minister 140 Jahre Rechtstradition auf den Kopf stellen will. Das geht nicht.
    Müller: Aber er kann versuchen, mit einem Gesetz, was dann parlamentarisch legitimiert wird, neue Zeichen zu setzen. Gehen wir noch einmal auf diese Beihilfe ein. Die Beihilfe zum Suizid ist ja straffrei, weil Selbsttötungsversuche ebenfalls legal sind, also zumindest straffrei sind. Sie wollen das Ganze aber …
    Kusch: Suizid ist in Deutschland legal.
    Müller: Und damit ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei?
    Kusch: Ja, genau das.
    Müller: Genau. So, Sie wollen das Ganze aber in dieser vermeintlichen Endphase des Lebens professioneller organisieren, wie Ihr Verein sagt, um professioneller zu betreuen, um besser zu betreuen, um kompetenter zu betreuen.
    Kusch: Nein, um überhaupt betreuen zu können. Die Argumentation von Leuten wie Herrn Gröhe, dass die Beihilfe zum Suizid ja gar nicht verboten werden solle, sondern nur die organisierte Beihilfe, ist ja ein Widerspruch in sich, denn stellen Sie sich doch mal bitte vor, ein Patient mit ALS – das ist Amyotrophe Lateralsklerose, eine ganz furchtbare Krankheit, ähnliche wie Multiple Sklerose –, ein Patient bittet seine Familie um Sterbehilfe. Alle wollen helfen. Wie soll die Familie das machen? Woher sollen sie die Mittel bekommen? Und vor allem, wer will und soll ihnen die Informationen geben, wie es klappt? Das sind doch ganz praktische Fragen. Das nützt nichts, dass Beihilfe zum Suizid straffrei ist, wenn man Organisationen verbietet, die das Fachwissen haben. Das ist in der Schweiz genau dasselbe. Die Schweiz hat, was die Ärzteschaft angeht, eine etwas aufgeschlossenere Einstellung zum Thema, aber es gibt in der Schweiz Organisationen, weil es anders nicht geht.
    Müller: Wie teuer ist das Ganze?
    Kusch: Der Mitgliedsbeitrag bei uns ist 200 Euro jährlich oder einmalig 2000.
    Müller: Das heißt also, wenn ich prophylaktisch bei Ihnen eintrete mit Blick auf mein vermeintliches Schicksal, dann bin ich durch Sie betreut im Falle des Falles?
    Kusch: Nein, dann sichern wir Ihnen zu, dass wir Ihr Anliegen sorgfältig prüfen. Wir bieten niemandem zu Beginn der Mitgliedschaft die Zusage, dass wir ihm beim Sterben helfen. Wir müssen ja prüfen, ob die rechtlichen und unsere eigenen ethischen Grundlagen vorliegen. Beispielsweise erwarten wir von jemandem, der aus unheilbaren Schmerzen zu uns kommt, dass wirklich geprüft wird, ob er palliativmedizinisch alles ausgeschöpft hat.
    Müller: Aber für Sie ist das auch …
    Kusch: Wenn jemand …
    Müller: Ja, Entschuldigung. Bitte?
    Kusch: Wenn jemand mit einem Sterbewunsch zu uns kommt, der nicht plausibel durchdacht ist, helfen wir nicht.
    Müller: Für Sie, Herr Kusch, ist das aber ausgemachte Sache, dass, wenn jemand sterbenskrank ist, es das bestehende System, das bestehende Gesundheitssystem, auch das Ärztesystem und vor allen Dingen das Personal, was zur Verfügung steht, nicht ausreicht, um diesen Menschen entsprechend zu betreuen?
    Kusch: Nein, es geht nicht ums Personal, sondern es geht um die schlichte Erkenntnis, dass es unheilbare Krankheiten gibt. Das geben sogar die Kritiker der Sterbehilfe zu, dass es unheilbare Krankheiten gibt. Und was mich bei der Diskussion stört, ist die Quantifizierung. Wenn gesagt wird, durch Palliativmedizin werde den meisten Schmerzpatienten heutzutage vernünftig geholfen, ist das ja ein richtiges Argument. Dem widersprechen wir nicht. Aber bei 800.000 Toten im Jahr, ein Prozent der Bevölkerung stirbt jährlich in Deutschland, bei 800.000 Toten kann auch die beste Palliativmedizin nicht allen 800.000 helfen. Und zu uns kommen ja nicht Tausende von Leuten, sondern einige wenige. Und wir haben im letzten Jahr 40 Leuten beim Suizid geholfen. Vergleichen Sie doch die Zahl 40, denen wir geholfen haben, mit der Zahl von 800.000. Es geht um einen kleinen Rest von unheilbar Kranken, bei denen auch die Medizin am Ende ihres Lateins ist.
    Müller: Sagen Sie das doch noch mal qualitativ, wir haben nicht mehr so viel Zeit, sagen Sie mal qualitativ, worin der Unterschied besteht von den Wenigen, von denen Sie jetzt gesprochen haben in dieser Endphase. Was machen Sie, wie helfen Sie?
    Kusch: Wir prüfen, ob wir ihnen beim Suizid helfen, und wenn das der Fall ist, dass alle Voraussetzungen vorliegen, dann vermitteln wir einen Arzt, der ein entsprechendes Rezept schreibt, das eine weitgehend sichere Suizidmethode nach dem Vorbild der Schweiz ermöglicht.
    Müller: Ein Medikament?
    Kusch: Ja. Nicht ein Medikament, das sind mehrere Medikamente.
    Müller: Bei uns heute Morgen im Deutschlandfunk Roger Kusch, Chef des Vereins Sterbehilfe Deutschland. Danke für das Gespräch, auf Wiederhören!
    Kusch: Bitte schön, Wiederhören!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.