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Steuerbetrug an der Ladenkasse
Gesetz soll Manipulationen verhindern

Manipulationen an Registrierkassen von Geschäften führen Schätzungen zufolge jedes Jahr zu Steuerverlusten in Milliardenhöhe. Ein neues Gesetz soll das nun ändern. Auch der Handelsverband Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf, da dadurch Nachteile für ehrliche Händler verhindert werden.

Von Anja Nehls | 13.07.2016
    Registrierkasse, Steuer, Geld, Einnahmen
    Eine geöffnete Registrierkasse. (Heiko Wolfraum / dpa)
    In Zukunft sollen Schummeleien an der Ladenkasse nicht mehr möglich sein. Durch manipulierte Registrierkassensysteme entgingen dem Staat jedes Jahr Steuereinnahmen in Höhe von zehn Milliarden Euro, schätzt der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Die Bundesregierung will jetzt mit neuen Sicherheitssystemen, unangekündigten Kontrollen und harten Strafen dagegen vorgehen.
    Kai Falk, vom Handelsverband Deutschland räumt ein, dass es Kassen mit Schummelsoftware gibt. Gerade größere Unternehmen hätten aber in letzter Zeit in sehr sichere Kassensysteme investiert. Eine Manipulation sei dort weder möglich, noch sinnvoll: "Weil das Signal von der Kasse sofort in die Warenwirtschaft geht, dass der Käse raus ist, und deshalb sind Kassen gerade auch bei größeren Handelsunternehmen so programmiert, dass eine Manipulation einfach auch ein Nachteil für das Unternehmen wäre."
    Um Wettbewerbsnachteile für die ehrlichen Händler zu vermeiden, begrüßt der Handelsverband jedoch den neuen Gesetzentwurf. Der Bund der Steuerzahler hält die Schätzung von Steuerausfällen in zweistelliger Milliardenhöhe übertrieben, befürwortet allerdings die Einführung manipulationssicherer Registrierkassen. Reiner Holzapfel vom Bund der Steuerzahler: "Die Frage ist nur, wie lange gibt man den Betroffenen Frist, um diese Registrierkassen umzusetzen, diese Registrierkassen sind sehr teuer und die Anschaffung geht schon ins Geld. Deshalb fordern wir auch, dass eine sofortige Abschreibung als Betriebsausgaben möglich ist, das würde die Unternehmer dann auch nicht so stark belasten."
    Weiter keine Registrierkassenpflicht
    Mit Anschaffungskosten von 470 Millionen Euro rechnet laut Kabinettsentwurf das Bundesfinanzministerium, mit einer Milliarde rechnet der Handelsverband. Dazu kommen die Wartungskosten. Für Unternehmen, die bereits in den letzten Jahren neue Kassensysteme angeschafft haben, weil es ja schon eine andere Kassenrichtlinie gab, soll es eine Umrüstungsfrist bis 2022 geben. Alle anderen sollen bis 2020 über entsprechende technische Sicherheitseinrichtungen verfügen. Betroffen sind ungefähr 2,1 Millionen Kassen.
    Eine Registrierkassenpflicht ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Flohmarkthändler, fliegende Händler, Inhaber sehr kleiner Läden oder Handwerksbetriebe müssen auch in Zukunft keine Registrierkasse haben.