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Steuerbetrug
Berlusconi darf Sozialdienst leisten

Der rechtskräftig verurteilte Silvio Berlusconi darf seine Strafe mit Sozialdienst ableisten. Das hat heute ein Gericht in Mailand entschieden. Ein Hausarrest bleibt ihm somit erspart. Das Gericht verfügte, dass Berlusconi die Stunden in einer Alteneinrichtung ableisten muss.

15.04.2014
    Silvio Berlusconi
    Silvio Berlusconi kommt um einen Hausarrest herum. (afp / Filippo Monteforte)
    Berlusconi war im August vergangenen Jahres wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden, von denen drei jedoch wegen einer Amnestieregelung ausgesetzt worden waren. Ins Gefängnis muss der 77-Jährigen wegen seines hohen Alters nicht mehr.
    Die Anwälte des früheren italienischen Regierungschefs hatten bei einer Anhörung Sozialdienst für ihren Mandaten beantragt. Auch der Staatsanwalt hatte sich dafür ausgesprochen. Berlusconi muss seinen Sozialdienst nun in einem Seniorenheim ableisten. Das Gericht verfügte, dass er mindestens einmal wöchentlich erscheinen muss. Zudem legte es fest, dass der frühere Regierungschef die meiste Zeit in der Lombardei, seiner Heimatregion, bleiben muss. Von Dienstag bis Donnerstag ist es ihm demnach aber jede Woche erlaubt, nach Rom zu reisen.
    Der Milliardär und seine Anwälte hatten laut Medienberichten eine Behinderteneinrichtung in der Nähe seiner Villa Arcore bei Mailand vorgeschlagen. In jedem Fall hat Berlusconi im Sozialdienst mehr Bewegungsfreiheit als im strikt geregelten Hausarrest.
    Berlusconi war im August rechtskräftig verurteilt worden. In Folge dessen wurde er aus dem Senat ausgeschlossen und verlor damit seine parlamentarische Immunität. Zudem wurde ein zweijähriges Ämterverbot gegen ihn verhängt. Gegen den mehrfachen Regierungschef sind noch weitere Verfahren anhängig.
    (faw/pg/stfr)