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Steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe

Die Verfassungsrichter haben der steuerlichen Ungleichbehandlung von Homo- und Hetero-Ehen ein Ende gesetzt. Ein Urteil, das nicht nur politisch eine enorme Sprengkraft hat, sondern auch finanziell.

Von Theo Geers | 06.06.2013
    Große Sorgenfalten löst das Urteil aus Karlsruhe bei den Haushältern in Berlin nicht aus. Noch nicht. Geht es doch zunächst nur darum, das reine Urteil umzusetzen. Das allerdings möglichst bald. Da SPD, Grüne, FDP und Linke die eingetragene Lebenspartnerschaft steuerlich schon lange mit der traditionellen Ehe gleichstellen wollen und die Union jetzt, nach dem Urteil, keine andere Wahl mehr hat, als ihren bisherigen Widerstand aufzugeben, könnte der Bundestag das ganze schnell - sprich: noch in diesem Sommer und damit vor der Wahl -, verabschieden:

    "Ich nehme an, dass wir das noch hinkriegen. Wir haben noch Sondersitzung im September, da könnte man da auch noch machen","

    sagt der CDU-Haushaltsexperte Norbert Barthle, der die Einnahmeausfälle für verkraftbar hält.

    ""Nach ersten überschlägigen Berechnungen dürfte die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften zu Steuerausfällen von jährlich 30 Millionen Euro führen. Das sind überschaubare Beträge, die wir uns leisten können."

    Das gilt aber nur für die Ausweitung des Ehegattensplittings auf die gut 60.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften, die es bislang erst gibt. Davon zu unterscheiden ist der vor allem in den Unionsparteien seit Langem diskutierte, aber politisch nie umgesetzte Vorschlag, das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting zu ersetzen. Bei Ehegattensplitting werden bislang die Einkünfte beider Ehepartner gesplittet, sprich auf beide Partner rechnerisch verteilt, die so berechnete niedrigere Steuerschuld wird anschließend wieder verdoppelt.

    Trotz dieser Verdoppelung sparen Ehepartner dadurch vor allem dann Steuern, wenn ein Partner gar nichts oder deutlich weniger verdient als der Hauptverdiener. Beim Familiensplitting hingegen würde das gesamte Einkommen auch mit auf die Kinder verteilt, entsprechend größer wäre dadurch die steuerliche Ersparnis einer Familie. Eine vierköpfige Familie, er verdient 48.000 Euro und sie 12.000 Euro im Jahr, spart beim Ehegattensplitting derzeit gut 2000 Euro an Steuern im Jahr. Bei einem Familiensplitting, das die zwei Kinder mit einbezöge, kämen noch einmal rund 2500 Euro hinzu. Endsprechend hoch, und zwar in die Milliarden, gingen dann aber auch die Steuerausfälle beim Staat, so Carsten Schneider, hauspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

    "Diese vollumfassende Familiengleichstellung kostet über 32,5 Milliarden Euro – und das entspräche bei einem Bundeshaushalt von 300 Milliarden Euro fünf Prozent - die Hälfte zahlen ja die Länder. Das ist angesichts der Herausforderungen im Verkehrsbereich oder bei Ausbau der Kinderbetreuung überhaupt nicht darstellbar."

    Schneider zitiert dabei aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, die er und andere Abgeordnete an die Bundesregierung gestellt haben. Die Steuerausfälle von mehr als 32 Milliarden Euro beziehen sich dabei nur auf ein Familiensplitting für die traditionellen Ehen. Könnten auch die Partner von nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ihre Kinder bei einem Familiensplitting steuerlich berücksichtigen, dann stiegen die Steuerausfälle auf weit über 32,5 Milliarden Euro.