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Steuerstreit
Kompromiss bei der Erbschaftssteuer gefunden

Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer geeinigt. Kurz bevor eine letzte Frist des Bundesverfassungsgerichts abgelaufen wäre, gab es einen Durchbruch bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Auch in Zukunft können Firmenerben komplett von der Steuer befreit werden.

22.09.2016
    Euro-Geldscheine, Schmuck und südafrikanische Münzen liegen auf einem Haufen
    Wenn die Familie ein Unternehmen vererbt, kann das weiter steuerfrei bleiben (dpa/ picture alliance / Markus Scholz)
    Der Kompromiss sieht vor, dass Firmenerben zu einhundert Prozent von der Erbschaftssteuer befreit werden sollen, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
    Eine Einigung wurde unter anderem auch bei der umstrittenen Bewertung von Unternehmen erzielt. Zudem soll in Fällen, in denen ein Erbe finanziell überfordert ist, die fällige Steuer nicht mehr für zehn Jahre zinslos gestundet werden können, sondern nur für sieben Jahre. Bei großen Betriebserbschaften ab 26 Millionen Euro wird es ein Wahlrecht geben. Entweder der Erbe begleicht die Steuerschuld aus seinem Privatvermögen oder der Steuererlass wird abgeschmolzen, bis er bei 90 Millionen Euro ganz entfällt.
    Beschluss noch in dieser Woche?
    Dem Kompromiss müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das könnte per Eilverfahren noch in dieser Woche erfolgen. Wenn kein Gesetz verabschiedet wird, will sich das Bundesverfassungsgericht Mitte nächster Woche mit dem Thema befassen und eigene Regeln aufstellen. Dann würden Steuerprivilegien für Firmenerben möglicherweise ganz wegfallen. Das wollten die CDU und insbesondere die CSU verhindern.
    Grüne tragen Kompromiss nicht mit
    Deren Parteichef Horst Seehofer begrüßte den Vorschlag aus dem Vermittlungsausschuss. Der Süddeutschen Zeitung sagte er, er sei sehr zufrieden. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold erklärte in derselben Zeitung, es sei wichtig, dass der Gesetzgeber und nicht das Bundesverfassungsgericht entscheide.
    Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), sagte nach den rund siebenstündigen Verhandlungen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei in Berlin, es sei eine gute Lösung gefunden worden. Das sah auch der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) so: "Ein Kompromiss ist nichts zum glücklich werden. Es ist aber einer, der alles in allem so tragfähig ist, dass ich persönlich auch zugestimmt habe." Die Grünen-Bundestagsfraktion trägt den Kompromiss allerdings nicht mit.
    Verfassungsrechtliche Bedenken
    Auch der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) zeigte sich enttäuscht und äußerte verfassungsrechtliche Bedenken: "Es muss nur geklagt werden und dann fällt das Ganze wieder wie ein Kartenhaus in sich zusammen." Damit sei man wieder da, wo man vorher war, sagte er im Deutschlandfunk.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regeln 2014 gekippt, weil die Steuerbegünstigungen nach Ansicht der Richter zu weit gingen, und ein neues Gesetz verlangt. Die Frist bis zum 30. Juni 2016 hatte die Politik nicht eingehalten. Zwar einigte sich die Bundesregierung kurz vorher auf ein Gesetz. Nachdem der Bundestag das beschlossen hatte, stoppten die von SPD und Grünen geführten Bundesländer im Bundesrat. Daraufhin war Anfang Juli der Vermittlungsausschuss eingeschaltet worden.
    (at/jan)