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Stornieren oder fliegen?

Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen nach Ägypten ab und viele Reiseveranstalter starteten bereits Rückholaktionen. Wie und zu welchem Preis man Reisen nach Ägypten und in andere Länder des Nahen Ostens stornieren kann, erläuterte Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin.

Eva Klaar im Gespräch mit Susanne Kuhlmann | 01.02.2011
    Susanne Kuhlmann: Wer eine Ferienreise in den Nahen Osten gebucht hat, fragt sich in diesen Wochen, ob er überhaupt losfahren soll. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in einige Länder der Region ab, allerdings ohne konkrete Reisewarnungen auszusprechen. Reisewarnungen sind aber das rechtliche Fundament, auf das sich Veranstalter stützen, wenn Kunden kostenlos umbuchen oder stornieren wollen. Das Auswärtige Amt weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass die Situation in Ägypten zurzeit instabil ist und man besser nicht hinreisen sollte. Ähnliches gilt für Tunesien und Algerien. – Am Telefon ist Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. Frau Klaar, welche Regionen in Nordafrika sind denn im Moment noch als unsicher anzusehen?

    Eva Klaar: Man sagt ja grundsätzlich, dass in den nordafrikanischen und in den südlich an die Sahara grenzenden Ländern die Gefahr von Terroristenanschlägen wächst, sodass man hier natürlich vor allen Dingen als Individualurlauber immer sich vorab informieren muss, um hier auch in solche Situation nicht zu kommen, die dann gegebenenfalls auch lebensbedrohlich werden. Das ist natürlich bei Pauschalreisenden nicht so vordergründig, weil ja hier immer der Vertragspartner, der Reiseveranstalter derjenige ist, der eine Umweltbeobachtungspflicht hat und hier natürlich das auch dann gegenüber dem Reisenden schuldet.

    Kuhlmann: Wie verhalten sich denn im Moment die Reiseveranstalter? Das möchten ja die Leute wissen, die eigentlich vorhatten, jetzt nach Ägypten oder in eines der anderen Länder zu reisen.

    Klaar: Obwohl das Auswärtige Amt momentan nur – ich sage "nur" – Sicherheitshinweise gibt, begrüßen wir es doch sehr, dass vor allen Dingen die großen Reiseveranstalter hier sehr kulant und sehr sicherheitsbedürftig den Reisenden auch die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung, aber auch der kostenlosen Rücktrittsmöglichkeit vom Reisevertrag zumindest bis zum 7. Februar entsprechen.

    Kuhlmann: Das heißt also, man könnte seinen Vertrag jetzt kündigen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen?

    Klaar: Zumindest bis zum 7. Februar sichert man es zu, der eine oder andere sogar noch länger.

    Kuhlmann: Was ist eigentlich mit dem Rat anzufangen, Menschenansammlungen zu meiden? Wer zum Beispiel vorhatte, in Kairo sich das Ägyptische Museum und andere Dinge anzusehen, was heißt das rechtlich, wenn davor gewarnt wird, Menschenansammlungen zu meiden?

    Klaar: Das sind eigentlich die geringsten Sicherheitshinweise, die man bei vereinzelten Terroranschlägen eigentlich immer geben muss als Auswärtiges Amt. Das heißt, weil ja gerade Massenansammlungen, große Märkte, die Demonstrationen, immer der Herd sind, wo mit Terroranschlägen zu rechnen ist beziehungsweise Ausschreitungen, die dann natürlich gegebenenfalls auch das Leben des Einzelnen gefährden können.

    Kuhlmann: Was sollte man Freunden oder Bekannten sagen, die zurzeit in einem dieser Länder sind, aber gerne auf schnellstem Weg nach Hause möchten? Was sollten die tun?

    Klaar: Hier spielt natürlich die Angst, die Unsicherheit eine sehr große Rolle. Hier sollte sich der Einzelne auf jeden Fall, wenn er ganz dringend zurück will, es dort nicht mehr aushält, mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und hier Rückflugmöglichkeiten prüfen.

    Kuhlmann: Gibt es eigentlich einen Anspruch auf Stornierung der Unterkunft, wenn man sein Zimmer, sein Hotel vorzeitig verlässt?

    Klaar: In dem Fall, wenn man eine Individualreise angetreten hat und hier die Unterkunft in keiner Weise gefährdet ist, dann habe ich auch keine Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung des Hotelaufenthaltes. Wenn ich jetzt natürlich über einen Pauschalreiseveranstalter die Rückreise organisiert bekomme, abgesehen davon, dass der Reiseveranstalter die Mehrkosten der Rückreise mit mir teilen kann als Reisender, sind natürlich die Aufwendungen, die sich das Hotel jetzt erspart durch meine vorzeitige Heimreise, erstattungsfähig.

    Kuhlmann: Wie und zu welchem Preis man Reisen nach Ägypten und in andere Länder des Nahen Ostens stornieren kann, das erläuterte Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. Ihnen vielen Dank dafür.

    Klaar: Gerne!