Dienstag, 16. April 2024

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Streit mit Künstler-Erben
Wem gehören die Krefelder Mondrians?

Die Erben des Malers Piet Mondrian fordern vier wertvolle Gemälde des Künstlers aus dem Kaiser-Wilhelm-Museum in Krefeld zurück. Die Stadt weist diese Forderung als unbegründet zurück. Sie kann allerdings auch nicht belegen, dass ihr Museum die Bilder jemals rechtmäßig erworben hat. Nun könnte der Fall vor einem US-Gericht landen.

Stefan Koldehoff im Gespräch mit Karin Fischer | 06.03.2018
    Ausstellung in Frankfurt im Jahre 1929 "Der Stuhl" Schwarzweiß Fotografie zeigt Stühle aufgereiht vor Gemälden von Mondrian.
    Gemälde von Piet Mondrian 1929 in der Frankfurter Ausstellung "Der Stuhl" (Archiv S. Koldehoff)
    Um vier Gemälde von Piet Mondrian im Besitz des Kaiser-Wilhelm-Museums in Krefeld gibt es Streit. Die Erben des niederländischen Malers fordern die wertvollen Kunstwerke von der Stadt zurück. Sie gehen davon aus, so Dlf-Redakteur Stefan Koldehoff in "Kultur heute", dass die Bilder 1929 für eine geplante Ausstellung nach Krefeld kamen und nicht an den Künstler oder seine Vertreter zurückgegeben wurden. Dokumente, die dem Deutschlandfunk vorliegen, weisen darauf hin, dass im Kaiser-Wilhelm-Museum 1930 eine Ausstellung moderner Kunst stattfinden sollte. Dafür sollten auch Werke von Mondrian angefordert werden, die vorher bei einer Ausstellung in Frankfurt zu sehen waren. Die Ausstellung fand schließlich – wohl auch aus Kostengründen – doch nicht statt.
    Mindestens acht Mondrian-Gemälde fand Museumsdirektor Paul Wember dann aber, wie er selbst schrieb, Anfang der 195oer Jahre "unter merkwürdigen Umständen" in Krefeld vor. Vier davon verkaufte er nach Recherchen der Mondrian-Erben-Vertreter Monika Tatzkow und Gunnar Schnabel, um vom Erlös moderne Druckgrafiken zu erwerben. Die übrigen vier erhielten 1954 Inventarnummern des Museums – obwohl nicht feststand, wie sie in dessen Besitz gekommen sind. Viel spreche dafür, so Koldehoff, dass sie nach 1930 einfach in Krefeld geblieben, dort später vor den Nationalsozialisten versteckt worden und nach dem Krieg einfach zu städtischem Eigentum erklärt worden waren. Nach 1933 galt Mondrian als so genannter "entarteter" Künstler.
    Stadt bestreitet die Ansprüche
    Die Stadt Krefeld bestreitet diese Recherchen. In einer Stellungnahme der Stadt heißt es, Mondrian habe angeblich "regelmäßig Gemälde verschenkt, für die er aktuell keine Verwendung mehr hatte. Insofern liegt der Gedanke nahe, dass er sie seinerzeit bewusst dem Kaiser Wilhelm Museum überlassen hat – und davon geht die Stadt Krefeld aus." Belege für diese Theorie kann die Stadt allerdings ebenso wenig vorlegen wie Ankaufsquittungen oder Schenkungsverträge. Sie droht den Mondrian-Erben und ihren Vertretern wegen "Unterstellungen und Diffamierungen ehemaliger und heutiger Mitarbeiter der Stadt Krefeld" mit rechtlichen Konsequenzen. An die Mondrian-Erben gerichtet heißt es trotzdem, die Eigentümerfrage müsste juristisch geklärt werden: "Danach muss eine behauptete Eigentümerstellung bewiesen werden."
    Wenn es für die Inventarisierung 1954 aber keine rechtmäßige Grundlage gab, die das Kaiser-Wilhelm-Museum nachweisen könnte, kann die Stadt allerdings auch nicht ihr legitimes Eigentum für sich reklamieren. In einem Schreiben an die Erben vom 8. Februar weist das Rechtsamt außerdem auf die Verjährung aller Ansprüche hin. Damit allerdings, so Koldehoff, könnte sie scheitern, wenn die Mondrian-Erben vor einem US-Gericht klagen. Dort gelten andere Gesetze, wie andere Fälle in der Vergangenheit gezeigt hätten.