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Streit um Hartz-IV-Sanktionen
Darf das Existenzminimum gekürzt werden?

Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, Hartz-IV-Empfängern die Bezüge zu kürzen, wenn sie Vorgaben nicht einhalten? Staatliche Stellen sagen ja. Kritiker halten das Vorgehen für rechtswidrig, da dadurch das Existenzminimum unterschritten werde. Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden.

Von Anja Nehls | 10.01.2019
    Ein unbekannter Street-Art-Künstler hat auf einer Mauer an einem besetzten Haus in Berlin im Bezirk Mitte dieses Bild geschaffen, das seine Meinung zu den Hartz IV Gesetzen drastisch wiedergibt: Verzwifelte HÄnde greifen nach dem roten Schriftzug Hartz IV, im Hintergrund sind Grabkreuze zu sehen.
    Hartz IV: Leben am Existenzminimum (Wolfram Steinberg/ dpa )
    In einem Cafe in Berlin sitzt Michael Husemann, wie er hier genannt werden möchte. Er ist Mitte vierzig, intelligent, organisiert und gesund. Seit fast 10 Jahren ist er arbeitslos: "Es hat damit angefangen, dass Ende 2008 meine Mutter schwer erkrankt ist. Bis dahin habe ich ganz normal gearbeitet im öffentlichen Dienst, quasi unkündbar. Und da es so schnell ging, haben mein Bruder und ich beschlossen, uns Fulltime um sie zu kümmern, um sie zu begleiten auf diesem schwierigen Weg."
    Er kündigt, bekommt erst Arbeitslosengeld und schließlich Hartz IV. Das wird ihm allerdings ziemlich schnell gekürzt, weil er Termine mit dem Jobcenter nicht einhält und die geforderte Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben will.
    "Mein Top Fokus war eigentlich, meine Mutter unterstützen, und alles was nebenbei war, war halt nebenbei. Ich habe mich nur ums Nötigste kümmern können, weil halt die Energie dafür nicht vorhanden war. Aber es war halt nervig, dass man zum Jobcenter musste und das beantworten und dies ausfüllen, sich nackig machen. Und dann ist es ja auch nicht wirklich viel, was man bekommt. Und als meine Mutter gestorben ist, war ich halt so weit, dass ich gesehen habe, das System gefällt mir so nicht, wie es ist. Ich möchte es im Grunde nicht unterstützen, auch nicht durch meine Arbeitskraft."
    Kürzungen um bis zu 100 Prozent
    Wenn er arbeitet, arbeitet er schwarz. Den Sanktionen kann Martin Husemann erfolgreich widersprechen, weil er dem Jobcenter einen Formfehler nachweisen kann. Sicherlich ist er kein typisches Beispiel, betont Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband. Eine Million Mal wurden im vergangenen Jahr Menschen die Bezüge gekürzt, vielen Betroffenen mehrfach.
    Birgit Fix sagt: "Das kann sein, dass jemand einen Termin einfach übersieht oder Probleme hat, zum Termin zu kommen, und dann im Jobcenter die entsprechende Person nicht erreicht. Es können aber auch Situationen auftreten, dass es Menschen sind, die auch psychische Probleme haben, dass Leute allein, wenn von einem Amt ein Brief kommt, den gar nicht öffnen, das ganze liegen bleibt, und bei den Personen sich die Sanktionen an der Stelle häufen."
    Egal aus welchen Gründen: Je nach Verstoß werden den Menschen bis zu 100 Prozent ihrer Hartz-IV-Bezüge für jeweils drei Monate gestrichen. Für viele ist das existenzbedrohend. Bei Arbeitslosen unter 25 Jahren wird noch schneller und noch härter gekürzt. Ob das mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, soll jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
    "Existenzminimum darf nicht gekürzt werden"
    Der Verein für öffentliche und private Fürsorge sieht in der Ungleichbehandlung von Jüngeren und Älteren den Gleichheitsgrundsatz gefährdet. Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund meint, dass man ein Minimum generell nicht kürzen kann: "Im Moment, so niedrig wie die Regelsätze heute sind, sehen wir aus Verfassungsgründen überhaupt keinen Spielraum für irgendeine Sanktion, weil das Existenzminimum nicht gekürzt werden kann."
    Der Sozialrichter Jens Petermann aus Gotha in Thüringen hatte den Stein ins Rollen gebracht. Er hatte 2015 den Fall eines jungen Mannes auf den Tisch bekommen. Dieser hatte ein Arbeitsangebot und eine Weiterbildung abgelehnt und sollte deshalb eine Kürzung seiner Bezüge um 60 Prozent akzeptieren. Er klagte, und Petermanns Kammer legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.
    Jetzt erinnert Petermann in diesem Zusammenhang an ein Verfassungsgerichtsurteil von 2010, als es schon einmal um Hartz IV ging: "Zur Höhe hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Was passiert damit, wenn es ein Gesetz gibt, das Kürzungen vorsieht? Das ein bestimmtes Verhalten daran knüpft, das bestimmte Verpflichtungen damit verbindet, die sich aber so aus dem Grundgesetz selbst nicht ablesen lassen?"
    Landkreistag sieht kein Recht gefährdet
    Markus Mempe vom Deutschen Landkreistag sieht kein Recht gefährdet. Die Landkreise betreiben die Jobcenter gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit oder in kommunaler Eigenregie. Mempe weist darauf hin, dass seit Einführung der Sozialrechtsreform 2005 die Sanktionen erfolgreich angewendet würden:
    "Weil das Grundgesetz keine bedingungslosen Sozialleistungen fordert und die Mitwirkungsverpflichtung von Sozialleistungsberechtigten dem deutschen Sozialrecht immanent ist. Insofern haben wir damit kein Problem. Zumal möchte ich daran erinnern, dass dieser Gedanke von Fördern und Fordern auch auf einem gesellschaftlichen Grundkonsens fußt. Insofern ist das staatlich sozusagen eingeforderte Bemühen von Leistungsberechtigten unbedingt beizubehalten."
    Andernfalls sei der Anfang für eine Art bedingungsloses Grundeinkommen schon gemacht, meint Mempe.
    Kosten-Nutzen-Entscheidung
    Darüber, ob die Sanktionen wirklich zum gewünschten Ziel führen, gibt es verschiedene Studien. Ja, die Sanktionierten kooperieren hinterher besser, sagen die einen. Nein, viele ziehen sich nach einer Sanktion komplett vom Jobcenter zurück und sind überhaupt nicht mehr zu erreichen, sagen die anderen. Und dann gibt es noch Menschen wie Michael Husemann, der inzwischen gelernt hat, das Sanktionssystem zu umgehen:
    "Ich habe dann angefangen, das Spiel zu spielen, habe mich dann auch teilweise krankschreiben lassen, sehr oft krankschreiben lassen. Dann sind eben Einladungen auch mal nicht eingegangen. Ich habe mich halt entzogen, soweit es ging, ohne dass ich Sanktionen zu befürchten hatte. Und seitdem bin ich halt arbeitslos, aber nicht unbedingt arbeitssuchend, und hangele mich quasi durchs Leben. Also ich sehe mich nicht als Parasit, ich sehe mich persönlich - in Anführungszeichen - als Widerständler."
    Von moralischen Bewertungen wird sich das Bundesverfassungsgericht wohl kaum leiten lassen. Eher wird Gegenstand der politischen Diskussion sein, ob der bürokratische Aufwand der Sanktionen im Verhältnis zum Nutzen steht. Insgesamt sind nur drei Prozent von über 5,8 Millionen Leistungsempfängern im Jahr betroffen.
    Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD will die härteren Sanktionen für Jüngere denen der Älteren angleichen. Parteikollegin Andrea Nahles redet von einem Bürgergeld, das niemals unter dem Existenzminimum liegen dürfe. Die Entscheidung in Karlsruhe wird eine starke Signalwirkung haben und die Meinungsbildung in den Parteien befeuern – insbesondere die in der großen Koalition.