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Streit um Klimaschutz
Greta Thunberg fordert von EU sofortiges Handeln

Die Klimaschutz-Strategie der EU-Kommission sorgt für Streit in Brüssel. Manchen Ländern wie Polen und Ungarn gehen die Ambitionen für weniger CO2-Ausstoß zu weit, andere Staaten fordern mehr Tempo. Die Aktivistin Greta Thunberg las den europäischen Politikern die Leviten.

Von Paul Vorreiter | 04.03.2020
Swedish climate activist Greta Thunberg speaks during a meeting at the European Parliament in Brussels on March 4, 2020, on the day the European Union unveils a landmark law to achieve "climate neutrality" by 2050. - The Swedish eco-warrior, who is in the Belgian capital for a March 6 protest, attended a meeting of European Commissioners, the top EU officials who will greenlight the draft law, and will appear before a European Parliament committee. (Photo by Kenzo TRIBOUILLARD / AFP)
Greta Thunberg bei der EU in Brüssel (Kenzo TRIBOUILLARD / AFP)
Es ist das erste zentrale Gesetz, das Teil des Europäischen Grünen Deals der neuen EU-Kommission ist. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) betonte, es komme zum richtigen Zeitpunkt, denn es gebe beim Klimaschutz keine Zeit mehr zu verlieren:
Das Gesetz sei der Kompass für die kommenden dreißig Jahre, mit dem in der EU ein neues, nachhaltiges Wachstumsmodell aufgebaut würde. Die EU verschreibt sich darin dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt alle Treibhaus gase vermieden oder gespeichert werden.
Ab 2023 will die EU-Kommission die Länder auf ihrem Weg dahin kontrollieren. Entscheidende Phase soll aber ein Zielpfad ab 2030 sein. Alle fünf Jahre soll die EU-Kommission den Fortschritt überprüfen, und, falls notwendig, Zwischenziele noch mal hochschrauben. Das soll im Schnellgang passieren. EU-Länder und -Parlament haben dabei kein Mitsprache-, sondern lediglich ein Widerspruchsrecht.
Ringen um Einsparziele
Und mit Widerspruch darf gerechnet werden. Manche Länder wie Polen und Ungarn gehen die Klimaschutzambitionen ohnehin schon zu weit. Eine zentrale Frage, über die große Differenzen zwischen Parlament und Mitgliedsländern bestehen, lässt der Gesetzesentwurf ebenso offen. Wie stark wird das bereits gesetzte Einsparziel für das Jahr 2030 nochmal hochgeschraubt? Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte 50 bis 55 Prozent anstelle der bereits beschlossenen 40 Prozent CO2-Reduktion in Aussicht gestellt, will das Ziel aber erst nach einer Folgenabschätzung im September festlegen.
Viel zu spät, sagt eine Gruppe von zwölf Ländern, unter ihnen Spanien, Niederlande und Österreich, die eine frühere Festlegung fordern - auch um ein starkes Signal der EU als Klimaschutzvorreiter vor der UN-Konferenz im November in Glasgow zu senden. Die Bundesregierung hat dazu noch keine Position gefunden.
Aber nicht nur einige Länder sind enttäuscht, allen voran auch die Umweltaktivistin Greta Thunberg. Wenn das Haus brennt, müsse man schließlich auch sofort löschen und nicht noch warten, sagte die 17-Jährige vor dem Umweltausschuss des Brüsseler Europaparlaments.
Industrie fordert Folgenabschätzung
Thunberg mahnte, es komme darauf an, jetzt Ziele zu schärfen, für die nächsten Jahre. Die EU verabschiede sich mit ihrem Gesetzesentwurf vom Pariser Klimaabkomme, was die Erderwärmung auf maximal zwei Grad, besser noch 1,5 Grad begrenzen will. Greta Thunbergs Auftritt unter stehendem Beifall im Europaparlament ließ die Kommission zwar ein wenig grau aussehen, der für Klima zuständige Kommissionsvize Frans Timmermans nahm es aber locker:
Greta Thunberg sei ambitionierter, man wolle aber dasselbe erreichen und die EU könne liefern, auch wenn es die Umweltaktivistin bezweifelt. Doch wie viel vom dem Gesetz übrig bleiben wird, ist noch unklar.
Morgen bereits sprechen in Brüssel die EU-Umweltminister über den Vorschlag. Unterdessen kommt Druck nicht von Umweltverbänden, sondern aus der Wirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisiert, es bleibe völlig offen, ob und mit welchen Instrumenten weitere Zielverschärfungen überhaupt erreicht werden könnten. Die möglichen Folgen einer Verschärfung der Ziele müssten in einem akribischen Verfahren zur Folgenabschätzung abgewogen werden.