Donnerstag, 28. März 2024

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Streit um Zwangsfixierung
"Nicht nur ein Problem der Psychiatrie"

Darf man psychiatrische Patienten fixieren, wenn sie eine Gefahr für sich oder andere darstellen? Zwei Patienten klagen derzeit deswegen vor dem Bundesverfassungsgericht, da sie ihr Recht auf Freiheit ihrer Person eingeschränkt sehen. Auch der Psychiatrie-Experte Arno Deister forderte im Dlf eine klare gesetzliche Regelung.

Arno Deister im Gespräch mit Carsten Schroeder | 06.02.2018
    Zwangsjacke (Symbolfoto).
    Zwei Patienten klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre Zwangsfixierung (imago stock&people)
    Bisher sei die Fixierung von psychiatrischen Patienten in Deutschland bundesweit nicht einheitlich geregelt, erklärte Arno Deister, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. In manchen Bundesländern müsse man zunächst einen Richter zurate ziehen, in anderen wiederum nicht.
    Klar sei, dass die Psychiatrie kein rechtsfreier Raum sei. Daher dürfe die Fixierung nur als allerletztes Mittel und auch nur für kurze Zeit eingesetzt werden.
    Zwangsfixierungen seien aber nicht nur ein Problem in der Psychiatrie. Auch nach Operationen auf der Intensivstation könne diese Maßnahme getroffen werden, dann nämlich, wenn Patienten nicht mehr Herr ihrer Sinne seien. Es gehe in erster Linie um den Schutz des Patienten und darum, diesen wieder in einen Zustand zu versetzen, dass er über seine Person entscheiden könne, erklärte Deister.
    Ärzte seien primär nicht dazu da, Patienten zu fixieren, sondern dazu, diese zu behandeln. Bei längerfristigen oder wiederholt notwendigen Fixierungsmaßnahmen sei es auf jeden Fall erforderlich, vorab einen Richter einzubeziehen, um die Rechte des Patienten zu wahren.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.