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Studie zu Szenarien einer Reform
Grundsteuer soll einfacher und gerechter werden

Wer wohnt, zahlt Grundsteuer – egal ob Eigentümer oder Mieter. Laut Bundesverfassungsgericht verstößt die bisherige Berechnung der Steuer aber gegen das Grundgesetz. Bis Ende 2019 muss das neu geregelt werden. Einen Vorstoß machen nun mehrere Eigentümervereine - und legen eine Studie vor.

Von Silke Hahne | 17.09.2018
    Prachtvolle Hausfassaden an der Rheinuferpromenade in Düsseldorf.
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer als nicht verfassungskonform gekippt. (imago / Winfried Rothermel)
    Verfassungswidrig sind laut Gericht die sogenannten Einheitswerte: Werte für Grundstücke, die zu einem Stichtag festgestellt werden und dann die Grundlage für die Steuer bilden. Laut Gesetz sollten die Einheitswerte alle sechs Jahre aktualisiert werden. Aufgrund des enormen Aufwands, den das bedeutet, ist das aber teilweise über Jahrzehnte nicht passiert. In der Folge entspricht die Steuer nicht den tatsächlichen Wertverhältnissen und ist die Steuerlast ungleich verteilt: Wo die Werte angehoben wurden, stiegen die Steuern, andernorts blieben sie niedrig.
    Einfach und gerecht muss die Grundsteuer sein
    Wenn man nun aus diesem Urteil lernen will, muss man also berücksichtigen: Die Steuer sollte einfach zu erheben und gerecht sein, "sodass alle Bürger angemessen an dem Grundsteueraufkommen beteiligt werden", sagt Kai Warnecke, Präsident des Verbands Haus & Grund. Und weil die Grundsteuer für die Kommunen zu den größten Einnahmequellen zählt, will die Politik auch erreichen, dass unter dem Strich für die Städte am Ende die gleichen Summen stehen.
    Vereine für wertunabhängige Berechnung
    Was gerecht ist oder nicht, das ist natürlich subjektiv. Haus & Grund sowie der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. haben das ifo-Institut verschiedene Szenarien durchrechnen lassen. Sie sprechen sich nun für eine Steuer aus, die unabhängig vom Wert eines Grundstücks oder Hauses ist. "Das heißt: ein Anknüpfen an der Fläche des Grundstücks und an der Fläche der Immobilie als Basis für die Grundsteuer-Erhebung. Das bedeutet dann relativ einfach: Wer ein großes Grundstück, eine große Wohnung hat, bezahlt mehr Grundsteuer als derjenige, der ein kleines Grundstück oder eine kleine Wohnung hat."
    Faire Besteuerung ist relativ
    Das würde zwar auf den ersten Blick Mehrfamilienhäuser stärker belasten, weil sie mehr Fläche haben. Alternative Modelle haben aber auch ihre Tücken für den Wohnungsbau. Sie beziehen den Wert von Grundstücken, oder auch Immobilien, mit ein. Neubauten in städtischen Lagen würden so auch hoch besteuert – obwohl sie gebraucht werden.
    Zumindest laut dieser Studie führt eine wertunabhängige Steuer zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Steuerlast als alle anderen Modelle. Eine andere Berechnung des Ökonomen Dirk Löhr zeigt zumindest, dass bei diesem Modell die Steuerlast für Mehrfamilienhäuser wohl ungefähr gleich bliebe.
    Den Wert des Bodens besteuern, um Spekulanten zu bremsen
    Löhr plädiert dennoch für eine andere Form der Grundsteuer. Im DLF plädierte er Anfang September für die sogenannte Bodenwertsteuer: "Eine Bodenwertsteuer würde nicht – wie es heute der Fall ist oder auch in einigen Reformvarianten, die diskutiert werden, es der Fall ist – das aufstehende Gebäude mit besteuern, sondern lediglich den Wert des Grund und Bodens. Das hätte einmal die Folge, dass der Boden stärker mobilisiert würde: Wenn ich meinen Boden nicht brauche oder nicht nutze oder nicht optimal nutzen will, dann werde ich genauso besteuert, als würde ich den Boden optimal nutzen. Mit anderen Worten: Das drängt den Boden in die Nutzung hinein, und das ist genau das, was wir jetzt brauchen."
    Das würde Spekulanten einen Strich durch die Rechnung machen, die Bauland brach liegen lassen, um es teurer weiter zu verkaufen. Gleichzeitig könnte das die Steuerlast in Städten erhöhen und so ebenfalls zu Verdrängung führen.