Dienstag, 19. März 2024

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Studienausgaben
"Ausbildung ist ein großer Kostenfaktor geworden"

Ausgaben für ein Erststudium kann man nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Verfassungsrechtlich sei das ein klares Signal, sagte Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler im Dlf - aber deswegen noch lange nicht politisch in Ordnung.

Reiner Holznagel im Gespräch mit Stephanie Gebert | 10.01.2020
ILLUSTRATION - Steuerformular fuer Werbungskosten aufgenommen am 27.02.2018 in Berlin (gestellte Szene). Foto: Robert Guenther | Verwendung weltweit
"Wir werden natürlich politisch weiter dafür kämpfen, dass Ausbildungskosten ordentlich und adäquat anerkannt werden", sagt Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler (dpa Themendienst)
Soll sich der Staat mehr beteiligen an den Kosten für das Erststudium, also am Bachelorstudium? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinandergesetzt. Hintergrund sind mehrere Klagen von Studierenden, die wollten erreichen, dass sie ihre Ausgaben für das Kopieren zum Beispiel, für die Miete in der WG oder das Auslandssemester als Werbekosten absetzen können. Unterstützung gab es vom Bund der Steuerzahler, der findet, weil der Staat die Kosten für das Zweitstudium oder aber für eine Weiterbildung durchaus als Werbekosten berücksichtigt, muss das auch für das Bachelorstudium gelten, sonst ist das verfassungswidrig. Falsch, haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe heute entschieden, die Ungleichbehandlung verstößt eben nicht gegen das Grundgesetz.
Stephanie Gebert: Reiner Holznagel ist Präsident des Bunds der Steuerzahler. Das ist jetzt eine Schlappe für Sie und den Studierenden, den Sie dadurch alle Instanzen über die Jahre bis nach Karlsruhe begleitet haben, und damit auch eine Enttäuschung, schätze ich.
Reiner Holznagel:!! Na ja, zunächst haben wir erst mal Klarheit, dass wir hier um kein verfassungsrechtliches Problem weiterkämpfen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die derzeitige Regelung okay ist, und damit haben wir verfassungsrechtlich ein klares Signal bekommen. Das heißt aber nicht, dass es politisch in Ordnung ist. Deswegen werden wir natürlich auch politisch weiter dafür kämpfen, dass Ausbildungskosten ordentlich und adäquat anerkannt werden, und in diesem Falle wäre es am besten, wenn auch für ein Erststudium diese Kosten als Werbungskosten anerkannt werden.
Gebert: Was genau ist das Ungerechte, oder worin genau sehen Sie die Ungerechtigkeit?
Holznagel: Man kann natürlich auch schon beim Erststudium die Kosten, die anfallen für die Ausbildung, beispielsweise für das Kopieren, beispielsweise für einen sehr teuren Auslandsaufenthalt, die kann man selbstverständlich geltend machen, allerdings nur als Sonderausgabenabzug. Das bedeutet, dass nur in diesem Jahr auch die Kosten letzten Endes anerkannt werden und verrechnet werden mit Einnahmen. Hier haben wir das Problem, in der Regel haben diese Studierenden ja keine Einnahmen, also kann man auch diese Kosten nicht letzten Endes verrechnen. Das würde mit den Werbungskostenabzug durchaus möglich sein, weil man dann diese Verluste auf die folgenden Jahre übertragen kann, und dann, wenn Einkommen vorliegt, dann würden dann die Kosten entsprechend auch steuermindernd wirken.
"Ausbildung ist ein großer Kostenfaktor geworden"
Gebert: Jetzt sagt aber das Gericht, wir müssen einen Unterschied machen zwischen Erstausbildung und dem Zweitstudium. Es gibt einen Unterschied, und zwar zum Einen wird beim Erststudium nicht nur Berufswissen vermittelt, sondern die Person wird auch im umfassenden Sinn geprägt, so heißt es in der Urteilsbegründung, und es fällt auch unter die Unterhaltspflicht der Eltern. Dem können Sie nichts abgewinnen?
Holznagel: Das nehme ich zur Kenntnis, und ich kann dem auch etwas abgewinnen. Ich meine aber, dass jede Ausbildung letzten Endes auch zur Persönlichkeitsentwicklung beiträgt. Ob es nun die erste, die zweite oder die dritte ist, spielt dabei keine Rolle. Wir leben in einer sehr schnellen, sich verändernden Welt. Die Digitalisierung ist ein Thema, wir wollen gut ausgebildete Menschen. Wir wollen auch global agierende Menschen. Das heißt, die Ausbildung als solches ist ein großer Kostenfaktor für viele junge Menschen geworden, und da finde ich es einfach unfair, dass diese Kosten dann auch nicht später bei den Einnahmen anerkannt werden. Hier ist ja letzten Endes nicht das Bundesverfassungsgericht in der Pflicht, sondern der Gesetzgeber, und wir werden beim Gesetzgeber weiterhin dafür werben, dass Ausbildung einen guten, einen adäquaten Rahmen bekommt. Das hören wir ja auch immer in sämtlichen Sonntagsreden, und hier könnte Politik schnell nachziehen. Es wäre ein Einfaches, hier diese steuerrechtliche Änderung vorzunehmen, indem nicht der Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird, sondern diese Kosten als Werbungskosten anerkannt werden.
"In jedem Fall Belege sammeln"
Gebert: Bis es soweit ist und die Politik sich bewegt, haben Sie noch einen Tipp für alle Betroffenen, wie sie möglichst Steuern sparen können, wenn sie jetzt im Studium stecken oder in der Ausbildung?
Holznagel: In jedem Fall Belege sammeln und letzten Endes dokumentieren, welche Ausgaben man hat, und wenn es so bleibt, dann kann man ja versuchen, den Sonderausgabenabzug geltend zu machen, aber auf jeden Fall ist es notwendig, dass man dokumentiert, dass man die Belege aufhebt und letzten Endes auch geltend machen kann.
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