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Sturmgewehr G36
Heckler & Koch erringt Teilsieg vor Gericht

Ursula von der Leyen droht eine Prozess-Niederlage: Aufgrund von Mängeln hatte Verteidigungsministerin beschlossen, das Sturmgewehr G36 ab 2019 auszumustern. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt erhob Gewährleistungsforderungen vom Hersteller Heckler & Koch. Im Rechtsstreit vor dem Landgericht Koblenz erzielte der Waffenhersteller nun einen Teilsieg.

Von Anke Petermann | 03.06.2016
    Soldaten der Bundeswehr üben im Spezialpionierbataillon 164 in Husum mit dem G36-Gewehr.
    Soldaten der Bundeswehr üben im Spezialpionierbataillon 164 in Husum mit dem G36-Gewehr. (picture alliance / dpa / Christian Charisius)
    Im Kern des Verfahrens geht es um die Frage, so Gerichtssprecherin Susanne Dreyer-Mälzer, "ob die von Heckler & Koch an die Bundeswehr gelieferten Gewehre G36 den vertraglichen Bestimmungen entsprechen oder nicht."
    Ab 2019 wird das G36 ausgemustert
    Wegen mangelnder Treffsicherheit im heiß geschossenen Zustand oder bei hohen Außentemperaturen hatte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, CDU, nach einem entsprechenden Gutachten im vergangenen Jahr beschlossen, 170.000 schwarzen Kunststoffgewehre vom Typ G36 ab 2019 auszumustern.
    "Das Gewehr ist 20 Jahre alt, und wir werden nicht auf der alten Basis versuchen, die Probleme zu beheben, sondern wir wollen jetzt einen Schritt in die nächste Generation machen."
    Das Bundeswehr-Beschaffungsamt erhob Gewährleistungsforderungen. Vom Urteil des Koblenzer Landgerichts hängt mithin ab, ob Heckler & Koch Entschädigung zahlen muss. Weist das G36 in extremen Gebrauchssituationen Mängel auf, würde das nicht zwangsläufig zur Zahlungspflicht führen. Nur wenn der Hersteller die Anforderungen der Ausschreibung von Anfang der 90er-Jahre nicht erfüllt, könnte er zur Kasse gebeten werden.
    Es geht um vertragliche Anforderungen der 90er-Jahre
    Problem des Bundesverteidigungsministeriums ist, dass die Anforderungen für neu bestellte Gewehre nach Beschwerden von 2011 nicht aktualisiert worden waren, obwohl zum Beispiel mit dem Afghanistan-Einsatz Waffen gebraucht wurden, die extreme Temperaturschwankungen aushalten.
    "Stattdessen", so sagte der Vorsitzende Richter "wird der Vertrag so geschlossen, wie er in der Vergangenheit immer geschlossen wurde." In einer vorläufigen Einschätzung hält daher das Koblenzer Landgericht die Klage des Waffenherstellers gegen das Bundeswehrbeschaffungsamt für begründet. Ein Teilsieg also für Heckler & Koch. Der zweite, nachdem eine Expertenkommission aus der Befragung von 200 Soldaten schloss, dass das G36 nicht "als Pannengewehr" qualifiziert werden kann.
    Entscheidung im September
    Endgültig entscheiden will das Gericht Anfang September. Zuvor sollen die Streitparteien nochmal Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Laut Bundesverteidigungsministerium bestätigen weitere Labortests die 2015 festgestellten Mängel.