Freitag, 19. April 2024

Archiv

Taxi-Streit
Gericht verbietet Uber in Deutschland

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber steht in Deutschland vor dem Aus: Das Landgericht Frankfurt hat das Internet-Angebot für das ganze Bundesgebiet als wettbewerbswidrig verboten. Uber will gegen die Entscheidung vorgehen.

18.03.2015
    Es ist Nacht in einer Stadt: Eine Hand hält ein Smartphone mit dem Uber-Logo in die Kamera; im Hintergrund ist eine Taxirufsäule mit dem beleuchteten "Taxi"-Logo zu sehen.
    Uber verliert im Rechtsstreit mit den Taxi-Unternehmen (dpa / Stefan Jaitner)
    Die Richter entschieden, dass die Uber-Fahrer nicht über die behördliche Genehmigung für den Personentransport verfügen. Uber stifte sie damit zum Rechtsbruch an.
    Uber kritisierte das Verbot als einen Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit und kündigte Schritte gegen das Urteil an. Ubers Anwälte argumentieren, jeder Nutzer des Angebots könne letztlich selbst entscheiden, was und ob überhaupt für die Fahrt bezahlt werde. Sollte Uber in Berufung gehen, wäre das Oberlandesgericht Frankfurt die nächste Instanz.
    Uber will sich dem Urteil wiedersetzen
    Uber kündigte zudem an, seine Fahrdienstvermittlung in Frankfurt und München weiter anzubieten. Das könnte teuer werden: Das Landgericht droht in seinem Urteil mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro pro Verstoß.
    Geklagt hatte in dem Rechtsstreit der Verbund "Taxi Deutschland". Er sprach von einem "ausgesprochen guten Tag". Ubers Modell basiere auf einem "Rechtsbruch".
    Das Landesgericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße, das von Fahrern eine Lizenz verlangt: Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst. Das Gericht verwies zudem auf den mangelnden Rechtsschutz für Anbieter und Nutzer der Fahrten. Außerdem zahle Uber - mit Europasitz in den Niederlanden - keine Steuern in Deutschland.
    Fünf Großstädte betroffen
    Uber ist mit seinem Dienst in Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angetreten. In all diesen Städten gehen Behörden oder Gerichte gegen das Unternehmen vor.
    Uber vermittelt über seine Smartphone-App "UberPop" Fahrgäste an private Fahrer. Gegen "UberPop" richtet sich auch das aktuelle Urteil. Außerdem vermittelt Uber reguläre Taxi-Fahrten ("UberTaxi") und Fahrten per Mietwagen mit Fahrern ("UberBlack"). Das Unternehmen übernimmt auch die Zahlung zwischen Gast und Fahrer und finanziert sich über 20 Prozent des Preises.
    Durchsuchungen in Frankreich
    Probleme bekam Uber heute nicht nur in Deutschland: In Paris durchsuchten Polizisten die örtliche Zentrale der Firma. Die französische Justiz ermittelt seit längerem gegen Uber - auch hier wegen "UberPop". Das Angebot ist in dem Land bereits verboten.
    (mg/ach)