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Thomas-Cook-Insolvenz
Pauschalreisende bleiben auf einem Teil der Kosten sitzen

Kunden, die Pauschalreisen bei Thomas Cook gebucht haben, werden aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht den kompletten Betrag erstattet bekommen. Das hat die Zurich-Versicherung nun bestätigt. Laut Verbraucherschützern ist es dennoch ratsam, den Schaden geltend zu machen.

Von Brigitte Scholtes | 01.10.2019
Zu sehen ist eine Filiale des Touristik-Konzerns "Thomas Cook"
Thomas Cook erfand die Pauschalreise (dpa / Oliver Stratmann )
Es war schon abzusehen, jetzt hat die Zurich-Versicherung es bestätigt: Das Geld aus der Insolvenzversicherung reicht nicht, um alle Ansprüche derjenigen zu befriedigen, die bei der insolventen Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht hatten. Der Grund: Diese Haftungsgrenze ist in Deutschland gesetzlich auf 110 Millionen Euro je Veranstalter begrenzt. 400 Millionen Euro aber haben die Kunden, so die Schätzung des Reisebüroverbands VUSR, schon ausgelegt, auch für noch anstehende Reisen. Was das für die Pauschalreisekunden der Thomas Cook bedeutet, erklärt Robert Bartel, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg:
"Wenn wir tatsächlich eine Beschränkung haben, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche im Verhältnis des Gesamtbetrages zur Höchstsumme. Dann kann es sein, dass dann eben wirklich nur anteilig erstattet wird. Was aber im Grunde eine Besonderheit hier ist nach der neuen Regelung, dass der Versicherer gehalten ist, die Erstattungsansprüche unverzüglich zu erfüllen, das heißt, erst mal direkt, ohne allerdings schon zu gucken, ob ich die Höchstsumme überschreite. Er müsste dann hinterher zurückfordern."
Denn erst dann kann er absehen, wie hoch der geforderte Schadenersatz tatsächlich ist. Nur so können auch alle zumindest einen Teil ihres Geldes zurückerhalten. Bisher sieht es also so aus, dass die Kunden auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben. Es gebe auch kaum andere Wege, wieder an sein Geld zu kommen, sagt Verbraucherschützer Bartel:
"Wenn der Kunde - das Recht hat er ja die ganze Zeit - storniert, dann läuft er ja Gefahr, dass er die Stornokosten trägt. Es gibt wohl Rücktrittsversicherungen, die ein Insolvenzrisiko tragen, aber die normalen Reiserücktrittsversicherungen tragen dieses Risiko nicht. Dann müsste sich der Verbraucher noch mal informieren."
Noch offen: Kredit der Bundesregierung für Tochterfirmen
Nun prüft die Bundesregierung gerade noch, ob sie den deutschen Thomas-Cook-Reiseveranstaltern einen Überbrückungskredit gewährt, also Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Der Flugtochter Condor hatte sie ja in der vergangenen Woche einen solchen Kredit in Höhe von 380 Millionen Euro gewährt. Dazu sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute:
"Hier in diesem konkreten Fall ist es eine besonders schwierige Situation, es ist ein Thema, dass zunächst einmal auf der Arbeitsebene aufgearbeitet werden muss."
Sollte die Bundesregierung einen solchen Kredit gewähren, dann ändert sich die Lage auch für diejenigen, die ihre Reise noch nicht angetreten haben, meint Verbraucherschützer Bartel:
"Es könnte dann sein, dass, wenn die Kredite vergeben werden, dass dann spätere Reisen doch stattfinden. Von daher ist also die Frage nach dem Storno ein bisschen schwierig im Moment."
Auf jeden Fall aber sollten Thomas-Cook-Kunden aktuell keine Zahlungen mehr vornehmen. Und Bartel rät auch dazu, den Schaden auf jeden Fall geltend zu machen. Vielleicht besteht ja doch eine geringe Chance, im Rahmen des Insolvenzverfahrens noch Geld zurückzuerhalten.