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Tour de France in Düsseldorf
Nachspiel vor Gericht

Knapp eine halbe Million Zuschauer kamen im Jahr 2017 an die Strecke und jubelten – trotz mehrfacher Stürze bei Regenwetter – den Fahrern beim Start der Tour de France in Düsseldorf zu. Doch die Kosten des Events explodierten – und werden nun möglicherweise offengelegt werden müssen.

Von Moritz Küpper | 22.10.2019
Tour-de-France-Fahrer vor dem Start der 2. Etappe in Düsseldorf
Fahrer sammeln sich vor dem Start der 2. Etappe der Tour de France 2017 in Düsseldorf. (dpa/ Yuzuru Sunada)
Es war ein Prestigeprojekt für Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD): Der Grand Depart. Doch finanziell entpuppte sich das Spektakel als Millionen-Debakel und hat nun möglicherweise noch ein Nachspiel. Denn: Die Stadt muss – so ließ das Verwaltungsgericht Düsseldorf erkennen – wohl den Vertrag mit dem französischen Tour-Veranstalter Amaury Sport Organisation, kurz ASO, offenlegen.
Ein Journalist hatte geklagt
Geklagt hat der freie Journalist Ralf Meutgens, der auch für diesen Sender arbeitet. Die Kosten waren damals explodiert: Einnahmen in Höhe von acht Millionen Euro standen Ausgaben von 15,8 Millionen Euro entgegen. Der Rat hatte jedoch nur ein Minus von 4,9 Millionen Euro wegen der Werbewirkung für die Stadt abgesegnet. So waren es nun 7,8 Millionen Euro Verlust geworden. Wie sich diese Zahl zusammensetzt und vor allem, ob dies vorhersehbar war, könnte in der sonst so verschwiegenen Welt von Sportveranstaltern und Ausrichtern nun ans Licht kommen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ließ jedenfalls in seiner mündlichen Verhandlung erkennen, dass es dem Auskunftsersuchen stattgeben wolle: Die Stadt verwies zwar auf eine Verschwiegenheitserklärung und auf das Betriebsgeheimnis des Veranstalters. Damit wäre jedoch, so die Richter, das Informationsfreiheitsgesetz, auf das sich der Kläger berufe, praktisch ausgehebelt. Zudem gebe es erhebliche Zweifel, dass dieses Geheimhaltungsinteresse damit rechtlich zulässig begründet werden könne. Das Urteil soll innerhalb der kommenden zwei Wochen schriftlich ergehen.