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Trägerwohnungen in Berlin
Sozial Schwache fürchten um ihre Wohnungen

Auf dem Berliner Wohnungsmarkt herrscht knallharter Verdrängungswettbewerb – das bekommen zurzeit auch soziale Träger zu spüren. Ihnen wurden mehrere Wohnungen gekündigt, in denen sozial Schwache leben. Ein Berliner Gericht hat das Vorgehen gebilligt – die Wohnungen fallen demnach unter das Gewerbemietrecht.

Von Anja Nehls | 31.10.2018
    Sozialbauten an der Behmstraße im Schatten des Bahnhof Gesundbrunnen im Ortsteil Wedding
    Viele Sozialwohnungen in Berlin könnten ihren Status verlieren, weil sie künftig unter das Gewerbemietrecht fallen (imago/Jürgen Ritter)
    Pitty Drewitz ist schnell nochmal eine Runde mit dem Hund unterwegs. Ihre Wohnung liegt in der Nähe des Humboldthains in Berlin Wedding. Seit 12 Jahren wohnt die 57-Jährige hier zusammen mit ihrer Tochter, zwei Katzen und Hund Paco auf 65 qm. Eventuell nicht mehr lange und deshalb macht sie sich große Sorgen:
    "Mein ganzes Umfeld würde zerfallen, ich würde meine ganzen Freunde verlieren, und ich bin halt auch krank. Ich habe COPD, dann habe ich einen kaputten Rücken und ein kaputtes Becken, und ich bin halt nicht mehr so ganz tough. Ich bin einfach hilflos. Ich weiß nicht was passiert, ich habe einfach Angst davor und das ist alles so ungewiss."
    Angst vor der Zukunft
    Pitty Drewitz wohnt in einer Wohnung, die der soziale Träger ZIK, "Zuhause im Kiez", als Hauptmieter angemietet hat, um sie an sozial schwache oder behinderte Menschen weiterzuvermieten. ZIK kümmert sich um diese Bewohner im sogenannten betreuten Einzelwohnen. Jetzt hat ZIK vom Vermieter die Kündigung für 20 Wohnungen in diesem Haus erhalten, erzählt Mitarbeiterin Andrea Schmidt:
    "Der Eigentümer versucht halt schon seit längerem, ZIK loszuwerden, also die Mietverträge zu kündigen. Irgendwann haben sie sich anscheinend überlegt, das ganze Haus auch einzeln als Eigentumswohnungen zu verkaufen. Und eine Wohnung, wo jemand drin wohnt, verkauft sich halt nicht so einfach, als wenn keiner drin wohnt und wenn dann noch jemand drin wohnt, der über ein soziales Projekt kommt, ist es wahrscheinlich noch ein bisschen schwieriger."
    Gewerbemietrecht bietet keinen Kündigungsschutz
    Dafür ist das Kündigen eines sozialen Projekts vergleichsweise einfach – und offenbar auch rechtens. Das hat das Berliner Kammergericht Anfang August entschieden. Alexander Fischer, Staatssekretär bei der Berliner Sozialsenatorin, ist entsetzt:
    "Diese Wohnungen unterstehen nicht dem normalen Mietrecht, sondern dem Gewerbemietrecht. Und das Gewerbemietrecht sieht vereinfachte Kündigungen vor schlichtweg, und das ist genau das, was wir gerade in Berlin erleben. Und leider Gottes auch sanktioniert durch obergerichtliche Rechtsprechung."
    In Berlin gibt es ca. 6000 bis 7000 Trägerwohnungen für ungefähr 10.000 Menschen. Und wenn die nun alle unter das Gewerbemietrecht fallen würden, befürchtet Andrea Schmidt einen Rutschbahneffekt. Betroffen seien nämlich auch noch andere soziale Träger:
    "Wenn jetzt die ganzen Wohnungseigentümer halt mitbekommen, das ein Gericht gesagt hat, das ist kein normaler Mitvertrag, sondern ein Gewerbemietvertrag, besteht halt jetzt die Sorge, dass jetzt alle das in Gewerbemietverträge umwandeln wollen. Und dann besteht ja ein viel viel schlechterer Kündigungsschutz."
    Gerichtsverfahren läuft
    Bei der Wohnung von Pitty Drewitz hat ZIK die Kündigung erstmal zurückgewiesen, das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Pitty Drewitz lebt von Rente und bekommt aufstockend Grundsicherung, außerdem ist sie HIV infiziert. Eine neue Wohnung würde sie auf dem angespannten Berliner Mietmarkt nicht finden. Um solche Fälle in seinem Bezirk zu vermeiden, will der linke Kreuzberger Abgeordnete Oliver Nöll jetzt prüfen lassen, ob man gegebenenfalls die Wohnung beschlagnahmen lassen könnte, um die Menschen weiterhin dort wohnen zu lassen. Nach dem allgemeinen Sicherheits und Ordnungsgesetz sei das möglich:
    "Wenn akut jetzt Menschen an Leib und Leben bedroht sind, das sagt umgangssprachlich das ASOG, dann kann man sagen, um jetzt diese Situation auszuschließen beschlagnahmen wir als öffentliche Hand. Und ich glaube in den Fällen, von denen wir sprechen, wo Menschen mit akuten Behinderungen, mit akuten psychischen und sozialen Notlagen betroffen sind, ist das zu rechtfertigen."
    Entsetzte Reaktionen
    Besser wäre allerdings eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, meint Staatssekretär Alexander Fischer. Das Mietrecht müsse geändert werden:
    "Es wäre relativ einfach möglich, dass man sagt, Trägerwohnungen, also Wohnungen, die zu sozialen Zwecken vermietet werden, dass die nicht dem Gewerbemietrecht unterstehen, sondern dem normalem Mietrecht, also auch den Kündigungsfristen und den Kündigungshindernissen, die im normalen Mietrecht vorgesehen sind. Das wäre ein bundesgesetzliche Maßnahme, die aus unserer Sicht aber relativ schnell umgesetzt werden muss, weil das was wir gerade erleben, passiert vor unseren Augen, ohne dass wir als Länder irgendwas dagegen tun können."
    Die rot-rot-grüne Landesregierung will jetzt eine Bundesratsinitiative für ein sozialeres Gewerbemietrecht starten, um auch das von steigenden Mieten bedrohte Kleingewerbe oder Handwerker zu schützen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband als Dachverband vieler gemeinnütziger Organisationen unterstützt außerdem die Klage eines Betroffenen beim Bundeverfassungsgericht in Karlsruhe. Es soll geklärt werden, ob das soziale Mietrecht nicht auch für Untermieter gilt, wenn es einen gewerblichen oder sozialen Hauptmieter gibt.