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TV-Remake
RTL-Winnetou darf nicht Winnetou heißen

Wo Karl May drauf steht, soll auch Karl May drin sein - und das ist bei den geplanten Neuverfilmungen von RTL nicht der Fall, sagt der Karl May Verleger Bernhard Schmid. Das Urheberrecht für die Bücher ist schon lange abgelaufen, nicht aber der Titelschutz. Und so hat der Verleger, dessen Familie seit über 100 Jahren den Verlag führt, geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.

Verleger Bernhard Schmid im Gespräch mit Susanne Luerweg | 14.01.2016
    Wotan Wilke Möhring und Nik Xhelilaj posieren als Old Shatterhand und Winnetou für die Presse.
    Wotan Wilke Möhring spielt in der RTL-Neuverfilmung den Old Shatterhand und Nik Xhelilaj den Winnetou. (dpa / Henning Kaiser)
    Der Karl-May-Verlag hat sich vor Gericht gegen die RTL-Verfilmung unter den Originaltiteln durchgesetzt. Die Dreharbeiten hatten schon im August begonnen. Damit darf RTL die drei geplanten "Winnetou"-Filme nicht unter den ursprünglich vorgesehenen Titeln ausgestrahlt werden. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Die Neuauflagen dürfen demnach nicht "Winnetou und Old Shatterhand", "Winnetou und der Schatz im Silbersee" oder "Winnetous Tod" heißen.
    Der Bamberger Karl-May-Verlags hatte gegen die Produktionsfirma der Filme geklagt. Die Begründung: Die Handlung in den vorgelegten Drehbüchern weiche zum Teil massiv von den Romanvorlagen Karl Mays ab. Der Verlag hatte sich deshalb auf sein Titelschutzrecht berufen.
    Der Argumentation folgte das Gericht. Die geplanten Filme würden sich so stark von den Romanvorlagen unterscheiden, dass nicht mehr von deren Verfilmung gesprochen werden könne. Es bestünden bei Benutzung der Titel deshalb eine Verwechslungsgefahr und damit ein Unterlassungsanspruch des Verlags, hieß es in dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.