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Überwachung im Schlachthof
Kameras für den Tierschutz

Der Einsatz von Kameras soll in Schlachthöfen künftig den Tierschutz verbessern. NRW und Niedersachsen haben im Bundesrat entsprechende Entschließungsanträge gestellt. Die Überwachung soll vor allem jenen Bereichen gelten, in denen Schlachttiere entladen, betäubt und entblutet werden.

Von Alexander Budde | 15.02.2019
    04.02.2019, Niedersachsen, Garrel: Halbierte Schweine hängen im Schlachthof Böseler-Goldschmaus während des Besuchs des Ministerpräsidenten von Niedersachsen an den Haken. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa | Verwendung weltweit
    Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast will Kontrollen in Schlachthöfen verschärfen: Videoüberwachung soll Tierquälerei künftig vorbeugen. (picture alliance / Mohssen Assanimoghaddam / dpa)
    Mit einer Gesetzesinitiative will Niedersachsen erreichen, dass die Bundesregierung die Schlachthof-Betreiber verpflichtet, Kameras zu installieren. Nordrhein Westfalen unterstützt diesen Antrag, der den Tierschutz stärken und das Vertrauen der Verbraucher wiederherstellen soll. Überwacht werden sollen Bereiche, in denen Schlachttiere entladen, in den Schlachthof getrieben, betäubt und entblutet werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) verspricht sich davon eine wirksame Unterstützung der Veterinäre. Die Kontrollbehörden sollen uneingeschränkten Zugriff auf die Überwachungsbilder haben:
    "Die Technik gibt es her, dass man morgens, wenn da zwischen 04.00 und 06.00 Uhr Tiere verladen, abgeladen, getötet werden, sich aufwählen kann, dass man eine Sequenz sich anguckt, dass man sich dann auf den nächsten Schlachthof aufwählen kann – und wenn dort eben Dinge nicht rundlaufen, dann macht man vor Ort Kontrollen", so Kinast.
    Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sollen berücksichtigt werden
    Der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Schlachthof-Mitarbeiter sollen selbstverständlich berücksichtigt werden, heißt es im Antrag. Eine ständige Überwachung der Schlachthof-Mitarbeiter sei nicht vorgesehen, sondern lediglich in zeitlichen Intervallen.
    Das Bundeslandwirtschaftsministerium hielt Videoaufnahmen allein bislang nicht für aussagekräftig genug, um Missstände aufzudecken. Beobachter rechnen nicht mit einer schnellen Umsetzung – auch weil der Tierschutzanspruch mit nationalen und europäischen Bestimmungen zum Datenschutz kollidiert.
    "Akkordarbeit in den Schlachthöfen verbieten"
    Heimliche Aufnahmen von Tierschützern setzen die Politik unter Druck, gegen Tierquälerei in niedersächsischen Schlachthöfen vorzugehen. Fleischwirtschaft und Handelsverbände im Land haben sich einer Initiative angeschlossen, bis zu einer verbindlichen gesetzlichen Regelung Kameras freiwillig zu installieren. Die Betreiber selbst sollen die Aufnahmen machen, die Kontrolleure dürfen nur reinschauen, mehr Personal soll es nicht geben, kritisiert die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Niedersächsischen Landtag, Staudte:
    "Die wichtigste Maßnahme wäre, dass die Akkordarbeit in den Schlachthöfen verboten wird. Das kann nicht sein, dass unter Zeitdruck geschlachtet wird, dass die Arbeiter nach Stückzahl bezahlt werden. Das ist einfach mit dem Tierschutz nicht vereinbar!"
    Den Arbeitnehmern den Schwarzen Peter zuzuschieben, sei "reine Schaufensterpolitik".