Dienstag, 23. April 2024

Archiv

Umtauschrecht
Geschenke richtig reklamieren

Zu groß, zu klein, zu bunt, schon vorhanden: Direkt nach Weihnachten zieht es viele Kunden in die Innenstädte, um Weihnachtsgeschenke umzutauschen. Doch Vorsicht: Zur Rücknahme sind Einzelhändler gesetzlich nicht verpflichtet. Und auch beim Umtausch im Internet sollten Verbraucher einiges beachten.

Von Thomas Wagner | 28.12.2017
    Passanten in einer Fußgängerzone
    Viele Einzelhändler nehmen Weihnachtsgeschenke aus Kulanz zurück - verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht (imago stock&people)
    "Nierenwärmer – die brauchen wir noch nicht. Das tauschen wir schon um. Lieber eine gute Schokolade."
    Gute Schokolade gegen Nierenwärmer – die Fantasie der Verbraucher beim nachweihnachtlichen Umtauschen kennt keine Grenzen.
    "Das ist eine Normalität bei uns, dass beim Schlafanzug die falsche Größe war oder die Strumpfhose doch in einer anderen Farbe besser gewesen wäre."
    Stefan Zimmer ist Inhaber eines Bekleidungseinzelhandelsgeschäftes in Friedrichshafen und Vorsitzender des Handelsausschusses bei der IHK Bodensee-Oberschwaben. Und er weiß, dass gerade an Weihnachten verschenkte Textilien häufig zu klein, zu groß, farblich zu grell oder zu fade ausfallen.
    "Dann sind wir und die Kolleginnen und Kollegen alle bereit, dieses Geschenk dann umzutauschen in das Passende. Und das wird auch getan."
    Umtausch aus Kulanz
    Allerdings: Verpflichtet wären Stefan Zimmer und all die übrigen Einzelhändler dazu nicht.
    Eine Hand bedient eine Computermaus.
    Wer glaubt, das 14-tägige Umtauschrecht für Onlineartikel gelte für alle Produkte, irrt (AFP / Robyn Beck)
    "Beim Einzelhandel ist es so, dass man auf die Kulanz der Geschäftsinhaber angewiesen ist, weil hier kein gesetzlich verankertes Umtauschrecht besteht."
    Weiß Oliver Butler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Gänzlich anders verhält es sich dagegen bei Artikeln, die übers Internet bestellt worden sind. Da gilt die Regel:
    "Prinzipiell für Waren habe ich ein 14-tätiges Widerrufsrecht."
    Das heißt, zwei Wochen lang haben Verbraucher nach Erhalt der Ware bis zu einer möglichen Rückgabe Zeit. Allerdings gibt es von diesem Widerrufsrecht auch Ausnahmen.
    "Das sind zum Beispiel Hygieneartikel oder aber auch versiegelte Artikel wie CDs oder Computerspiele, die man dann ja auf den Rechner hätte speichern können. Und sobald das Siegel gebrochen ist, kann man das dann einfach wieder umtauschen."
    Individualbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen
    Und noch eine wichtige Produktgruppe hat der Gesetzgeber selbst dann vom Umtausch ausgeschlossen, wenn die Ware online versendet worden sind: Artikel, die individuell auf eine bestimmte Person hin gefertigt worden sind.
    "Also beispielsweise wenn wir uns einen Maßanzug anfertigen lassen. Da ist es schwierig. Die Maße, die ich habe, wird ein anderer halt nicht haben."
    Johannes Parwulski vom Europäischen Zentrum für Verbraucherschutz in Kehl kennt noch ein zweites Beispiel für Online-Artikel, die vom Umtausch ausgeschlossen sind: Fotoalben mit ausgedruckten Bildern, die der Besteller digital eingeschickt hat.
    "Das kann ja nur ich verwenden und kein anderer: Ein anderer Mensch hat an meinen Fotos ja kein Interesse. Und so kann es in solch einem Fall auch kein Widerrufsrecht geben."
    Porto für Rücksendungen beachten
    Fallen online bestellte Artikel aber nicht unter diese Kategorie und sollen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist zurückgeschickt werden, gelten auch dafür festgelegte Regeln: So muss der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung selber tragen.
    "Allerdings trägt der Unternehmer die Gefahr, dass die Ware unterwegs verloren geht. Das heißt: Wenn ich die Ware zurück sende und die Post, DHL oder wer auch immer verliert dieses Paket, dann kriege ich trotzdem mein Geld zurück, wenn ich nachweisen kann, dass ich das Paket abgesendet habe."
    Und noch eines ist bei der Rücksendung eines online bestellten Artikels wichtig: Die Rücksendung nämlich muss in einer geeigneten Verpackung erfolgen.
    "Das ist an dieser Stelle wichtig, weil viele Unternehmen dann sagen: Widerruf ja – oder nur in der Originalverpackung. Das ist ausdrücklich im Gesetz nicht vorgesehen. Es muss nur eine geeignete Verpackung sein."
    So Johannes Parwulski vom Europäischen Zentrum für Verbraucherschutz in Kehl. Dort haben die Fachleute auch eine App fürs Smartphone entwickelt für all jene Fälle, bei denen Artikel nicht von Online-Versandhändlern in Deutschland, sondern aus anderen europäischen Ländern bestellt wurden. Dafür gelten zum Teil ganz andere Vorschriften in Sachen Rückgabe und Widerruf – ein für viele Verbraucher undurchsichtiges Gestrüpp an Regeln und Paragraphen in unterschiedlichen Sprachen. Die neue App soll hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
    "Und zwar nennt sich die App ‚Mit Erfolg reklamieren‘. Sie wurde vom Europäischen Verbraucherschutzzentrum Deutschland entwickelt. Und das ist eine App, wo man sich die verschiedenen Rechte in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU angucken kann. Und dort steht dann das genauere Prozedere beschrieben, wie man vorgehen muss."
    Diese App kann kostenlos im App-Store von Apple und im Android-Store heruntergeladen werden
    "Und kann auch offline genutzt werden, was sehr praktisch ist, wenn man gerade unterwegs ist und kein Internet zur Verfügung hat."