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Und dann ging’s abwärts

Um über 30 Prozent ist der Aktienkurs von Facebook seit dem Start in den Keller gerauscht. Kritiker bezweifeln nun, dass beim Börsengang alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Privatanleger könnten unter Umständen sogar ihre beratende Bank in Haftung nehmen – und sollten sich zukünftig fragen, ob ein Börsengang dieser Dimensionen nicht eine Nummer zu groß für sie ist.

Von Brigitte Scholtes | 06.06.2012
    Mit 25,87 Dollar hat die Facebook-Aktie gestern an der Technologiebörse Nasdaq in New York geschlossen. Der Abwärtstrend geht also weiter: Am 18. Mai war sie zu 38 Dollar ausgegeben worden. Bisher also ist das Papier für die Aktionäre eine herbe Enttäuschung. Zwei Gründe dafür nennt Johannes Reich, Partner und Aktienstratege des Bankhauses Metzler:

    "Ich glaube, dass da zunächst mal sehr viel Fantasie drin war auch seitens der Altaktionäre und dass diese Fantasie auch sehr stark angeregt wurde seitens der begleitenden Banken und dass das offensichtlich übertrieben war."

    Deutsche Kleinanleger konnten sich nicht direkt an der Emission beteiligen, das war nur amerikanischen Investoren möglich. In diesem Fall war das nicht schlecht, meint Jens-Peter Gieschen, Anwalt der Bremer Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen:

    "Das ist in diesem Fall sicherlich ein Glück für die deutschen Kleinanleger, die wahrscheinlich bei dem Hype, der um diesen Börsengang gemacht worden ist, ähnlich wie seinerzeit bei der Telekom, da wieder auf eine Aktie hereingefallen wären, die sich zunächst mal ja sehr negativ entwickelt."

    Indirekt aber konnte man an diesem Hype teilnehmen – über Zertifikate auf die Facebook-Aktie, die zahlreich von deutschen Geldhäusern aufgelegt wurden, etwa von der Deutschen Bank, der Commerzbank oder der UniCredit. Doch gerade Zertifikate sind je nach Ausgestaltung an bestimmte Bedingungen gebunden. Wenn sie etwa Kursschwellen nach unten reißen, dann erhält der Anleger oft nur einen Bruchteil seines eingesetzten Geldes zurück. Wer auf steigende Kurse gesetzt hat, der kann natürlich zunächst einmal abwarten, wie sich das Papier weiter entwickelt. Doch in solchen Fällen könnte auch eine Haftung der beratenden Bank möglich sein, sagt Fachanwalt Gieschen:

    "Jeder Anleger, der ein solches Produkt nach einer entsprechenden Beratung erworben hat durch eine Bank oder einen Finanzdienstleister, sollte zunächst mal sehr zeitnah ein Gedächtnisprotokoll über das fertigen, was ihm vor dem Erwerb gesagt worden ist, noch mal schauen, ob es irgendwelche Informationsbroschüren oder ähnliches dazu gab und diese auf jeden Fall aufheben. Und dann muss man sicherlich prüfen, ob die Banken, die dieses Produkt im Zweifel vertrieben oder aufgelegt haben, wann die von negativen Informationen Kenntnis hatten, die ja durchaus teilweise schon institutionellen Anlegern vor dem eigentlichen Börsenereignis bekannt gewesen sind und die ja letztlich auch zu diesem Kurssturz wahrscheinlich mit beigetragen haben."

    Der Kleinanleger sollte sich grundsätzlich überlegen, ob ein Börsengang in den Dimensionen von Facebook nicht eine Nummer zu groß für ihn sein könnte. Denn oft sei er im Nachteil gegenüber den großen institutionellen Investoren, meint Jens-Peter Gieschen:

    "Der klassische Kleinanleger ist sicherlich mit solchen Aktienkäufen wie jetzt Facebook, die ja teilweise sehr schwer durchschaubar sind, nicht besonders gut beraten, sich da gleich an einem solchen IPO zu versuchen zu beteiligen. Es sind ja offensichtlich auch im Wesentlichen auch in den USA die Kleinanleger, die jetzt die Dummen sind und die Zeche zahlen, weil man ihnen am Anfang gesagt hat: 'Die Aktie wird völlig überzeichnet sein, wenn du überhaupt eine Chance haben willst, zehn Aktien hinterher in deinem Portfolio zu haben, musst du vorher 100 Kauforder aufgeben.' Und am Ende zeigt sich, die haben plötzlich hundert im Portfolio, weil doch kein Mensch die Dinger gekauft hat."

    In diesem Geschäft ist detaillierte Information über ein Unternehmen, das an die Börse gehen will, eben alles. Und da dürfte ein Kleinanleger meist den Kürzeren ziehen. Es sei denn, er sichert sich ab und lässt sich vor dem Börsengang eines Unternehmens von seiner Bank oder einem anderen Finanzdienstleister beraten. Dann hat er gegebenenfalls Regressmöglichkeiten wegen Falschberatung. Und unbedingt an der Emission teilnehmen muss er auch nicht. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, ist es sinnvoll, die Aktie erst einige Tage im Handel zu beobachten und dann erst die Entscheidung zu fällen.

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