Bedrohte Kulturstätten
UNESCO will ukrainische Kulturgüter besser schützen

Die Kulturorganisation UNESCO hat weitere ukrainische Kulturstätten unter verstärkten Schutz gestellt. Dazu gehören orthodoxe Kathedralen und Klöster, Theater sowie eine evangelische Kirche.

    Die legendäre 192-stufige Potemkinsche Treppe in Odessa verbindet die Innenstadt mit dem Hafen und ist das Wahrzeichen der Stadt. Auf 142 Metern Länge überwindet sie 30 Höhenmeter.
    Die berühmte Potemkinsche Treppe in Odessa wurde von der UNESCO als Kulturgut unter verstärkten Schutz gestellt. (picture alliance / SZ Photo / Angelika Jakob)
    Wie das zuständige Komitee bei seiner Sitzung in der indischen Hauptstadt Neu-Delhi mitteilte, wurden 19 ukrainische Kulturgüter der Liste von besonders schützenswerten Objekten hinzugefügt. Neu hinzugekommen sind demnach neben mehreren orthodoxen Klöstern und Kathedralen die evangelisch-lutherische Paulskirche in Odessa, das Taras-Schewtschenko-Theater in Charkiw, die Potemkinsche Treppe in Odessa und die Festung Akkerman im Südwesten der Ukraine.
    Damit genießen jetzt insgesamt 46 ukrainische Kulturstätten diesen Status. Er soll bei bewaffneten Konflikten vor Zerstörung oder Beschädigung schützen. Seit September 2023 stehen bereits die Kiewer Sophienkathedrale und 24 andere Objekte des Landes auf der "Liste der Kulturgüter unter verstärktem Schutz". Zwei weitere waren 2024 dazugekommen.

    Mehr als 500 Kulturgüter beschädigt oder zerstört

    Nach Angaben der UNESCO sind seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 bereits mehr als 500 Kulturstätten der Ukraine beschädigt oder zerstört worden: 152 Gotteshäuser, 268 Gebäude von historischer oder kultureller Bedeutung, 37 Museen, 33 Denkmäler, 18 Bibliotheken, drei archäologische Stätten und ein Archiv.
    Ein internationales Abkommen von 1954 verpflichtet an bewaffneten Konflikten beteiligte Staaten dazu, die Unverletzlichkeit des unter verstärktem Schutz stehenden Kulturguts zu gewährleisten. Auch Russland ist als Rechtsnachfolger der Sowjetunion daran gebunden, ebenso die Ukraine. Moskau schloss sich aber im Gegensatz zu Kiew nicht dem Zweiten Zusatzprotokoll von 1999 zum "Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" an, mit dem die Liste für verstärkten Schutz eingeführt wurde.
    Für diesen Schutzstatus müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die Kulturstätte ist von höchster Bedeutung für die Menschheit. 2. Sie genießt auf nationaler Ebene das höchste Maß an Schutz. 3. Die Vertragspartei, unter deren Kontrolle sich die Kulturstätte befindet, garantiert, sie nicht für militärische Zwecke zu nutzen.
    Diese Nachricht wurde am 09.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.