Montag, 25. März 2024

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Unternehmer in der Coronakrise
Diese Hilfen gibt es für Kleinunternehmer und Selbstständige

Sie haben keine großen finanziellen Polster – und manchmal leben sie von der Hand in den Mund. Gerade für Kleinunternehmer und Selbständige stellt sich deswegen die Frage, wie sie durch die Coronakrise kommen. Ein Überblick.

Von Caspar Dohmen | 19.03.2020
    Die Hand einer Frau schreibt auf einen Block, davor steht ein Laptop
    Auch für Selbständige und Kleinnunternehmer gibt es Optionen, um auf die Coronafolgen zu reagieren (imago/Westend61)
    Kleinunternehmen im Messebau oder der Veranstaltungstechnik – nur zwei Branchen, die besonders betroffen sind vom Coronavirus. Was können sie tun in dieser Situation?
    Grundsätzlich liegt das Risiko kein Geld zu verdienen, immer beim Selbständigen und Unternehmer. Wenn ein Auftraggeber einen Auftrag storniert, hat niemand einen Anspruch auf Vergütung – außer, er hat vertraglich etwas anderes vereinbart. Wichtig sind hier vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Rolle spielen dürfte hier auch die Frage, ob das Corona-Virus höhere Gewalt ist. Wer als Kleinunternehmer bereits in Vorleistung gegangen ist, kann dafür Aufwendungen verlangen.
    Wer eine Ausfallversicherung hat, geht wahrscheinlich leer aus. Zwar gibt es Versicherungen, die auch Naturkatastrophen und ähnliches versichern. Aber in den meisten Ausfallversicherungen sind Krankheiten und Epidemien nicht erfasst.
    Peter Altmaier (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie
    Peter Altnaier - "Entscheidend ist, dass wir schnell und unbürokratisch helfen"
    Die Bundesregierung wolle alle Unternehmen, auch Kleinbetrieben und Selbstständigen, in der aktuellen schwierigen Lage helfen, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Dlf. Dies solle jedoch nicht mit der Gießkanne geschehen.
    Was tun also? Luft verschaffen können sich Unternehmer und Selbstständige, indem sie beim Finanzamt die Stundung von Steuern oder eine Aussetzung von Steuervorauszahlungen beantragen. Liquidität verschaffen können sich Unternehmer und Selbständige durch einen Kredit, etwa um ihre laufenden Kosten wie Mieten zu bezahlen. Wer einen Kredit beantragen will, muss sich an seine Hausbank wenden, denn in Deutschland gilt das Hausbankprinzip. Die Hausbank prüft die Bonität, auch wenn der Kredit teilweise oder ganz von öffentlichen Banken wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder Investitionsbanken bereitgestellt wird.
    Die Hausbank bekommt bei Kfw Krediten nur eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt, die Zinseinnahmen erhält die KfW. Deswegen haben Hausbanken nicht immer ein Interesse daran, KfW-Kredite zu verkaufen. Gerade Unternehmer mit guter Bonität sollten in diesen Tage darauf pochen, dass ihr Bankberater ihnen einen Vergleich aller Konditionen und Kreditangebote gibt.
    Schon jetzt ist der Andrang bei den Banken groß. Weil außerdem eine Reihe von Filialen geschlossen sind, braucht man mancherorts Zeit und Nerven. Wer wissen will, wie der Bankberater erreichbar ist, sollte im Zweifel am besten in der Zentrale nachfragen.
    Auch die Arbeitsagenturen werden von Anfragen überrollt – wie kommt ein gekündigter Arbeitnehmer an Termine?
    Wer bei den zentralen Rufnummern bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern anruft, kommt in diesen Tagen häufig nicht durch. Man sollte schauen, ob die neuen regionalen Telefonnummern freigeschaltet sind, die die Bundesagentur angekündigt hat. Man kann sich auch online an die Agentur wenden oder Anträge online ausdrucken, ausfüllen und dann in den Hausbriefkasten der für sie zuständigen Behörde einwerfen. Wer versucht direkt in die Filialen zu gehen, wird meist vor verschlossenen Türen stehen. Es gibt fast nirgendwo mehr Publikumsverkehr. Allerdings soll es für Notfälle vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geben. Wie das konkret gehandhabt wird, darüber informiert die Bundesagentur in der regionalen Presse und über Aushänge. Wichtig ist: Wer jetzt Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, beantragen muss, kann dies jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich bei dem zuständigen Jobcenter machen. Wichtig ist – man sollte sich in diesen Wochen nur an Arbeitsagenturen und Familienkassen wenden, wenn es dringende Anliegen gibt, etwa weil neue Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag beantragt werden soll.
    Welche Fristen gibt es?
    Gesetzte Fristen hat die Bundesagentur vorübergehend ausgesetzt. Wer einen Termin hat, muss ihn beispielsweise nicht absagen, weder telefonisch noch per Mail. Anders als gewöhnlich entstehen niemandem daraus Nachteile. Es gibt weder Rechtsfolgen noch Sanktionen. Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, rechtzeitig zu informieren, wenn sie diese Regelung wieder ändert und zu ihrem normalen Prozedere zurückkehrt.
    Viele Beschäftigte in den betroffenen Branchen arbeiten auf Honorarbasis, sind solo-selbstständig. An wen können die sich wenden, um Hilfen zu bekommen?
    Soloselbständige sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wem als Soloselbständiger jetzt seine Aufträge wegbrechen, dem schwindet das Einkommen. Manche haben einen völligen Ausfall, etwa viele Musiker, Schauspieler, Dolmetscher oder Stadtführer. Die Bundesregierung will Hilfsmaßnahmen für Soloselbständigen schaffen. Die Rede ist etwa von einem Notfallfonds oder einem unbürokratischen Zugang zu Leistungen der Grundsicherung.
    Wer in Bayern Freiberufler, Selbständiger oder ein kleines oder mittleres Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern hat, kann schon jetzt bei seiner Bezirksregierung einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Er kann dann mit Hilfen zwischen 5000 und 30.000 Euro rechnen. In Berlin ist der Anteil der Soloselbständige an den Beschäftigten besonders hoch ist. Hier sind ebenfalls direkte Zuschüsse im Gespräch. Bis zu 15.000 Euro sollen Menschen erhalten, die durch alle bisher aufgelegten Förderprogramme fallen und nicht von Steuerermäßigungen profitieren können.
    Jeder Soloselbständige kann natürlich wie auch jeder andere Mensch in Deutschland im Notfall Hartz IV beantragen.
    Abgesichert sind übrigens alle Soloselbständigen, die wegen Corona in Quarantäne müssen. Sie erhalten einen Einkommensersatz, der sich nach ihrem versteuerten Gewinn des Vorjahres ausrichtet. Zusätzlich können Betriebsausgaben (etwa die Miete für Praxen oder Büroräume) in angemessener Höhe erstattet werden. Erstattet werden auch die Aufwendungen für die private Krankenversicherung. Diese staatliche Förderung erhalten Selbstständige oder Freiberufler aber nicht, die durch Home-Office ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
    Besonders jüngere Menschen sind "hybrid selbstständig", gehen also sowohl einen abhängigen wie auch einer selbstständigen Beschäftigung nach. Wenn sie gekündigt werden und gleichzeitig jetzt keine Aufträge mehr bekommen: Was sollen die machen?
    Sie geraten in eine schwierige Situation. Einerseits ergeht es ihnen wie allen anderen Soloselbständigen, für diesen Teil ihres Einkommens stehen ihnen bislang noch keine Hilfen zur Verfügung. Aber möglicherweise haben sie ja aufgrund ihrer abhängigen Beschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Der Anspruch dürfte in der Regel aber nur gering ausfallen. Allen Menschen, denen jetzt ihr Einkommen wegbricht, sollten offen mit ihrer Situation umgehen: Mit dem Finanzamt sprechen, mit der Krankenkasse, dem Vermieter, der Bank oder dem Steuerberater. Möglicherweise bekommen sie einen Zahlungsaufschub oder ihr Vermieter erlässt ihnen sogar eine Mietzahlung. Auch das Gespräch mit Familie oder Freunden sollte gesucht werden. Schließlich ist klar, der Staat alleine kann am Enden sicherlich nicht alle Probleme regeln, die jetzt entstehen, sondern es kommt auch auf die Solidarität aller an.