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Unzulässige Mitbringsel

Viele Touristen wollen aus dem Urlaub ein außergewöhnliches Souvenir mitbringen. Doch am Zoll ist meist Schluss: Denn Überreste von geschützten Tieren, viele Medikamente und oft auch Antiquitäten und Kunstgegenstände dürfen nicht eingeführt werden. Die Folge: hohe Geldstrafen.

Von Elke Schmidhuber | 01.07.2013
    Wer beim Erwerb, Besitz oder bei der Ausfuhr erwischt wird, muss in Einzelfällen mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Wer sich also in Griechenland ein Stück Akropolis als Souvenir in die Tasche steckt, in Ägypten eine Koralle kauft oder in Thailand eine große Buddhafigur, der bekommt an den Grenzen Probleme. Thomas Meister arbeitet beim Hauptzollamt am Münchner Flughafen.

    "Jetzt gehen wir durch die Katakomben des Flughafens zu unserer Asservatenkammer, die natürlich ein bisschen versteckt ist, weil sie werden gleich unsere Schätze kennenlernen. So jetzt geht’s in den Sicherheitsbereich. Manche sagen auch die Kammer des Schreckens. Weil wenn man zum ersten Mal rein schaut, ist es beeindruckend, aber gleichzeitig eine grauenhafte Sache."

    Bilder des Schreckens schießen einem durch den Kopf, was kann das sein, was Menschen aus fernen Ländern mit nach Hause nehmen: Schrumpfköpfe, eingelegte Augäpfel?

    Es ist nahezu ebenso erschreckend:

    "Wir haben hier wirklich einen Elefantenfuß, wir können einmal hingehen, wenn man da drüberstreichelt, dann hört man dann die ganz feinen Härchen vom Tier. Das ist so ein Minibarhocker."

    Daneben steht ein ausgestopfter Gepard, ein ausgestopfter Puma, neben den Raubkatzen eine Ansammlung von allem, was das Meer hergibt: Aufgereiht lehnen Riesen-Schildkröten an der Wand, gefolgt von einer Unmenge an Riesenmuscheln, Korallen, Seepferdchen.

    "Das ist ein Walknochen, das hat ein Reisender mit seinem Gepäckwagen durch den Zoll geschoben, er meint, er hätte das so am Strand gefunden und hätte das mitgenommen. Dann wurde der Mann mit einem deutlichen Bußgeld bestraft."

    Viele der Touristen fühlen sich ungerecht behandelt, doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Während der Umgang mit bedrohten Tieren und Pflanzen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen einheitlich geregelt ist, gelten beim Kauf von Antiquitäten in jedem Land unterschiedliche Bestimmungen.

    Schließlich sind jedem Land andere Dinge heilig: In Russland beispielsweise dürfen keine Gegenstände außer Landes gebracht werden, die aus der Zeit von vor 1945 stammen. Vor allem auf Ikonen achten die Zöllner, aber ebenso auf alte Geldscheine oder Sowjet-Medaillen. Wer aus Polen alte Bücher, Kunstgegenstände oder Bilder aus der Zeit vor 1945 über die Grenze mitnehmen will, muss sich vorher eine behördliche Genehmigung ausstellen lassen.

    Dagegen stört die Ausfuhr von Plagiaten wenige Staaten. Wer allerdings bei der Einreise nach Deutschland mit größeren Mengen gefälschter Waren unterwegs ist, bekommt Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Petra Heininger von der Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz ist zuständig für Plagiate in Bayern:

    "Man muss den Verbraucher immer wieder darauf hinweisen, dass Fälschungen immer wieder ein Problem sein können. Wir haben explodierende Handyakkus erlebt, dann werden in Kleidern Farben einsetzt, die giftig sind und Allergien auslösen. Wir haben im letzten Jahr Waren im Wert von 1,2 Milliarden sichergestellt."

    Wer etwa gefälschte Sonnenbrillen oder Designertaschen kauft, kann in Italien mit einem happigen Bußgeld bestraft werden - von bis zu 10.000 Euro.

    Pflanzen dürfen innerhalb der EU mitgebracht werden. Die Kanarischen Inseln zählen allerdings beim Zoll nicht zur EU oder zu Europa. Die Pflanzen brauchen ein behördliches Gesundheitszeugnis, um eingeführt werden zu dürfen.

    Auch Medikamente, die aus geschützten Tieren und Pflanzen gewonnen sind, dürfen nicht eingeführt werden.

    "Asiatische Traditionsmedizin, das schaut aus wie ein Rheumapflaster: Vorne ist ein Tiger abgebildet, und wenn ich es umdrehe und lese, Leopardenknochen, Affenhoden sind in diesem Pflaster drinnen. Ich glaube nicht, dass das wirkt, dafür mussten Tiere sterben."

    Auch aus Eigenschutz rät Thomas Meister von Billig-Medizin in der Fremde ab. Untersuchungen haben gezeigt, dass oft ungesunde Wirkstoffe zur Herstellung gefälschter Präparate verwendet werden.

    Thomas Meister zeigt weitere Tiere, die in der Kammer des Schreckens beherbergt werden: Adler, Uhus, Eulen, Sperber, Papageien, Paradiesvögel, die Liste scheint endlos. 4000 Tiere, Pelze und Muscheln beschlagnahmen die Zöllner im Jahr.