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Urheberrecht im Tanztheater

Autoren, Regisseure, Filmproduzenten, Musiker, Verlage debattieren über das Urheberrecht. Wenig hört man dagegen von den Choreografen und Tänzern. Doch auch in der Tanzszene gibt es Probleme mit dem Urheberrecht.

Von Elisabeth Nehring | 17.07.2012
    Mit dem Erbe im Tanz ist so eine Sache. Nur wenige Choreografen regeln ihren Nachlass bereits vor ihrem Tod so akribisch, wie es jüngst Merce Cunningham tat, indem er genau festlegte, wie, wann, wo und in welchem Umfang Material zu seinen Werken gesammelt, gespeichert, digitalisiert und zur Verfügung gestellt werden sollte. In den meisten Fällen müssen diese Fragen von Erben und Nachlassverwaltern im Einzelfall geklärt und entschieden werden.

    Der neu gegründete Tanzfonds Erbe, eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes, beschäftigt sich unter anderem genau damit. Denn dieser Fonds fördert Projekte zum Kulturerbe Tanz, die eine künstlerische Herangehensweise mit fundierter wissenschaftlicher Aufarbeitung verbinden. (Auf originelle Weise sollen vergangene Werke und einflussreiche Künstler des 20. Jahrhunderts über die Tanzszene hinaus bekannt gemacht werden.) Und das aus gutem Grund, denn die Bewahrung, Archivierung und spätere Zugänglichkeit der flüchtigsten aller Künste ist selbst in Zeiten allgegenwärtiger Videodokumentation noch immer schwierig. Zwischen Aufzeichnung und Original besteht – gerade im Tanz – stets eine Lücke, genau wie zwischen Original und Rekonstruktion. Madeline Ritter leitet den Tanzfonds Erbe.

    "Bei einer Rekonstruktion sage ich, es ist das Originalwerk. Wenn der Künstler noch lebt, muss ich den natürlich fragen, ob er mir das Recht gestattet, das Werk wiederaufzuführen und dann ist es mehr eine Frage: Wie nah kann ich an das Original herankommen? Denn es ist natürlich nicht das Original, deswegen heißt es ja Rekonstruktion, man versucht, so gut, wie es geht, die Erfahrung des Originals zu ermöglichen. Plagiat – das Problem ist, dass ich einmal nicht darauf hinweise, von wem ich das habe und dass ich denjenigen, von dem ich es nehme, auch nicht gefragt habe. Es gibt bestimmte Dinge, die erlaubt sind. Das sind Parodie, Zitat, Verfremdung. Das ist im Gesetz geregelt."

    Die Krux der Urheberrechtsdebatte im Tanz ist sein Medium – der Körper. Der Körper in all seinen Eigenheiten, Besonderheiten, seiner Unwiederholbarkeit. Der Körper in Bewegung potenziert diese Einzigartigkeit noch – selbst, wenn er die gleichen Bewegungen wie ein anderer Körper ausführt. Der Choreograf Christoph Winkler wurde zu einem Urheberrechtsstreitfall zwischen zwei Tanzschulen als Sachverständiger geladen und hat daraus eine Tanzproduktion gemacht. Er vergleicht in Sachen Urheberrecht Tanz und Musik.

    "Musik sind Schallwellen, die kann ich digital simulieren, das heißt, ein MP3-File ist eine Kopie von dem Track, da ändert sich nichts. Die Kopie von einem Tanz ist ein anderer tanzender Mensch. Der hat auf jeden Fall schon mal etwas getan, der ist aktiv geworden. Deshalb offenbart eine tänzerische Bewegung mehr das Paradoxon von Urheberrecht, weil man natürlich nicht so leicht dem anderen Menschen eine eigene Leistung aberkennen kann und weil man den anderen auch sieht als unterschiedliche Person – Geschlecht, Kulturkreis, Ausbildung, Level von Fertigkeiten, also wie gut kann er tanzen. Also man hat da ein bisschen Schwierigkeiten, dem das zu verbieten."

    Was das Gesetz schon gar nicht regeln kann, ist die Frage, was überhaupt als Kunst oder in diesem Fall: als schützenswerte Choreografie oder Bewegungssequenz gilt. Madeline Ritter.

    "Die Frage der Schöpfungshöhe haben wir in allen Kunstformen. Die Frage, ab wann es eine eigenständige künstlerische Leistung ist, die eine gewisse Schöpfungshöhe hat, die über eine einfache Alltagsbewegung, die jeder ausführt, hinausgeht. Und da haben wir die Kompositionsprinzipien der Choreografie Raum, Zeit, Energie – und wie beurteilt man das? Guckt man sich hinterher das Video an? In der Regel haben Choreografen eigene Notationssysteme, die aber nicht vergleichbar sind – das ist ein Problem, das macht es sehr schwierig."

    So bleibt die Videoaufzeichnung, bei allem Abstand zum Original, für den Tanz derzeit das Medium der Archivierung – und der Verbreitung. Die Choreografien besonders einflussreicher zeitgenössischer Choreografen wie zum Beispiel Xavier Le Roy haben ihren fast ikonografischen Status vor allem durch die vielfältigen Reproduktionen auf Videos und Fotografien erhalten. Wie zahlreiche andere Kollegen auch regelt Xavier Le Roy die Nutzung seiner Werke über die Creative Common Licence, mit denen von bloßer Namensnennung bis hin zu nicht kommerzieller Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen der Umgang mit Schöpfungen vom Künstler selbst festgelegt werden kann. Damit sind zwar noch nicht alle Fragen beantwortet, aber doch immerhin praktikable Wege zur künstlerischen Selbstbestimmung aufgezeigt.