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Urteil zum Rundfunkbeitrag
Verfassungsrichter bestätigen Rundfunkfinanzierung

Der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro monatlich ist im Wesentlichen verfassungsgemäß. Zu diesem Urteil kommen die Richter am Bundesverfassungsgericht. Doch an einer Stelle muss nachgebessert werden – was für die öffentlich-rechtlichen Sender zu Einbußen führen könnte.

Von Sören Brinkmann | 18.07.2018
    Ein Mikrofon des SWR im Gerichtssaal des Bundesverfassungsgerichts. Im Hintergrund ist der Bundesadler zu sehen.
    Bundesverfassungsgericht urteilt: Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens (dpa/ Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein weitreichendes Urteil für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gesprochen. Die Richter entschieden, dass der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch die Höhe des Beitrags von 17,50 Euro im Monat sei angesichts des Angebots von fast 90 Rundfunkprogrammen nicht zu beanstanden. Damit betätigten das Gericht nach Klagen von drei Privatleuten und des Autovermieters Sixt das derzeitige Finanzierungsmodell nahezu komplett.
    Allerdings kippten die Verfassungsrichter die bisherige Regelung für Zweitwohnungen. Nach ihrer Ansicht werden Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, zu stark benachteiligt. Für diese Fälle muss bis Mitte 2020 eine neue gesetzliche Regelung erlassen werden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen.
    Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
    Das Argument der Kläger, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele, für die der Bund zuständig sei und nicht die Länder, wurde abgewiesen. Die Länder sind demnach zu Recht für die Beitragserhebung zuständig. Auch der Auffassung, es sei verfassungswidrig, dass jeder den Beitrag zahlen muss, unabhängig davon, ob er ein Empfangsgerät besitzt oder nicht, folgte der Erste Senat nicht.
    Der für einen Beitrag notwendige Vorteil liege "in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an", heißt es in einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, betonte in seiner Urteilsbegründung außerdem, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine für die Demokratie wesentliche Rolle spiele.
    "Guter Tag für öffentlich-rechtlichen Rundfunk"
    "Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert. Die zuständige Medienstaatssekretärin Heike Raab sagte im Deutschlandfunk, es gebe durch das Urteil "Rückenwind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das duale Mediensystem in Deutschland insgesamt".
    Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut begrüßte das Urteil und sprach von einem "guten Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk".
    Thomas Bellut, Intendant des ZDF, im Gerichtssaal des Bundesverfassungsgerichts
    ZDF-Intendant Thomas Bellut (dpa/ Uli Deck)
    Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm nannte das Urteil wegweisend und zukunftsweisend.
    Die Entscheidung bestätige "die große Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie". Die Richter hätten darüber hinaus klargestellt, dass angesichts einer wachsenden Fülle medialer Angebote auch im Internet die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen wachse und eben gerade nicht sinke.
    Einnahmeeinbußen erwartet
    Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden.
    Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im vergangenen Jahr flossen knapp acht Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio, zu dem auch der Deutschlandfunk gehört.
    Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab sagte im Deutschlandfunk allerdings auch, dass es durch die Neuregelung bei den Zweitwohnungen "zu Einnahmeeinbußen kommen wird". Über die Höhe könne sie allerdings keine Aussagen machen, so Raab.