Eigentlich sollten jetzt alle WLAN-Betreiber auf die umständliche und abschreckende Registrierung der Surfer in ihrem Netz verzichten können. Denn die Störerhaftung sollte nicht mehr greifen, wenn der Betreiber sich per Klick vom Nutzer rechtskonformes Verhalten bestätigen lässt. Der Berliner Jurist Ulf Buermeyer hat den deutschen Bundestag in dieser Sache als Sachverständiger beraten. Er erläutert den Hintergrund des Urteils der Richter am EuGH.
Das vollständige Gespräch können Sie sechs Monate in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören.