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Urteil zur WLAN-Störerhaftung
Hotspot-Anbieter sind verunsichert

Richtig hip wollte die Bundesregierung einmal sein: Per Gesetz hat sie für freies WLAN in Kneipen und Hotels oder auf öffentlichen Plätzen gesorgt. Seit Ende Juli sind die neuen Regeln in Kraft. Doch die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben diese klaren Regeln nun wieder zurückgenommen.

Ulf Buermeyer im Gespräch mit Manfred Kloiber | 17.09.2016
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    Das EU-Urteil zum freien WLAN irritiert Hotspot-Anbieter. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Eigentlich sollten jetzt alle WLAN-Betreiber auf die umständliche und abschreckende Registrierung der Surfer in ihrem Netz verzichten können. Denn die Störerhaftung sollte nicht mehr greifen, wenn der Betreiber sich per Klick vom Nutzer rechtskonformes Verhalten bestätigen lässt. Der Berliner Jurist Ulf Buermeyer hat den deutschen Bundestag in dieser Sache als Sachverständiger beraten. Er erläutert den Hintergrund des Urteils der Richter am EuGH.
    Das vollständige Gespräch können Sie sechs Monate in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören.