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Verbraucherschutz
BGH-Urteil stärkt Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiterhin Industrie und Handel wegen Verbraucherschutzmängeln abmahnen und verklagen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dabei kein Rechtsmissbrauch vorliege - und der Verband mit diesem Vorgehen effektiv Verbraucherinteressen durchsetze.

Von Uschi Götz | 04.07.2019
Logo und Schriftzug der Deutschen Umwelthilfe auf einem PC Monitor.
Wo der Staat versagt, müssen eben zivilgesellschaftliche Verbände gegen Regelverstöße vorgehen - so DUH-Chef Jürgen Resch (imago / Rene Traut)
In Berlin sprach Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch von einem Grundsatzurteil, das künftig die Verbraucherrechte stärke.
"Wenn der Staat sich weigert Industrie und Handel, hier insbesondere die Automobilindustrie zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden, dann darf, nein, dann muss sogar die Zivilgesellschaft das Recht haben, hiergegen vorzugehen und dafür hat uns der Bundesgerichtshof heute mit seinem Urteil den Rücken entsprechend gestärkt."
Falsche Angaben bei Spritverbrauch und CO2-Ausstoß
Die Deutschen Umwelthilfe hatte den Fellbacher Autohändler Dietrich Kloz in der Vergangenheit abgemahnt. Der Autohändler habe nicht ordnungsgemäß über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß eines Neufahrzeugs informiert, so der Vorwurf.
Den Fehler gab der Händler zu, die Unterlassungserklärung unterschrieb er jedoch nicht. Auch weil er das Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe für rechtsmissbräuchlich hielt und überzeugt davon war, das eingenommene Geld nicht für den Verbraucherschutz zu nutzen. Dieser Ansicht widersprachen heute die Bundesrichter:
"Wir haben darin für sich genommen, in der Erzielung von Überschüssen und der Verwendung für andere Zwecke kein Anhaltspunkt für einen Rechtsmissbrauch gesehen. Dass wäre möglicherweise anders zu beurteilen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verbraucherschutz nur vorgeschoben wird, von der Klägerin, um damit Einnahmen generieren zu können, die für andere Zwecke als der Verfolgung von solchen Verstößen eingesetzt werden. Dafür haben wir aber keine Anhaltspunkte gesehen."
Rund 30 Verstöße wöchentlich
Rund 30 Verstöße mahnt die Umwelthilfe wöchentlich nach eigenen Angaben ab. Daraus erzielte die DUH zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen, laut jüngstem Jahresbericht knapp 2,2 Millionen Euro im Jahr 2017.
Doch auch mit Blick auf die Gehälter der Geschäftsführer konnten die Bunderichter keine Gewinnerzielungsabsicht erkennen:
"Es kann ausgeschlossen werden, dass die Klägerin hier nur tätig geworden ist, um ihren Geschäftsführern ein schönes Gehalt zu verschaffen und dass sie hier nicht vorwiegend mit der Absicht gehandelt hat, Verbraucherinteressen zu verfolgen."
Und noch einen Vorwurf wies der BGH heute in seiner Urteilsbegründung zurück: Spenden von Toyota an die Deutsche Umwelthilfe haben demnach "nicht zu einer unsachlichen Ungleichbehandlung von Toyota geführt, wie es heißt. Mit anderen Worten: Der Autobauer Toyota wurde trotz Spenden nicht von der DUH geschont.
Autohändler wollen Urteil nicht aktzeptieren
In einer ersten Reaktion bedauerten der Fellbacher Autohändler Kloz sowie die Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart das Urteil. Die genaue Urteilsbegründung gelte es abzuwarten, betonte Christian Reher, Geschäftsführer der Kraftfahrzeuginnung:
"Wir werden nicht nachlassen in unseren Bemühungen, das Bundesverfassungs(gericht) könnte noch anstehen, der Europäische Gerichtshof könnte noch anstehen, und wir werden auf alle Fälle versuchen nach vorne zu gehen."
Man werde jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen, kündigte der Geschäftsführer der Kraftfahrzeuginnung an, der auch im Namen des Autohändlers sprach.