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Verbraucherschutz
Klarheit über Restprozente in alkoholfreiem Bier

Bier gehört traditionell zu den Lieblingsgetränken der Deutschen, auch in der alkoholfreien Variante. Es enthält allerdings oft - ganz legal - geringe Restmengen Alkohol. Das könnte sich aber bald ändern.

Von Daniela Siebert | 12.06.2014
    Flaschen mit alkoholfreiem Bier von verschiedenen Herstellern.
    Alkoholfreies Bier wird immer beliebter in Deutschland. (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Alkoholfreies Bier hat längst seinen Nischenplatz im Sortiment verlassen. Immer mehr Brauereien bieten Varianten davon an. Die allermeisten alkoholfreien Biere enthalten jedoch bis zu 0,5 Volumenprozent Restalkohol. Das steht allerdings nicht auf den Etiketten. Das ist nicht im Sinne der Verbraucher, sagt Stephanie Wetzel vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
    "Wir haben zu unserem Projekt Lebensmittelklarheit auch Verbraucherforschung betrieben und die Verbraucher haben gesagt, dass es sie schon stört, wenn in alkoholfrei deklariertem Bier Restalkohol vorhanden ist und dass sie sich da eine klarere Kennzeichnung wünschen."
    Im Rahmen des Projektes Lebensmittelklarheit.de nahmen Wetzel und ihre Kollegen deshalb Verhandlungen mit dem Deutschen Brauer-Bund auf, einem Verein, der die Interessen der meisten großen deutschen Brauereien vertritt. Die Verbraucherschützer wollten ursprünglich erreichen, dass in "alkoholfrei" bezeichnetem Bier auch wirklich kein Alkohol enthalten sein soll, also 0,00 Volumenprozent. Nach monatelangen Gesprächen wurde Anfang Juni ein kleiner Kompromiss gefunden:
    "Die Vereinbarung ist erst mal eine freiwillige Selbstverpflichtung der Brauer, genauer gesagt eine Empfehlung des Deutschen Brauer-Bunds an seine Mitglieder, einen Hinweis anzubringen auf den Etiketten von alkoholfreiem Bier, dass dort ein Restalkoholgehalt von maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol drin sein kann."
    Eine festgelegte Formulierung, wie die Aufschrift lauten soll, gebe es nicht, so Wetzel. Und die Vereinbarung ist weder verpflichtend noch mit Sanktionen verbunden. Holger Eichele, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, geht dennoch davon aus, dass sich viele deutsche Hersteller daran halten werden, etwa Krombacher, Becks und Radeberger:
    "Die Resonanz wird sehr stark sein, die Marktführer bei der Herstellung alkoholfreier Biere, die Mitglied unseres Verbandes sind, haben sich geschlossen dazu bekannt, also ich bin sicher, dass wir zur Jahreswende 2014/2015 die Umsetzung auf einer ganz breiten Front erleben."
    Damit gehen die Produzenten einen Schritt auf die Verbraucher zu. Aber warum machen sie nicht auch den nächsten Schritt und geben die konkrete Zahl an, wie viel Restalkohol im alkoholfreien Bier verblieben ist?
    "Wir sprechen über Spuren von Alkohol, und wenn im Produktionsprozess diese minimalen Spuren von Alkohol schwanken sollten, also einmal 0,21 und einmal 0,24 enthalten wären - beides ohne jegliche Wirkung auf den Verbraucher - würden wir uns sofort im Bereich der Irreführung bewegen, deswegen bleibt es bei dieser Range. Es ist hypothetisch, aber diesem Vorwurf wird sich keiner aussetzen."
    Dass überhaupt Restalkohol in alkoholfreiem Bier enthalten sei, begründet Eichele mit den Produktionsprozessen. Die Brauerei Bitburger allerdings bietet schon seit 2007 ein alkoholfreies Bier mit 0,0 Volumenprozent an. Verbraucherschützer bei Foodwatch kritisieren den Kompromiss, der nun wenigstens ein bisschen mehr Transparenz für Verbraucher schafft, als nicht ausreichend. Oliver Huisinga von Foodwatch:
    "Dieser halb gare Kompromiss zeigt eben die Notwendigkeit, dass hier jetzt eine gesetzliche verpflichtende Regelung kommt, weil nämlich freiwillig die Brauereien sich ja offensichtlich nicht dazu herablassen können, eine ehrliche Kennzeichnung vorzunehmen, deshalb muß der Gesetzgeber jetzt verpflichtend vorschreiben: 'alkoholfrei' muss auch wirklich frei von Alkohol sein."
    Eine gesetzliche Regelung wäre zwar auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband lieber gewesen, aber die müsste inzwischen ohnehin von der EU kommen räumt Stephanie Wetzel ein. Fassbrausen, die von vielen Brauereien angeboten werden und ebenfalls Restalkohol enthalten können, sind von der Vereinbarung zur Neu-Etikettierung übrigens nicht betroffen.