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Verbraucherverträge
Gegen Kostenfallen bei Abos

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Rechte der Kunden von Mobilfunkunternehmen oder Fitnessstudios stärken. Die SPD-Politikerin plant unter anderem, die Vertragslaufzeiten deutlich zu senken. Der FDP und der Verbraucherzentrale Bundesverband geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.

Von Johannes Kuhn | 16.08.2019
Vier Menschen sitzen auf Spinning-Rädern im Fitnesstudio
Fitnessstudio-Verträge verlängern sich derzeit automatisch, wenn man nicht kündigt (imago stock&people / Wavebreakmedia / Panthermedia)
Georg Ehring: Jetzt zahlungspflichtig bestellen - wer im Internet etwas kauft, bekommt diesen Hinweis oder etwas Ähnliches angezeigt, dann heißt es anklicken, und das Geschäft ist abgeschlossen. Das ist seit einiger Zeit so, um sicher zu stellen, dass niemand aus Versehen einen Vertrag abschließt und dann zur Kasse gebeten wird. Trotzdem sieht Bundesjustizministerin Lambrecht weiteren Bedarf für Gesetzesänderungen für mehr Verbraucherschutz, unter anderem die Laufzeiten von Verträgen mit Mobilfunkbetreibern, mit Fitnessstudios und anderen Anbietern stehen dabei im Fokus. Johannes Kuhn in unserem Hauptstadtstudio: Was plant die Ministerin genau?
Johannes Kuhn: Der Entwurf hat verschiedene Elemente. Es geht um die Laufzeit von Verträgen, zum Beispiel Mobilfunk, Fitnessstudio haben Sie genannt, alles, was Abos und Mitgliedschaft betrifft, das war bislang ja oft 24 Monate. Das sollen jetzt höchstens zwölf Monate sein, wenn ich das abschließe. Das gilt aber auch darüber hinaus: Es geht nicht nur um die Mindestlaufzeit, sondern auch um die Verlängerung. Das kennen wir: Wenn nicht kündigen, läuft es ein Jahr weiter. Das soll künftig ebenfalls beschränkt werden, dass es sich nur noch drei Monate verlängert. Und die Kündigungsfrist für Kunden, die wird auch verkürzt. Nicht mehr ein Vierteljahr vorher, sondern einen Monat.
Ein zweiter Teil betrifft Telefonwerbung von Energieanbietern, die dann gleich Verträge abschließen, obwohl der Mensch, mit dem die sprechen, gar nicht weiß, dass er jetzt den Anbieter wechselt, und zu welchen Konditionen. Die Verbraucherschutzministerin beschreibt das so:
"Ein großes Problem auch, dem Verbraucherinnen und Verbraucher sich ausgesetzt sehen, sind Telefonwerbungsangebote, und dann auch der Abschluss bei so wesentlichen Diensten wie Energielieferungen, und dass hier in Zukunft verpflichtend geregelt ist, dass die Einwilligung, dass die Bestätigung dieses Vertrages schriftlich erfolgen muss, dass die Verbraucherin, der Verbraucher auch die Möglichkeit hat, dieses zu kontrollieren."
Überrumpelung bei Telefonwerbung
Georg Ehring: Welche Missstände will sie damit abstellen?
Johannes Kuhn: Bei den Vertragslaufzeiten lässt sich das so ein bisschen als verbraucherfreundlicher Marktanschub interpretieren. Wir erinnern uns: Die Mobildfunkverträge und die Konditionen haben sich in den vergangenen Jahren oft geändert, aber die Kunden waren dann 24 Monate gebunden und konnten nicht gucken, kriege ich günstige Konditionen, wechsle ich vielleicht. Das soll sich jetzt eben ändern. Oder im Bereich Fitnessstudios, wo es ja oft mit der Kündigung schwer gemacht wird, wenn man dann das nicht mehr möchte und auf einem Vertrag mit Restlaufzeit von zwölf, 14 Monaten sitzt, dann ist das ja bares Geld. Letztlich soll das den Wettbewerb fördern. Und bei der Telefonwerbung geht es so ein bisschen um das Thema Überrumpelung; denn da werden einem am Telefon ja ganz viele Zahlen genannt, ich weiß oft gar nicht, um was es geht, und, sagen die Verbraucher, ich weiß oft garnicht, dass ich einen Vertrag abschließe und das kein Beratungsgespräch ist.
Georg Ehring: Gibt es schon erste Reaktionen auf den Gesetzentwurf?
Johannes Kuhn: Die Union, also der Koalitionspartner, hat aus der Fraktion schon signalisiert: Da machen wir mit, das sind auch unsere Positionen, jetzt warten wir aber mal auf die Details. Kritik gibt es von der FDP, da hat sich der zuständige Verbraucherschutzpolitiker Steffen Thomae gemeldet. Der sagt: Das ist ein sehr enges Korsett, lasst es uns lieber so machen, dass in die Verträge noch mal reingeschrieben wird, wann die Leute kündigen müssen, natürlich sind die Liberalen da eher drauf aus, dass nicht zu viel reguliert wird.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband findet vor allem Telefonwerbung und die Dokumentation für wichtig, weil da viele Beschwerden kommen. Die Verbraucherschützer sagen aber auch: Wieso nur bei Energieanbietern? Sie sagen: Das größtere Problem sind die Telekommunikationsanbieter, die anrufen und sagen, wir wollen Ihren Vertrag verändern und haben den und den Tarif. Und auch andere Branchen wie Versicherungen machen da eine Menge und locken auch Kunden in Verträge. Und zu den Mindestlaufzeiten zwölf Monate: Da sagen die Verbraucherschützer auch: Das ist noch nicht das Minimum, in Dänemark zum Beispiel ist die Laufzeit nur sechs Monate.
Georg Ehring: Ab wann soll das Ganze gelten?
Johannes Kuhn: Christine Lambrecht hat da schon signalisiert, auf's Tempo drücken zu wollen, das geht jetzt erst noch mal in die Ressortabstimmung, der Entwurf. Das dürfte auch keine größeren Probleme haben, man weiß allerdings nie, welcher Druck dann noch von den Abo-Anbietern kommt. Die dann sagen, wir können nicht so gut planen, wenn wir nicht mehr Mindestlaufzeiten mit zwei Jahren haben. Aber es macht schon den Eindruck gemacht, als ob sie wirklich dafür sorgen möchte, dass das ab 1. Januar 2020 gilt.