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Verbraucherzentrale Bundesverband
"Wir fordern die Musterfeststellungsklage"

Nach dem VW-Abgas-Skandal war die Einführung von Musterklagen angekündigt worden, um das Risiko für Geschädigte bei Rechtsstreits zu minimieren. Nun soll das Gesetz offenbar verschoben werden. Im DLF-Interview forderte Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband, die Regierung solle noch in dieser Legislaturperiode aktiv werden.

Marion Jungbluth im Gespräch mit Georg Ehring | 17.10.2016
    Mit einem Gerichtshammer verkündet der Richter sein Urteil. Hoffentlich gibt es einen Freispruch für Kakadu.
    Verbrauchern soll zukünftig nicht mehr zugemutet werden, allein vor Gericht zu ziehen, findet der Verbraucherzentrale Bundesverband. (picture alliance / dpa / Andrey Starostin)
    Georg Ehring: Einer für alle, alle für einen - nein, es geht jetzt nicht um Fußball, sondern um Konsequenzen aus dem VW-Betrugsskandal mit falschen Abgaswerten. In den USA werden Geschädigte viel besser behandelt als in Deutschland, VW versucht sich mit Rückkaufangeboten und Kompensationszahlungen aus der Schusslinie zu bringen. In den USA gibt es schließlich auch die Möglichkeit, per Sammelklage Verbraucherrechte durchzusetzen.
    Auch bei uns wollte die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Skandal die Rechtslage der Verbraucher in dieser Hinsicht verbessern. Jetzt wird aber erst mal wieder nichts daraus, wie WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung berichteten. Marion Jungbluth kümmert sich beim Verbraucherzentrale Bundesverband um das Thema. Guten Tag, Frau Jungbluth.
    Marion Jungbluth: Guten Tag!
    "Es kann nicht dem einzelnen Verbrauchern zugemutet werden, jeweils vor Gericht zu ziehen"
    Ehring: Frau Jungbluth, zunächst einmal: Wie funktioniert eine solche Sammelklage?
    Jungbluth: Der VZBV fordert schon seit langem die Einführung einer Musterfeststellungsklage. Da würden zertifizierte Verbände so wie wir, der Verbraucherzentrale Bundesverband, stellvertretend für die Verbraucher ein Verfahren durchführen, was dann als Beispiel für andere Geschädigte gelten würde. Und das brauchen wir dringend, weil wir auch bei dem VW-Skandal sehen, dass es nicht den einzelnen Verbrauchern zugemutet werden kann, jeweils vor Gericht zu ziehen. Das ist zum einen sehr teuer und auch der Ausgang von solchen Verfahren ist sehr unterschiedlich und man geht da ein großes Risiko ein.
    Ehring: Was sagen Sie denn zu den Berichten, dass die Bundesregierung hier jetzt vorerst mal doch nicht tätig wird?
    Jungbluth: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir haben natürlich immer noch Hoffnung, dass die Bundesregierung das in den verbleibenden elf Monaten noch auf die Reihe kriegt, weil das ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes ist. Wir haben keine offizielle Nachricht dazu, dass das Thema diese Legislatur nicht mehr kommt, und appellieren an die Bundesregierung, noch aktiv zu werden.
    "Wir halten die Musterfeststellungsklage für das zielführendste Instrument"
    Ehring: Das heißt, Sie haben noch weiter Hoffnung. Welche Klagerechte müssten denn die Verbraucher bekommen und wer müsste klagen können, nur die Verbraucherschutzverbände, oder auch zum Beispiel spezialisierte Anwälte? Die sind in den USA da ja sehr tätig.
    Jungbluth: Wir halten die Musterfeststellungsklage für das zielführendste Instrument und da wären das tatsächlich Verbände, die praktisch vorher geprüft werden und dann auf einer Liste als klagebefugt zusammengeführt werden. Das hat auch den Vorteil, dass die einzelnen Verbraucher praktisch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Beim VW-Skandal hat man ja auch sehr deutlich gesehen, dass die Verbraucher ein großes Risiko eingehen mussten, weil jeder Richter auch anders entschieden hat. Der eine Richter hielt die Abgasmanipulation für einen erheblichen Mangel, der andere nicht, der eine hielt die Frist von ein bis zwei Jährchen bis zur Behebung des Mangels für zu lang, der andere nicht.
    Das sind alles sehr große Unwägbarkeiten, wo natürlich so eine Stellvertretung viele Verbraucher entlasten würde. Und es geht auch oft um praktisch massenhafte Verfahren, wo es aber nur um kleine Entschädigungsbeiträge geht, vielleicht 50 oder 60 Euro, und unsere Erfahrungen und auch Umfragen belegen, dass die Verbraucher erst tätig werden, wenn sie einen Schaden von 1500, 1900 Euro erlitten haben, und diese ganzen kleinen Beträge, um die Verbraucher entweder betrogen oder geschädigt werden, die fallen oftmals unter den Tisch, weil die Verbraucher nicht den Weg zum Gericht und zum Anwalt gehen wollen.
    "Im Moment müssen die Autobesitzer noch selber klagen"
    Ehring: Müssen wir erst auf TTIP warten, das transatlantische Handelsabkommen? Das könnte Sammelklagen ja auch bei uns möglich machen.
    Jungbluth: Da hoffen wir doch mal, dass auch die Bundesregierung vorher und eigenständig aktiv wird und hier für den Verbraucherschutz noch einiges selbständig tut.
    Ehring: Und Autobesitzer, die jetzt klagen wollen, die müssen dann selber klagen?
    Jungbluth: Im Moment müssen die Autobesitzer noch selber klagen, mit diesem Risiko des ungewissen Ausgangs und auch mit doch erheblichen Kosten, die sie für einen Anwalt investieren müssen.
    Ehring: Marion Jungbluth war das vom Verbraucherzentrale Bundesverband - herzlichen Dank.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.