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Verfassungsklagen
Klimaschutzgesetz auf dem Prüfstand

Mehrere Klimaaktivisten und Umweltverbände haben in den vergangenen Tagen Verfassungsklagen in Karlsruhe eingereicht. Sie sehen im neuen Klimagesetz das Grundgesetz verletzt. Das Bundesverfassungsgericht soll die Regierung zu mehr Klimaschutz zwingen. Ob die Klagen angenommen werden, ist noch offen.

Von Philip Banse | 15.01.2020
Ein Plakat für Klimapolitikwandel ist bei einer Kundgebung von Fridays For Future und einem großen NGO-Bündnis am 29.11.2019 am Brandenburger Tor zum globalen Aktionstag für mehr Klimaschutz zu sehen.
Per Verfassungsklage wollen Jugendliche die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zwingen (dpa / picture alliance / Christoph Soeder)
Auch beim Klimaschutz läuft die Zeit davon und Deutschland wird trotz des überraschend deutlichen Verringerung des CO2-Ausstoßes im vergangenen Jahr sein Ziel verfehlen und es vermutlich nicht schaffen, die Emissionen bis Ende diesen Jahres um 40 Prozent unter das Niveau von 1990 zu drücken.
Die Folgen muss die junge Generation ausbaden. Und zehn junge Menschen aus Deutschland wollen jetzt mit Unterstützung von Umweltverbänden mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erzwingen.
Kläger aus Deutschland, Bangladesch und Nepal
Konkret geht es um die Bundesregierung, die mehr tun soll. Kläger sind nicht nur zehn junge Menschen aus Deutschland, sondern es sind unter anderem auch 15 Menschen aus Bangladesch und Nepal. Eine davon ist die Juristin Yi Yi Prue:
"Das Trinkwasser vieler Menschen ist versalzen, weil der Meeresspiegel steigt, sie können kein Gemüse mehr anbauen. Wir leiden unter Arbeitslosigkeit und heute schon unter dem Klimawandel."
Die zweite Gruppe der Beschwerdeführer sind eben jene zehn Kinder und Jugendliche aus Deutschland. Einer ist Jonathan Heckert, 17, der in Stuttgart freitags die Schule verließ, um für mehr Klimaschutz zu demonstrieren.
"In was für einem Zustand muss diese Bundesregierung und dieses Land sein, dass junge Menschen auf ihre Bildung verzichten müssen, um für den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen zu kämpfen? Diesen Zustand will ich nicht weiter akzeptieren. Deshalb klage ich im Namen aller Generationen, um die Bundesregierung dazu zu bringen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen."
"Klimaschutz ist Grundrechtsschutz"
Die Anklageschrift ist 165 Seiten dick und wohl geschrieben vom Verwaltungsrechtler Remo Klinger, der auch schon die Fahrverbote in vielen deutschen Städten durchgesetzt hat. Die Beschwerde richte sich, sagt er, ganz konkret gegen das deutsche Klimaschutzgesetz, das er als unzureichend bezeichnet. Und deswegen sei das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Kläger und Klägerinnen berührt. Die Verfassungsbeschwerde lege dar, so Klinger, dass Klimaschutz eben keine politische Verhandlungsmasse sei.
"Klimaschutz ist Grundrechtsschutz, und wenn es Grundrechtsschutz ist, dann muss es bestimmten Anforderungen entsprechen; dann ist es also nicht wie beispielsweise bei der Berufsbildungsförderung, wo der Staat sagen kann: Das mach ich oder das mache ich nicht. Und kriegst du das eine, dann kriege ich das andere - politischer Austausch. Nein, es muss bestimmten Anforderungen genügen. Und diese Anforderungen sind hier auf dem, wie ich es bezeichnen mag, politischem Basar des Klimas bisher nicht erfüllt in Deutschland."
Forderung: CO2-Budget muss ins Gesetz
Mit diesen Anforderungen meint Klinger: Der UN-Klimarat hat ausgerechnet, dass die Menschen auf der Welt noch einer ganz bestimmte Menge CO2 ausstoßen dürfen, wenn sie mit einigermaßen großer Wahrscheinlichkeit die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzen wollen. Daraus folgt, sagt er, dass auch Deutschland nur noch eine ganz bestimmte Menge CO2 ausstoßen darf, um dieses Ziel, zu dem sich Deutschland ja verpflichtet hat, einzuhalten. Dieses sogenannte CO2-Budget, so Klinger, liege für Deutschland bei 3,5 Milliarden Tonnen CO2. Wenn Deutschland aber so weitermache wie bisher, sei dieses Budget in vier, fünf Jahren aufgebraucht. Dann dürfte Deutschland ab etwa 2025 also überhaupt kein CO2 mehr ausstoßen. Weil es sich aber um eine Grundrechtsfrage handele, müsse die Bundesregierung sagen, wie sie mit diesen Anforderungen umgehen wolle.
"Wir haben immer noch kein Gesetz, was tatsächlich diejenigen Zielfestlegung setzt, mit denen Deutschland diejenigen CO2-Budgets einhält, die ihm zustehen, um das 1,5 Grad Ziel einzuhalten. Und wir haben vor allen Dingen keine Instrumente, die das regeln. Und wir haben eben auch keine entsprechenden Maßnahmen, die so vorgesehen sind, dass man es tatsächlich einhalten kann."
Karlsruhe, so die Erwartung, werde keine Einzelmaßnahmen vorschreiben. Aber, so die Erwartung, es müsse geregelt werden, dass dieser Klimaschutz gesetzlich geregelt wird, dass das CO2-Budget genannt wird, und die Bundesregierung müsse sagen, mit welchen Maßnahmen sie dieses Budget Einheiten will.