Freitag, 29. März 2024

Archiv

Verfassungsschutz
Digitale Ausforschung von Journalisten möglich

Ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium sieht vor, dass künftig deutsche Geheimdienste weltweit Medien digital ausspionieren dürfen. Ausgenommen seien Berufsgruppen, die besonders vertraulich kommunizieren. Journalisten gehören offenbar nicht dazu.

Panajotis Gavrilis im Gespräch mit Japser Barenberg | 31.05.2019
    Ein Transparent mit der Aufschrift "Pressefreiheit" ist bei Dreharbeiten zum historischen ZDF-Dreiteiler "The Wall" in der Gethsemanekirche zu sehen. Der Dreiteiler kommt zum Jubiläum des Mauerfalls im Herbst ins ZDF und erzählt die Wendezeit aus der Sicht von drei Schwestern.
    Kritiker sehen den Entwurf als Angriff auf die Pressefreiheit (dpa / picture alliance/ Jörg Carstensen)
    Um die Identität von Informanten herauszufinden, darf es bisher keine Dursuchungen der Redaktionen durch die Staatsgewalt geben, erklärt Panajotis Gavrilis. Nun soll jedoch die Möglichkeit existieren, dass der Verfassungsschutz ohne richterliche Genehmigung Medien hacken dürfe, so Daniel Moßbrucker von "Reporter ohne Grenzen"
    "Es ist sehrt sehr klar, dass das Schutzniveau für Journalisten abgeschwächt werden soll. Und zum Kommentar, dass das bestehende Schutzniveau nicht abgeschwächt werden soll, kann ich nur sagen: es gibt noch überhaupt keine Online-Durchsuchung derzeit, deswegen kann es noch gar kein Schutzniveau geben - und das kann auch noch gar nicht abgeschwächt werden. Also, diese Online-Durchsuchung soll ja jetzt erst kommen. Davon sollen Journalisten nicht generell ausgenommen werden. Und das halten wir für ein Problem.
    Der Entwurf, der seit März nicht mehr aktualisiert worden ist, verweist auf die Strafprozessordnung. Bestimmte Berufsgruppen, die besonders vertraulich kommunizieren, dürfen demnach nicht ausgespäht werden. Also der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist unzulässig, wenn Priester, Anwälte oder Kammerechtsbeistände betroffen wären. Die Berufsgruppe der Journalisten wird in dieser Liste nicht aufgeführt. Daniel Moßbrucker sieht darin einen Eingriff in die Pressefreiheit.