Donnerstag, 18. April 2024

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Verlängerung des Lockdowns
Familienministerin: Maßnahmen müssen auf Januar beschränkt bleiben

Die Verschärfung der Corona-Maßnahmen sei insbesondere für Familien und Kinder hart, aber dringend notwendig, sagte Familienministerin Franziska Giffey im Dlf. Man habe gleichzeitig auch Entlastungen für sie geschaffen. Kinder müssten zudem bei Lockerungen an erster Stelle stehen.

Franziska Giffey im Gespräch mit Ann-Kathrin Büüsker | 06.01.2021
Franziska Giffey (SPD)
Franziska Giffey (SPD) (picture alliance/dpa/Kay Nietfeld)
Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hat im Deutschlandfunk die Verschärfungen der Corona-Maßnahmen verteidigt. "Die Lage ist wirklich sehr ernst", sagte Giffey, es habe im Dezember schließlich so viele Tote durch das Coronavirus gegeben wie in allen Monaten zuvor.
Man treffe insbesondere die Entscheidungen, die Kinder und Familien belasten, überhaupt nicht leicht, "aber wir haben jetzt eine Situation, in der das unumgänglich ist." Die Bund-Länder-Runde habe aber auch Entlastungen möglich gemacht. Es sei ein wichtiger Schritt, dass Eltern zukünftig mehr Kinderkrankengeld erhalten können. Auch wer die Möglichkeit habe, sein gesundes Kind in eine Notbetreuung zu schicken, könne die Krankentage in Anspruch nehmen. Eine Lehre aus dem vergangenen Jahr sei, dass Home Office und Home schooling nicht zusammen gehen.
Es sei wichtig, dass man diese harten Maßnahmen auf den Januar beschränke. "Solche Belastungen für Kinder und Familien dürfen nicht über einen noch längeren Zeitraum gemacht werden", sagte Giffey. Eine Garantie für das Ende der Maßnahmen könne man nicht geben, aber "die ersten, die dran sind bei den Lockerungen, müssen die Kinder sein", sagte die SPD-Politikerin. Sollten die Zahlen Ende Januar nicht besser sein, müsse man "ganz neu über die Frage Umgang mit Kindern nachdenken" und dabei den Kinderschutz gegen den Krankenschutz abwägen.
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Das Interview in voller Länge:

Ann-Kathrin Büüsker: Frau Giffey, Kitas und Schulen bleiben in den Bundesländern erst mal weitgehend geschlossen, mit Notbetreuungsregeln. Viele Kinder und Jugendliche müssen zu Hause bleiben und dürfen sich ja gemäß der neuen Kontaktbeschränkungen nur noch mit einem Freund oder einer Freundin gleichzeitig treffen. Ist dieser erhebliche Eingriff in das soziale Leben der Kinder und Jugendlichen wirklich verhältnisgemäß?
Franziska Giffey: Zunächst einmal müssen wir sagen, die Lage ist wirklich sehr ernst. Wir haben im Dezember so viele Tote gehabt wie in der ganzen Zeit davor. Es gibt nichts daran zu deuten, dass wenn wir zu einer besseren Situation kommen wollen, dann müssen wir überall zu deutlichen Kontaktreduzierungen kommen, auch im privaten Bereich. Es ist ja ganz klar, dass wir uns all diese Entscheidungen, die Kinder und Familien in dieser Form belasten, überhaupt nicht leicht machen. Das ist immer das letzte Mittel gewesen, und wir haben das auch immer wieder betont, aber wir haben jetzt eine Situation, in der es unumgänglich ist, auch in diesen Bereichen Einschränkungen der Kontakte vorzunehmen, weil sonst einfach – und das haben uns die Wissenschaftler ganz klar gesagt – wir nicht von dieser Situation wegkommen werden. Je länger wir im soften Lockdown dahinwabern, desto schwieriger wird es auszuhalten, und deshalb ist es eine klare Beschränkung jetzt auf den Januar. Ich finde, dabei muss es auch bleiben, weil solche Belastungen für Kinder und Familien dürfen nicht über einen noch längeren Zeitraum gemacht werden.

"Homeoffice und Homeschooling geht nicht zusammen"

Büüsker: Verstehe ich Sie da richtig, Sie wollen ab Februar die Kitas und die Schulen wieder öffnen?
Giffey: Ich will mal eines klarstellen an der Stelle: Wir haben ja generell ein unterschiedliches Vorgehen bei den Kitas in Deutschland. Es gibt neun Bundesländer, in denen sind die Kitas nicht geschlossen, sondern die Eltern werden aufgerufen, an sie wird appelliert, ihre Kinder nicht in die Kita zu schicken nach Möglichkeit. In den anderen sieben Bundesländern sind die Kitas geschlossen, aber eine Notbetreuung erfolgt. Dieses Vorgehen wird auch weiter so sein, und es ist davon auszugehen, dass das nicht überall in den Ländern gleich geregelt ist, weil die Beschlüsse vom Dezember ja verlängert wurden, und da ist die unterschiedliche Handhabung drin.
Wenn man jetzt zu weiteren Lockerungen kommt, dann müssen die – und das ist gestern auch die Verständigung gewesen – zuallererst sich auf die Kinder in den Kitas, in den Schulen beziehen. Diese Lockerungen werden aber unterschiedlich sein. Deshalb ist es jetzt sehr, sehr wichtig, vor allen Dingen, wenn wir die Familien belasten mit Einschränkungen, mit Verlängerung von Einschränkungen, dass dann auch Entlastung passiert.
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Das ist gestern ja entschieden worden mit einem ganz wesentlichen Punkt, dass also die Erkenntnis da ist – und das ist eine Lehre aus dem letzten Jahr –, Homeoffice und Homeschooling geht nicht zusammen, sondern diejenigen, die ihre Kinder nicht in die Kita, in die Schule schicken können, aus welchen Gründen auch immer, ob der Betrieb eingeschränkt oder geschlossen ist, und ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, werden einen Anspruch haben, auch für ihre gesunden Kinder, auf zusätzliche Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, der gestern beschlossen wurde.
Büüsker: Und dieser Anspruch gilt auch für diejenigen Eltern, die ihre Kinder theoretisch in die Kita schicken könnten, weil es eine Notbetreuung gibt?
Giffey: Genau das war gestern auch ein ganz wesentliches Thema, und ich hab mich sehr dafür eingesetzt und es ist dann auch gelungen, dass wir genau für diese Frage für die Länder, die sagen, wir halten die Kitas grundsätzlich offen, aber wir appellieren an die Eltern, und die Eltern sagen dann, okay, ich gehe auf diesen Appell, dass aber dann auch bei diesen eingeschränkten Kitabetrieben und der Entscheidung der Eltern, ihre Kinder dort nicht zu schicken, dass dann auch die Kinderkrankentage gewährt werden können. Das wird jetzt zügig umgesetzt, läuft ja im Bundesgesundheitsministerium, weil dort die Regelungen ausgeweitet werden, eine Verdoppelung der Kinderkrankentage pro Elternteil pro Kind um weitere zehn Tage und eine Sonderregelung für die Alleinerziehenden, wo also die Tage von 20 auf 40 erhöht werden. Das ist noch mal auch eine besondere Regelung, damit eben der schwierigen Lage, in der Alleinerziehende sind, auch entsprochen werden kann.

"Kinderschutz muss auch in dieser Zeit gewährleistet sein"

Büüsker: Frau Giffey, so versuchen Sie vor allem den Eltern zu helfen, was bleibt, ist aber ja, dass viele Kinder dann zu Hause sind und durchaus auch alleine. Es mangelt dann an sozialen Kontakten, das hat ja auch Auswirkungen unter Umständen auf die Entwicklung. Können Sie verstehen, dass sich hier viele Eltern auch Sorgen machen um die Entwicklung ihrer Kinder?
Giffey: Ich verstehe das absolut, und ich kann Ihnen ganz klar sagen, wir sind in engstem Austausch mit den Kinder- und Jugendärzten. Wir haben immer gesagt, das Kindeswohl und der Kinderschutz müssen auch in dieser Zeit gewährleistet sein. Es ist jetzt ganz wichtig, dass diese besondere Belastung, diese besondere Einschränkung auch sehr, sehr kurz passiert und dass wir das auf den Januar beschränken. Das ist auch das, was die Wissenschaftler ja empfohlen haben, einen sehr harten, kurzen Lockdown mit der Hoffnung eben auf eine sehr gute Wirkung und dann natürlich auch die Zunahme der Impfungen. Das ist etwas, wo wir jetzt über diese Zeit kommen müssen, aber es muss auch der Kinderschutz und das Kindeswohl berücksichtigt werden. Und alle sind jetzt aufgefordert, alle Behörden, dafür zu sorgen, dass der Kinderschutz gewährleistet wird, aber auch wir als Gesamtgesellschaft eben da aufmerksam zu sein und in Familien, wo Unterstützung benötigt wird, wo wir sehen in unserer Nachbarschaft, es ist schwierig, aufmerksam zu sein, zu helfen, wo es geht unter den Bedingungen, die wir haben, damit sie über diesen Monat Januar kommen.
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Büüsker: Sie haben jetzt betont, dass Sie die Regelungen auf jeden Fall nur auf den Januar beschränken möchten. Jetzt werden einige Eltern wahrscheinlich sagen, ja, ja, das haben wir schon mal gehört, da hieß es, wir wollen das nur auf den Dezember beschränken. Was machen Sie denn, wenn Sie jetzt Ende Januar feststellen, verdammt, die Infektionszahlen sind zu hoch, wir müssen das weiter so durchziehen?
Giffey: Ich denke, dass wir dann wirklich noch mal ganz neu auch über die Frage Umgang mit Kindern diskutieren müssen. Wir hatten im März, April im letzten Jahr ja schon mal so eine Einschränkung, und wir haben gesehen, was das bedeutet für Kinder. Das ist immer eine Abwägung zwischen Kinderschutz und Gesundheitsschutz. Wir sind jetzt in einer so akuten gesundheitlichen Lage einer teilweisen Überlastung des Gesundheitssystems schon, dass wir zu diesem Schritt greifen. Aber wenn es Besserungen gibt, und die sind ja hoffentlich auch da, dann ist ganz klar, die Ersten, die dran sind bei den Lockerungen, müssen die Kinder sein. Und wir müssen auch Ende Januar noch mal neu bewerten, wie können wir es Kindern und Familien erleichtern. Das ist mir ein ganz klares Petitum, und das ist auch das, was die Kinder- und Jugendärzte unterstützen. Aber im Moment ist es so, die Lage ist so ernst, dass wir nicht über weitere Lockerungen sprechen können, sondern eben schweren Herzens diese Verlängerung der Maßnahmen auch gestern entschieden haben.

Giffey: Verbesserungen bei den Familienleistungen erzielt

Büüsker: Sie haben jetzt betont, wie wichtig der Schutz der Kinder ist. Der Sozialverband VdK und der Paritätische Gesamtverband betonen, dass das Zuhausebleiben für Geringverdiener ja kaum möglich ist, auch aus finanziellen Gründen, und die Verbände fordern deshalb eine Unterstützung für arme Familien. Für Menschen in Grundsicherung wollen sie einen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro pro Monat, um die Interessen der Kinder zu gewährleisten. Unterstützen Sie diese Forderung?
Giffey: Ich will zunächst einmal sagen, dass wir ja mit Beginn des Jahres, gerade auch was die Familienleistung anbetrifft – das ist ein bisschen untergegangen in der öffentlichen Debatte –, aber wir haben ja deutliche Verbesserungen erzielt. Es gab sowohl eine Kindergelderhöhung als auch die Erhöhung des Kinderzuschlags…
Büüsker: Frau Giffey, wenn ich da kurz einhaken darf: Die Kindergelderhöhung gilt explizit nicht für Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger.
Giffey: Ja, danke für den Hinweis, das ist mir sehr wohl bewusst. Ich wollte ja einfach auch nur noch mal das Gesamtbild zeigen, weil wir haben ja sehr viele Familien, die auch trotz Arbeit vielleicht auch in finanziellen Nöten sind. Dort greift natürlich sowohl der Kinderzuschlag als auch das Bildungs- und Teilhabepaket. Das Bildungs- und Teilhabepaket und die Leistungen greifen auch für Hartz-IV-Empfänger. Wir haben eine Erhöhung der Regelsätze gehabt, und wir haben auch eine Erhöhung ganz besonders im Bereich der Kinder für Hartz-IV-Empfänger. Das greift ja jetzt alles, und was darüber hinausgeht, ist das, was jetzt auch gemacht wird im Wege der Corona-Hilfen für Familien, für Kinderbetreuung. Aber ich denke, dass wir jetzt nicht sofort an einem Punkt sind, wo wir noch mal eine zusätzliche Geldleistung zusätzlich zu den Erhöhungen, die gerade passiert sind zum Januar, jetzt einplanen.

"Wir geben gerade Milliarden für Kinder aus"

Büüsker: Das heißt, für Tui und die Lufthansa ist in der Corona-Krise Geld da, für Kinder aus armen Familien nicht.
Giffey: Also wissen Sie, wir geben gerade Milliarden für Kinder aus armen Familien aus, und ich hab Ihnen gerade gesagt, auch die Leistungen bei Hartz IV sind erhöht worden, gerade für die Kinder auch in größerer Größenordnung sogar als für die Erwachsenen. Wir haben die Kinderzuschlagserhöhung, wir haben die Kinderzuschlagsempfängerzahlen verdreifacht im letzten Jahr, wir haben die Zugänge vereinfacht, auch gerade zu zusätzlichen Leistungen über digitalisierte Wege. Zu sagen, es ist für Kinder kein Geld da, stimmt einfach nicht. Wir haben in diesem Jahr den größten Familienetat in der Geschichte der Bundesrepublik, der wird auch vielen Kindern, die in sozial schwierigen Lagen sind, zugute kommen. Wir reformieren das Kinder- und Jugendhilferecht, wo zusätzliche Leistungen gerade für Familien in schwierigen Lagen gewährt werden, und ich kann das so nicht stehen lassen. Wir haben jetzt gestern eine Entscheidung gehabt mit den Kinderkrankentagen und dem Kinderkrankengeld, die viele, viele Millionen Familien unterstützen wird und flächendeckend und unbürokratisch Zugang zu Leistungen ermöglicht. Ich glaube, jetzt geht es erst mal darum, dass das auch zügig umgesetzt wird, dass wir das in den nächsten Stunden und Tagen machen, damit das dann auch funktioniert ab nächster Woche.

"Zielt nicht auf bestimmte Familienmodelle"

Büüsker: Private Zusammenkünfte sind ja künftig im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt – so sagt es die Einigung zwischen Bund und Ländern von gestern. Viele Patchwork-Familien, die fragen sich jetzt, wie sie das hinbekommen sollen, viele Alleinlebende fürchten Isolation. Familien in Deutschland sind ja inzwischen sehr vielfältig. Wieso richten sich alle Maßnahmen am Modell der Kleinfamilie aus?
Giffey: Ich glaube, die Ausrichtung – und so ist es auch gestern nicht diskutiert worden – zielt nicht auf bestimmte Familienmodelle, sondern die zieht ausschließlich darauf, wie wir es schaffen, Kontakte zu reduzieren. Es ist ganz klar, die Kontakte im öffentlichen Bereich sind ja bereits durch die ergriffenen Maßnahmen im letzten Jahr um ein hohes Maß reduziert worden, trotzdem haben wir einen hohen Erkrankungsstand, und der ist im privaten Bereich zu suchen, der ist in privaten Zusammenkünften zu suchen. Wir müssen jetzt auch abwarten, wie sich die Weihnachts- und Silvestertage auswirken, da haben wir noch keine ganz verlässlichen Zahlen, aber es ist ganz klar, dass die privaten Kontakte ein wesentlicher Punkt sind, wo es noch Kontaktbeschränkungen geben kann. Und es ist auch ganz klar, wenn wir nicht überall deutlichere Kontaktreduzierungen haben, werden wir nicht zu einer besseren Situation kommen. Unter dieser Prämisse ist gestern diese Entscheidung getroffen worden.
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Büüsker: Wenn Sie auf die Diskussionen der vergangenen Monate zurückblicken, die Krisenbewältigung, welche Rolle Kinder dabei gespielt haben in den politischen Debatten, würden Sie sagen, die Belange von Kindern würden unter Umständen stärker berücksichtigt, wenn sie im Grundgesetz verankert wären?
Giffey: Ich denke, dass wir hier eine Entwicklung sehen. Letztes Jahr im Frühling war eben das Thema Gesundheitsschutz ganz, ganz oben, und die Belange der Familien, der Kinder sind ja dann im Laufe der Zeit immer stärker auch in den Fokus gerückt. Ich glaube, wir sind jetzt an einem Punkt, wo das sehr stark im Fokus ist, aber trotz alledem, natürlich bin ich dafür, dass es ein Kindergrundrecht gibt – Sie wissen das, wir arbeiten daran seit mehreren Jahren hier im Familienministerium. Natürlich, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären, hätte das noch mal einen ganz anderen Schub für sehr, sehr viele Fragen unserer Gesellschaft. Wir arbeiten daran, ich hab den Wunsch und das Ziel auch noch nicht aufgegeben, ich hoffe, dass wir es noch hinbekommen in dieser Legislatur, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.