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"Verrat verjährt nicht“

Seit April 2012 ist der 69-jährige Jura-Professor Hansjörg Geiger der neue Chef der Stasi-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Der Jurist Geiger baute als deren erster Direktor die Stasi-Unterlagenbehörde in Berlin von 1990 bis 1995 mit auf.

Von Thomas Purschke | 30.09.2012
    Der Sport und einige Funktionäre werden immer noch von ihrer eigenen Vergangenheit eingeholt. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass der heutige Präsident des Landes-Ruderverbandes in Mecklenburg-Vorpommern, Hans Sennewald, in der DDR unter dem Decknamen "Alexander" einige Jahre als Inoffizieller Mitarbeiter für die Stasi gearbeitet hatte. Dazu sagte Hansjörg Geiger, der neue Chef der Stasi-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes dem Deutschlandfunk:

    "Wer heute weiterhin im Sport tätig ist, sei es als Trainer, sei es als Betreuer oder in welcher Funktion was immer als leitender Funktionär, als Verbandschef, der muss sich mit den Fragen auseinandersetzen, denn an ihn stellt man ja exakt die Anforderungen, die sportliche Tugenden sind. Man stellt an ihn die Anforderungen von Fairness und von Vertrauen und wie soll Vertrauen in Trainer, in Vorsitzende von Verbänden bestehen, wenn da ein quasi dunkles Geheimnis besteht und er in seiner früheren Phase die Fairness, das Vertrauen, die Freundschaft verletzt hat."

    Vor den Olympischen Spielen von London hatte es wieder eine Stasi-Überprüfung der deutschen Mannschaft, genauer gesagt der Funktionäre, Trainer und Betreuer gegeben. Kommissiomschef Geiger:

    "Es hat sich gezeigt, dass einige potenzielle Trainer, einige potenzielle Begleiter der Olympiamannschaft Kontakte mit der Staatssicherheit der DDR hatten in ihrer Jugendzeit vor gut 20 Jahren und es hat sich weiter gezeigt, dass einige von diesen Personen sich dieser unguten Vergangenheit nicht gestellt hatten."

    Das Thema Verjährung für frühere Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdienstes sieht Jurist Geiger fast 23 Jahre nach dem Fall der Mauer zwiespältig.

    "Der inzwischen quasi tätige Reue geleistet hat, indem er mit dieser Frage offen umgegangen ist, für den ist die Verjährung abgelaufen. Aber für den, der sich der Frage nicht gestellt hat, läuft sie nicht ab."