Dienstag, 19. März 2024

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Versicherungsschutz
Arbeitsunfall, Berufskrankheit: Hürden bis zur Anerkennung

Wer durch oder bei der Arbeit krank wird, braucht Unterstützung. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch Berufsgenossenschaften in der Pflicht. Doch diese haben hohe Hürden aufgestellt, bevor sie eine Erkrankung als arbeitsbedingt anerkennen.

Moderation: Birgid Becker | 22.11.2018
    Grosslager, Schutzhelme und Hinweisschild. Arbeitsschutz.
    Wenn trotz vielen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ein Unfall geschieht, sind Beschäftigte abgesichert (dpa / picture alliance / Jochen Tack)
    Wenn Arbeit krank macht oder am Arbeitsplatz ein Unfall geschieht, sind Beschäftigte abgesichert über die gesetzliche Unfallversicherung, in die die Arbeitgeber einzahlen. Theoretisch sind die Berufsgenossenschaften, die viel Geld in die Unfallverhütung stecken, Reha-Maßnahmen anbieten und Spezialkliniken unterhalten, eindrucksvolle Einrichtungen.
    Praktisch aber haben sie hohe Hürden aufgestellt, bevor sie Erkrankungen als arbeitsbedingt anerkennen. Was zählt zu den anerkannten Berufskrankheiten? Wie müssen Unfallopfer vorgehen? Wie läuft das Verfahren auf Anerkennung einer Berufskrankheit ab? Welche Leistungen sind zu erwarten? Was bedeuten Berufsunfall und Berufskrankheit für die Rente?

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