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Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz
Zwei Ringer sollen zahlen

Seit etwas über einem Jahr gibt es in Deutschland ein Anti-Doping Gesetz. Seither gilt: Wer als Sportler dopt, dem blühen bis zu drei Jahre Haft. Hintermänner - wie Ärzte, Trainer oder Manager müssen mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn Sie Athleten zu unerlaubten Mitteln helfen. Wie wirksam dieses Gesetz ist, das ist noch umstritten. Bisher gab es keine einzige Strafe auf dessen Basis. Bis heute.

Von Jonas Panning | 11.01.2017
    Eine Frau hält eine kleine Glasflasche des Mittels Mildronat in der Hand.
    Ein Ringer soll eine Strafe bezahlen, weil er Meldonium genommen hat. (imago/sportfoto/ITAR-TASS)
    Das Amtsgericht Tuttlingen hat zwei Ringern des ASV Nendingen Strafbefehle zugestellt. Gegen beide wurde eine Geldstrafe verhängt, die sich an ihrem Einkommen bemisst. Das hat das Gericht heute bestätigt. Beiden Athleten werden verbotene Infusionsmethoden vorgeworfen, einer soll das verbotene Herz-Medikament Meldonium eingenommen haben. Die Nationale-Anti-Doping-Agentur (NADA) hatte wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz Anzeige erstattet.
    Lars Mortsiefer, Vorstand bei der NADA, sieht die Urteile als wegweisend an. Er sagte im ZDF: "Man sieht, dass also sowohl das sportrechtliche Verfahren als auch das strafrechtliche nebeneinander funktionieren kann. Wenngleich natürlich auch noch kein Abschluss des Verfahrens da ist."
    Vermutlich wird es eine öffentliche Verhandlung geben
    Beide Athleten haben bereits Einspruch gegen die Strafe eingelegt. Damit werden die Vorwürfe wohl in einem Hauptverfahren öffentlich vor Gericht geklärt.
    Die Freiburger Staatsanwaltschaft ermittelt außerdem gegen zwei weitere Akteure des ASV Nendingen sowie gegen Verantwortliche des Vereins. Parallel dazu läuft laut NADA auch die sportrechtliche Aufarbeitung weiter.
    Das Herzmittel Meldonium steht erst seit Anfang 2016 auf der Dopingliste. Erst danach stellte sich jedoch heraus, dass es deutlich länger dauert, bis das Medikament vom Körper abgebaut wird, als zunächst angenommen. Deshalb dürfen Sportler, die vor dem 1. März 2016 mit weniger als einem Mikrogramm erwischt wurden, auf Gnade hoffen.
    Justizministerium fühlt sich bestätigt
    Das Bundesjustizministerium fühlte sich heute bestätigt. Die Verfahren würden zeigen, dass das Gesetz wirke – im Kampf gegen Doping und für mehr Fairness im Sport, hieß es aus Berlin.
    Sportrechtler Michael Lehner wollte gegenüber dem SID jedoch nicht von einem Präzedenzfall sprechen. Die Strafe zeige, dass die Staatsanwälte an die Fälle herangingen. Ob die Entscheidung große Auswirkungen haben werde, müsse man aber abwarten.