Donnerstag, 28. März 2024

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Völkerrechtler analysiert Rechtmäßigkeit des Libyen-Einsatzes

Michael Bothe kritisiert den militärischen Ansatz gegen Libyen. Zwar gebe es eine völkerrechtliche "Verantwortung zu schützen" - doch müsse die Politik generell früher auf den Schutz der Menschenrechte achten.

Michael Bothe im Gespräch mit Gerwald Herter | 22.03.2011
    Gerwald Herter: "Responsibility to Protect", diesen neuen Ansatz im Völkerrecht hat neben Anderen die frühere Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) letzte Woche im Bundestag erwähnt. Seitdem hält die Debatte über die deutsche Enthaltung im UN-Sicherheitsrat bei der Abstimmung über die Libyen-Resolution an. Wird Deutschland seiner Verantwortung zum Schutz, in diesem Fall zum Schutz von libyschen Zivilisten, tatsächlich nicht gerecht?
    Ich bin jetzt mit dem Völkerrechtler Professor Dr. Michael Bothe verbunden. Er hat an der Universität in Frankfurt am Main Juristen ausgebildet und tut das derzeit in Den Haag. Guten Morgen, Herr Bothe.

    Michael Bothe: Guten Morgen!

    Herter: Handelt es sich bei diesem Prinzip, Verantwortung zum Schutz, eher um eine Idee oder um eine echte bindende Verpflichtung für die UN-Mitgliedsstaaten?

    Bothe: Das ist immer noch eine Preisfrage. Jedenfalls ergibt sich aus dem Schutz der Menschenrechte auch eine Schutzverpflichtung, nicht nur eine Verpflichtung, Verletzungen zu unterlassen. So viel scheint mir sicher zu sein. Die Frage ist dann, was das eigentlich konkret heißt.
    Was mich an der Debatte immer etwas stört, ist die Betonung des militärischen Schutzes. Schutz der Menschenrechte kann aber nicht nur militärisch erfolgen, sondern durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen, und auch die "Responsibility to Protect", so wie sie im Rahmen der Vereinten Nationen formuliert worden ist, hat unterschiedliche Ebenen, unterschiedliche Aspekte: eine Verpflichtung oder eine Verantwortung der Vorbeugung gegen Menschenrechtsverletzungen und dann – das ist das, was jetzt im Zentrum der Debatte steht – eine Verantwortung, auf Menschenrechtsverletzungen zu reagieren, und danach eine "Responsibility to Rebuild", eine Verpflichtung, Verantwortung aufzubauen, oder beim Aufbau zu helfen.

    Herter: Bleiben wir kurz bei diesem vorbeugenden Aspekt. Dem zumindest ist ja die internationale Gemeinschaft in Libyen nicht gerecht geworden. Das scheint eindeutig.

    Bothe: Ja, das ist ein großes Manko der internationalen Politik, national wie international. Dazu gehört eben eine Politik, die nicht nur auf Rüstungsexport, sogenannte Stabilität und Rohstoffsicherheit ausgelegt ist, sondern eben in allen Aspekten auch einbezieht den Schutz der Menschenrechte, und da müsste sich sehr viel ändern.

    Herter: Es geht natürlich aber auch um dieses militärische Eingreifen sich herausbildender Normen. Das ist auch dem Nichtjuristen klar, dass das bewaffnete Eingreifen zum Beispiel im Irak, in Bosnien, im Kosovo, in Afghanistan bis hin zu Libyen auch für die Zukunft Maßstäbe setzt. Lässt sich das in die Welt des Völkerrechts übertragen?

    Bothe: Das lässt sich in die Welt des Völkerrechts insofern übertragen, als das Prinzip der Schutzverpflichtung nichts ändert am völkerrechtlichen Gewaltverbot. Das heißt, einseitige militärische Maßnahmen einzelner Staaten mit der Rechtfertigung oder Entschuldigung oder angeblichen Entschuldigung, man handele zum Schutz der Menschenrechte, die sind nicht gerechtfertigt. In Libyen ist die Sache allerdings insofern anders, als der Sicherheitsrat hier von seinem unbezweifelbaren Recht Gebrauch gemacht hat, Militäraktionen zu genehmigen, eng umschrieben, relativ eng umschrieben. Um die Enge der Umschreibung dürfte in den nächsten Tagen noch einiger Streit bestehen.

    Herter: Zum Beispiel geht es da um Bodentruppen. Besatzungstruppen sind bisher ausgeschlossen. Aber um das genauer zu verstehen: Was genau muss in irgendeinem Land X passieren, damit sich eine Gruppe von Staaten auf ein Recht zur Intervention berufen kann? Völkermord, Verletzung von Menschenrechten, um was geht es?

    Bothe: Es geht um systematische Verletzung, systematische schwere Verletzung von Menschenrechten. Das schließt den Völkermord ein.

    Herter: War es also das gute Recht des deutschen UN-Botschafters, sich bei der Abstimmung über die Resolution 1973 zu enthalten, oder nicht?

    Bothe: Das ist das gute Recht eines jeden Staates. Es geht ja letzten Endes darum, wie man sich nun auch zu der Sinnhaftigkeit einer einzelnen Aktion stellt, und da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Und wir werden es ja sehen, wie weit man mit diesen Maßnahmen wirklich kommt.

    Herter: Herr Bothe, die Bundeskanzlerin sagt, Deutschland teile die Ziele der Resolution, wolle sich aber nicht am Kampfeinsatz beteiligen. Ist eine Enthaltung dann wirklich folgerichtig?

    Bothe: Darüber kann man sich auch streiten. Man kann genauso gut sagen, ja, wenn wir uns hinter die Aktion als solche stellen und uns nur nicht beteiligen wollen, dann können wir auch zustimmen mit einer gleichzeitigen Erklärung, diese Zustimmung bedeute nicht, dass man sich an den Kampfhandlungen beteiligt.

    Herter: Also eine mögliche Interpretation, Enthaltung legitim. In anderen internationalen Organisationen sind Enthaltungen ja gar nicht möglich, zum Beispiel in NATO-Gremien. Ist das sinnvoll?

    Bothe: In NATO-Gremien herrscht eben der Einstimmigkeitsgrundsatz, und da müssen alle mitmachen. Es ist gerade der Fortschritt der Vereinten Nationen gegenüber dem guten alten Völkerbund gewesen, dass man das Einstimmigkeitsprinzip des Völkerbundsrats abgeschafft hat und durch eine Mehrheitsentscheidung im Sicherheitsrat ersetzt hat, die allerdings nun wiederum eingeschränkt durch das Vetorecht der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder.

    Herter: Herr Professor Bothe, noch ganz kurz. Dieser Grundsatz, "Responsibility to Protect", schränkt die Souveränität von Staaten deutlich ein. Richtig?

    Bothe: Das ist sicherlich richtig. Den ersten Schritt dazu hat der Sicherheitsrat getan, als er die Satzung dahin interpretiert hat, dass schwere Menschenrechtsverletzungen gleichzuachten sind einer Bedrohung des Friedens, das hat er in Libyen wiederum gesagt, und das bringt eben die Befugnisse des Sicherheitsrats ins Spiel.

    Herter: "Responsibility to Protect" – das waren Informationen von Professor Michael Bothe. Vielen Dank!

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