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Volksverhetzung beim Fußball
BVB-Fans zu Geldstrafe wegen "Auschwitz"-Lied verurteilt

Wohl kaum ein Stadiongänger der das Lied "Eine U-Bahn nach Auschwitz bauen wir" noch nicht gehört hat - sei es bei der Anreise oder während des Spiels. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun zwei Männer wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von je 5.400 Euro verurteilt, weil sie eben dieses Lied öffentlich gesungen haben.

Von Thorsten Gerald Schneiders | 03.02.2016
    Blick auf den Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau
    In Konzentrationslager Auschwitz haben die Nationalsozialisten mehr als eine Millionen Menschen ermordet. (dpa / Fritz Schumann)
    Es war Samstag, der 19. April 2014. Heimspiel des Bundesligisten Borussia Dortmund gegen den FSV Mainz im Westfalenstadion. Beide Mannschaften boten eine kurzweilige Partie. Sie endete mit einem überzeugenden 4 zu 2-Erfolg der Dortmunder. Das Ergebnis dürfte aber für zwei Männer im Nachhinein allerdings recht nebensächlich geworden sein. Die Anhänger der Schwarz-gelben aus dem Ruhrpott hielten sich vor dem Spiel eine zeitlang im Umfeld des Stadions auf. Dann stimmten sie ein Lied an.
    Der Originaltext lautet: "Eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir!" Im Kontext des Fußballs wird Jerusalem oft durch die Heimatstadt der gegnerischen Mannschaft ersetzt. Das Lied muss gut hörbar für die umherstehende Menschen gewesen sein.
    Das Lied war bloß gegen gegnerische Mannschaft gerichtet
    Die beiden Männer aus dem baden-württembergischen Gottmadingen argumentieren, das Lied verharmlose keine NS-Verbrechen. Vielmehr müsse es im Kontext eben dieser Fan-Rivalität verstanden werden. Sie hätten das Lied allein an die Fans der gegnerischen Mannschaft gerichtet.
    Das Oberlandesgericht Hamm folgte der Einlassung nicht. Das Verhalten der Angeklagten stelle eine strafbare Volksverhetzung dar, heißt es in dem heute veröffentlichten Urteil. Der Liedtext beziehe sich auf die Judenverfolgung während der NS-Zeit und billige die Massenvernichtung im Konzentrationslager Auschwitz.
    Auch andere Fußball-Fans müssen künftig mit einer Verurteilung rechnen
    Die Richter des ersten Senats führten aus, das laute öffentliche Singen des Liedes lasse auf ein vorsätzliches Verhalten der Angeklagten schließen. Sie seien sich der Tragweite ihrer Äußerungen bewusst gewesen. Die in Liedform in die Öffentlichkeit getragene "Judenhetze" sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, heißt es. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Hamm ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Dortmund. Der Beschluss ist rechtskräftig. Damit müssen auch Fußball-Fans, die in der Öffentlichkeit das sogenannte U-Bahn-Lied singen, damit rechnen, dass sie sich der Volksverhetzung schuldig machen.
    Das Lied wird schon seit Langem gesungen. Darüber wurde auch schon des Öfteren berichtet. Oder auch hier. [AZ: 1 RVs 66/15]