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Von Herrenchiemsee zum Grundgesetz

Vor genau sechzig Jahren, vom 10. bis 23. August 1948, fand der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee statt. Er sollte in einer Vorlage für den Parlamentarischen Rat das Grundgesetz der späteren Bundesrepublik Deutschland mit vorbereiten helfen.

Von Heribert Prantl | 17.08.2008
    Verfassungen sind so etwas wie Liebesbriefe an ein Land. Und sie sind so verschieden, wie Liebesbriefe es sein können. Es gibt Verfassungen, die sind geschrieben im Rausch, da hört man die Glocken läuten und die Orgel brausen. So eine Verfassung war die erste deutsche Verfassung, die von deutschen Demokraten 1848 gegen die Könige und Fürsten und ihre Truppen auf den Barrikaden erkämpft und dann im Namen des Volkes von der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche beschlossen wurde. Es gibt aber auch Verfassungen, die sind wie Liebeskummerbriefe, geschrieben in einer Mischung aus Hoffnung und Verzweiflung.

    So eine Verfassung ist das Grundgesetz aus dem Jahr 1949, entstanden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als Deutschland in Trümmern lag. Dieses Grundgesetz ist kein Poesiealbum wie andere Verfassungen, da wird nicht herumgesülzt. Es ist so karg wie die Zeit, in der es entstanden ist; damals war niemandem nach Feiern und großen Worten zumute. Und in dem Satz mit dem die Grundrechte, kurz wie eine SMS, beginnen, steckt das Entsetzen über die Nazi-Barbarei: "Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

    Man sieht es diesem Grundgesetz nicht an: Es ist vor sechzig Jahren im Dreck entstanden, in Schutt und Elend. Die Deutschen, für die es gemacht wurde, interessierten sich kaum dafür, sie hatten anderes zu tun. Sie räumten die Trümmer weg, die der Nationalsozialismus in ihnen und um sie herum hinterlassen hatte. Sie hatten Hunger und die Furcht, das Überleben nicht zu schaffen. Sie hatten, wie Erich Kästner trotzig schrieb,"den Kopf noch fest auf dem Hals”, aber sie hatten genug von Politik. Demokratie war ihnen suspekt. Sie galt als Import der Siegermächte, und die zu schreibende Verfassung verstand man als eine von Briten, Franzosen und Amerikanern auferlegte sinnlose Strafarbeit.

    Die Verfassungsarbeiter sahen das anders. Für sie war das Werk ein Scheck für eine bessere Zukunft; aber auch sie hatten, wie alle, Angst vor der Zementierung der deutschen Teilung und, vor allem, vor einem neuen Krieg. Die Sowjets hatten Berlin abgeriegelt, die Blockade sollte fast ein Jahr dauern. Unter miserableren Voraussetzungen ist kaum eine Verfassung geschrieben worden. Die dreißig Fachleute, die vor sechzig Jahren aus den zerbombten Städten der Westzonen zum Verfassungskonvent in die Idylle der Insel Herrenchiemsee kamen, haben sich an Martin Luther gehalten: Sie haben befürchtet, dass die Welt untergeht - und trotzdem das Bäumchen gepflanzt. Es war die erfolgreichste Pflanzaktion der deutschen Geschichte.

    Zu Jubiläen gehört üblicherweise ein Blick zurück, der das Damals in ein rosig-nostalgisches Licht taucht. Ein solcher Blick wäre aber beim Grundgesetz-Jubiläum nicht Verklärung, sondern Verfälschung; er machte das Wunder kleiner. Es war gar nichts rosig. Die Grundrechte sind nicht zuletzt deswegen so eindrucksvoll, weil sie auf zitterndem Boden geschrieben worden sind und trotzdem gar nichts Zittriges, gar nichts Zaghaftes haben. In einer Zeit, in der es keine Sicherheiten gab, in der die Deutschen die Unfreiheit noch verinnerlicht hatten, brach der Verfassungskonvent mit dem überkommenen Staatsbild. Der Staat sollte von nun an der Freiheit seiner Bürger dienen, nicht umgekehrt der Bürger der Sicherheit des Staates. Und so schrieb man es auch in den Artikel eins des Entwurfs von Herrenchiemsee:

    "Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.” In der Endfassung wurde daraus die Grundnorm: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Das war und ist keine Predigt, das ist heute geltendes Recht.

    Der Berliner Publizist Christian Bommarius schildert in seinem demnächst erscheinenden Buch über die Entstehung des Grundgesetzes sehr anschaulich die Zeit, in der es entstand:

    Hunderttausende Displaced Persons zogen damals durch die Städte, eineinhalb Millionen Flüchtlinge lagerten allein im kleinen Schleswig-Holstein; aber über ein Grundrecht auf Asyl wurde nicht lang debattiert, es war selbstverständlich angesichts der bitteren Erfahrungen, die man selbst mit Verfolgung und Abweisung erfahren hatte. Die Mordrate war in den unsicheren Nachkriegsjahren auf bis dahin ungekannte Höhen gestiegen; die Abschaffung der Todesstrafe wurde trotzdem ins Grundgesetz geschrieben. Die neue Kriegsgefahr, die Gefahr von Spionageakten und von Anschlägen war mit Händen zu greifen; doch über das Verbot der Folter wurde keine Sekunde gestritten; man wusste, was passiert, wenn Demütigung zum Instrument staatlichen Handelns wird. Es saßen viele zuvor politisch Verfolgte in den Gremien, die das Grundgesetz vorbereiteten. Nie mehr später in einem deutschen Parlament war ihr Anteil so hoch.

    In unsicherster Zeit also wurden Grundrechte geschaffen. Später, im sichersten Deutschland, das es je gab, wurden sie revidiert: erst das Grundrecht auf Asyl, weil das "Boot” angeblich voll war; dann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, weil man angeblich sonst der Organisierten Kriminalität nicht Herr werden konnte; heute ist es der islamistische Terror, dessen Bekämpfung Grundrechte angeblich im Wege stehen. Die Kirschen der Freiheit werden madig gemacht. Damals, 1948, erfand der Konvent das Bundesverfassungsgericht und stellte es dem Grundgesetz zur Seite. Heute wäre es so wichtig, die Rechte und Werte, welche dieses Gericht in Deutschland verteidigt hat, auch in Europa zu sichern, wo derzeit die sozialen Rechte der Wettbewerbsfreiheit ausgeliefert werden. Das wäre der richtige Dank an die Mütter und Väter des Grundgesetzes.

    Einer der 33 Herren, die im August 1948 auf der Herreninsel im Chiemsee den Entwurf für das Grundgesetz schrieben, hat 13 Tage lang ein Tagebuch geführt. Jeden Abend nach getaner Verfassungsarbeit diktierte er seiner Frau Martha das "Chiemseer Tagebuch”. Über die Rede, die der bayerische CSU-Staatsminister Anton Pfeiffer zum Auftakt des Verfassungskonvents gehalten hatte, findet sich darin folgender süffisanter Eintrag:
    "Don Carlos Schmid bewegt sich währenddessen in seinen Massen wie Moby Dick, der gern Kapitän Ahab werden möchte. Er findet aber keine Gelegenheit zur Aktion, weshalb die öffentliche Sitzung mit einer bayerischen Solemnität zu Ende geht. Der Pfeiffersche Stil ist eine Mischung von naturwüchsiger, bajuwarischer Mentalität, einem politischen Barock und einer fleißigen, exakten, aber etwas trockenen bürokratischen Manier.” Pfeiffer hatte, als Organisator der Tagung, die von den Landesregierungen der Westzonen entsandten Fachleute eingestimmt: "Auf Ihre Schultern ist vor der Geschichte des deutschen Volkes eine überwältigende Verantwortung gelegt.”

    "Don Carlos”, also der Tübinger Staatsrechts-Professor Carlo Schmid, hätte diese Ansprache wohl noch schöner halten können als Pfeiffer. Schmid war der Schöngeist der SPD, Justizminister in Württemberg-Hohenzollern, und er konnte mit gewaltiger Bildung und mit einer zeituntypischen Leibesfülle aufwarten. Er hatte Freude an der großen, zitatengetränkten Rede, und er hätte dem bayerischen Pfeiffer gern die Show gestohlen. Man geht nicht fehl, wenn man aus dem Spott über "Don Carlos” in den Tagebuch-Zeilen folgert, dass es sich beim Schreiber um einen Sozialdemokraten handelt.

    Und um was für einen! Kaum jemand kennt heute diesen Hermann Louis Brill. Er war der einzige aktive Widerstandskämpfer, der am Konvent von Herrenchiemsee teilnahm. Er schätzte die Fachkompetenz des Genossen Carlo Schmid, aber er hielt ihn für zu "unpolitisch-literarisch”. Hätten die Deutschen einen französischen Sinn für Geschichte, dann stünde auf Herrenchiemsee ein Denkmal für ihn: Hermann Louis Brill, Sohn eines Schneidermeisters im thüringischen Gräfenrhoda, Volksschullehrer, Kriegsteilnehmer von 1914 bis 1918, Mitglied der USPD, seit 1922 der SPD, mit 28 Jahren Ministerialdirektor im thüringischen Innenministerium. Seiner Leitung unterstand die Landespolizei, als die Reichswehr 1923 Thüringen unter Ausnahmerecht stellte. Brill war entschiedener Gegner dieser Aktion und von da an ein vehementer Gegner jeglicher Notstandsgesetzgebung. Mit Verve widersprach er beim Verfassungskonvent den Versuchen, ein Notstandsrecht ins Grundgesetz zu schreiben - wie es später, 1968, doch noch kam.

    Brills Vita ist eindrucksvoll. 1924, nach einem Regierungswechsel in Thüringen, ging er zurück an die Uni, studierte Jura, politische Philosophie und Soziologie, blieb dabei weiter Landtagsabgeordneter und vernahm am 14. März 1932 Adolf Hitler. Das kam so: Im Januar 1930 übernahm eine bürgerlich-nationalsozialistische Koalition die Regierung in Thüringen, und NS-Innenminister Wilhelm Frick versuchte, Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Er ernannte ihn zum Polizeikommissar in Hildburghausen. Nach dem Ausscheiden der Nazis aus der Regierung untersuchte ein Landtagsausschuss diesen Vorgang, Brill war dessen Vorsitzender. Er lud Hitler vor und erinnerte sich später:

    "Für mich war der 14. März 1932 einer der entscheidendsten Tage meines Lebens. Ich hatte Hitler gehört und gesehen, länger als 30 Minuten hatte er mir gegenübergestanden. Ich besaß ein aus eigener Anschauung geschöpftes, wohlbegründetes Urteil über ihn. Er erschien mir als hysterischer Brutalist, ungebildet, zynisch, durch und durch unwahrhaftig, arrogant, unbeherrscht, bereit, jeden anderen physisch oder moralisch niederzuschlagen. Am 14. März 1932 fasste ich den Entschluss, mich diesem Mann zu widersetzen, zu jeder Zeit, überall, unter allen Umständen, und mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln.”

    Der jungen Bundesrepublik hätte es gut getan, wenn Leute wie Brill mehr Einfluss auf die Nachkriegspolitik gehabt hätten. Aber er war krank, gezeichnet von den Jahren der Haft. Er starb 1959 mit 64 Jahren. Schon bei den Beratungen von Herrenchiemsee hatte er des Öfteren wegen schwerer Krämpfe mitten im Gespräch den Raum verlassen müssen.

    Brill war seit dem 14. März 1932 Widerstandskämpfer gegen Hitler gewesen, war vom Volksgerichtshof 1938 wegen Hochverrats zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt, von US-Truppen am 27. April 1945 aus dem KZ Buchenwald befreit, dann von den Amerikanern zum ersten Regierungschef von Thüringen ernannt , alsbald von den Russen aus dem Amt geworfen, dann in Hessen zum Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei ernannt worden. Als hessischer Staatskanzleichef war er einer der 33 Verfassungsfacharbeiter von Herrenchiemsee und versuchte dort zusammen mit Carlo Schmid, zwischen den extrem föderalistischen Positionen Bayerns und den extrem zentralistischen Vorstellungen seines Parteichefs Kurt Schumacher zu lavieren.

    Die Föderalisten hatten aber die drei westlichen Militärgouverneure auf ihrer Seite, die am 1. Juli 1948 in den "Frankfurter Dokumenten” die Ministerpräsidenten aufgefordert hatten, eine Versammlung einzuberufen, die

    ""eine demokratische Verfassung vorbereiten soll, welche für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit wieder herzustellen”."

    Man darf staunen darüber, welch ein Werk der Verfassungskonvent in den nur 13 Tagen vom 10. bis zum 23. August 1948 geschaffen hat: den kompletten Entwurf für das Grundgesetz, 95 Seiten, 149 Artikel, die teilweise alternativ formuliert waren. Heute gelingt es der "Föderalismuskommission II” innerhalb eines ganzen Jahres nicht, einen einzigen Vorschlag für die Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vorzulegen.

    Jeden Tag um 17 Uhr rief der Konventsvorsitzende Anton Pfeiffer die zwanzig bis dreißig Journalisten zur Pressekonferenz, die sich anschließend um die zwei vorhandenen Telefone stritten. Pfeiffers Auskünfte betrafen zumeist das, was ihn besonders interessierte: den Föderalismus. Pfeiffer war in der Runde der dreißig der Föderalissimus. Gemeinsam war den Spitzenleuten von Herrenchiemsee ein gesundes Selbstbewusstsein. Es offenbart sich in einem Tagebucheintrag Brills gegen Ende des Konvents. Er hatte sich mit dem Versammlungsleiter Pfeiffer über die Form unterhalten, die das Ergebnis der Verfassungsarbeiten bekommen sollte. Brill machte seinen Vorschlag, und Pfeiffer antwortete laut Tagebuch: "Einverstanden. Sagen wir es doch offen: Wir machen für den Parlamentarischen Rat eine Idiotenfibel.”

    Die "Idioten” arbeiteten dann vom 1. September 1948 an in Bonn recht ordentlich. Die von ihnen überarbeitete Herrenchiemseer "Idiotenfibel” wird bald 60 Jahre alt.
    Wenn vom Wunder der deutschen Nachkriegsgeschichte die Rede ist, denkt jeder an das Wirtschaftswunder; es gibt aber ein zweites Wunder, es liegt zeitlich ein wenig später - das Grundgesetz-Wunder. Als dieses Werk, von allen Beteiligten als Provisorium betrachtet, vor bald sechzig Jahren in Kraft trat, schrieben die Kommentatoren der Zeitungen, offenbar wenig überzeugt, von einer "Krücke" des Staates Bundesrepublik. Mit dieser Krücke aber haben die Deutschen das Laufen in der Demokratie gelernt. Das Grundgesetz war und ist eine Anleitung, die weltweit ihresgleichen sucht - und dass das so war und ist, liegt nicht nur am Text, sondern auch am Bundesverfassungsgericht, weil es die Grundrechte entfaltet und ihnen Kraft gegeben hat. Es hat diesen Grundrechten "Drittwirkung" gegeben, das heißt: Sie gelten nicht nur im Verhältnis der Bürger zum Staat, sondern auch im Umgang der Bürger miteinander.

    So kam es, dass die Deutschen, gerade in der Auseinandersetzung mit der Bonner und der Berliner Politik, sich auf die Grundrechte berufen und hier ihre politischen Hoffnungen verankert haben. Die Grundrechte wurden ein Vademecum der Bürgerinnen und Bürger für den Alltag. Man hat sie parat, man hat sie im Bewusstsein. Sind Grundrechte wie Seife? Werden sie also, durch zu häufige Benutzung, immer kleiner? Manche Staatsrechtler befürchten das - aber es ist nicht so. Die Grundrechte sind schlicht dort angekommen, wo sie hingehören: Nicht in Sonntagsreden, sondern im Alltag der Bürger.

    Vielleicht gilt das für kaum einen anderen Satz des Grundgesetzes so, wie für den, der in Artikel 3 steht, für den Satz, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau formuliert. Der Kampf um die Gleichberechtigung war der große Kampf der sozialdemokratischen Rechtsanwältin Elisabeth Selbert aus Kassel, die erst ihre drei Kolleginnen im Parlamentarischen Rat anfeuerte; alle vier zusammen überzeugten sie dann ihre widerstrebenden 61 männlichen Kollegen von der zukunftsweisenden, damals fast abenteuerlichen Formulierung "Männer und Frauen sind gleichberechtigt”.

    Die drei Kolleginnen waren: Die Sozialdemokratin Friederike Nadig; die Zentrumspolitikerin Helene Wessel, die in den fünfziger Jahren zu den bekanntesten Frauen im politischen Leben der Bundesrepublik gehörte, zusammen mit Gustav Heinemann später der SPD beitrat und erbitterte Gegnerin der Wiederbewaffnung wurde. Schließlich Helene Weber, die "Mutter der CDU-Fraktion”; sie war bis 1962, als sie 81-jährig starb, Mitglied des Bundestages und galt als Vertraute von Konrad Adenauer.Die männlichen Räte hatten ursprünglich nicht vor, die geltende Rechtslage grundlegend zu ändern.

    Diese Rechtslage wurde in einem Lehrbuch des Familienrechts, das etwa zeitgleich mit dem Zusammentreten das Parlamentarischen Rats erschien, wie folgt beschrieben: Der Mann bestimmt "Art und Umfang des Lebensaufwandes, den Ablauf des häuslichen Lebens, die Erziehung der Kinder, Wohnort und Wohnung”. Der Mann hat "Herrschaftsbefugnis über das Frauenvermögen”, er kann den Arbeitsplatz der Frau kündigen, "sofern die ehelichen Interessen beeinträchtigt sind”. Der Mann hatte das Entscheidungsrecht, die Frau die "Folgepflicht”. Die Kompetenz der Frau beschränkte sich also auf ihre persönlichen Angelegenheiten.

    Die erste Fassung des Gleichheitssatzes wollte es dabei belassen; sie sprach lediglich davon, dass Männer und Frauen "dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben”. Das war aber nicht mehr, als auch schon in der Weimarer Verfassung von 1919 gestanden hatte. Es wäre bei der altbackenen Formulierung geblieben, hätte es nicht unter den 65 Parlamentariern in Bonn die genannten vier Frauen gegeben. Sie haben die juristische Revolution ins Grundgesetz getragen. Als zum erstenmal der Vorschlag der Rechtsanwältin Selbert zur Diskussion stand, entfuhr es dem FDP-Abgeordneten Thomas Dehler : "Dann ist das Bürgerliche Gesetzbuch verfassungswidrig.” Die Gleichberechtigung blieb denn auch in erster Lesung noch erfolglos: "Das bisherige Recht würde in sich zusammenfallen”, sagte der CDU-Abgeordnete Hermann von Mangoldt. Er hatte in gewisser Weise Recht mit diesem Urteil. Als die Gleichberechtigung schließlich doch Grundrecht wurde, brachte es der Gesetzgeber nicht fertig, den Verfassungsauftrag einzuhalten. Das Gleichberechtigungsgesetz trat erst 1958 in Kraft.

    Die einstimmige Verabschiedung des Gleichheitssatzes im Parlamentarischen Rat war die Sternstunde der Elisabeth Selbert. Wie eine Wanderpredigerin war sie durchs Land gezogen, hatte Frauengruppen und Gewerkschaften, Betriebsrätinnen und die weiblichen Abgeordneten der Landesparlamente mobilisiert, Ende 1948 eine der wenigen öffentlichen Aktionen zur Grundrechtsdebatte organisiert. Die Frauen aller Landtage meldeten sich beim Parlamentarischen Rat, nur die aus Bayern nicht. "Waschkorbweise” sollen die Briefe in Bonn eingetroffen sein; sie sind nicht erhalten. Und den parlamentarischen Räten redete Elisabeth Selbert ins Gewissen: "Die Frau, die während der Kriegsjahre auf den Trümmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen moralischen Anspruch darauf, so wie ein Mann bewertet zu werden.

    Honoriert wurde übrigens der Kampf der Elisabeth Selbert um die Gleichstellung der Frau auf allen Lebens- und Rechtsgebieten nicht. Ein Sitz im Bundesverfassungsgericht wurde ihr nicht angetragen. Sie blieb die einzige weibliche Abgeordnete des Parlamentarischen Rates, die nicht in den Bundestag einzog.

    Das Grundgesetz hat das Fundament für soziale Gerechtigkeit stabil gemacht. Es hat die Bundesrepublik als Sozialstaat gegründet - als eine Art Schutzengel für jeden einzelnen. In den Kinderzimmern der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts hing oft das Bild mit den Kindern auf einer schmalen Brücke über der Klamm mit dem rauschenden Wildbach; daneben flog der Schutzengel. So ähnlich hat das Grundgesetz den Sozialstaat konzipiert, als Schutz vor dem Absturz, als Schutz vor Notfällen und als Hilfe in Notfällen. Der Sozialstaat kümmerte sich in dem Maß, in dem der Wohlstand im Land wuchs, nicht mehr nur um das blanke Überleben seiner Bürger, sondern um ihre Lebensqualität. "Teilhabe" nannte man das in den siebziger Jahren. Nicht die Polizei und nicht die Justiz waren nun jahrzehntelang Garant des inneren Friedens; nicht Strafrechtsparagrafen und Sicherheitspakete haben für innere Sicherheit gesorgt.

    Der Sozialstaat war das Fundament der Prosperität, die Geschäftsgrundlage für gute Geschäfte, er verband die Moral und den ökonomischen Erfolg. Es geht dem Sozialstaat des Grundgesetzes nicht um gleiche Bankkonten, gleich große Wohnungen und gleich große Autos für jeden; es geht ihm um die Förderung der Talente und Kräfte, die in jedem stecken; und es geht diesem Sozialstaat um so viel, auch finanzielle Hilfe für jeden einzelnen, dass der nicht gebückt durchs Leben gehen muss. Demokratie braucht den aufrechten Bürger. Deshalb braucht Demokratie den Sozialstaat.

    Der Sozialstaat des Grundgesetzes muss, mit Maß und Ziel, Schicksalskorrektor sein: Er nimmt zu diesem Zweck den Reichen und gibt damit erstens den Armen und versucht damit zweitens, die Voraussetzungen für die Teilhabe und Teilnahme aller am gesellschaftlichen und politischen Verkehr zu schaffen. "Eigentum verpflichtet", heißt es dazu im Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen". Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber 1967 einen großen Wegweiser aufgestellt, wie das zu verstehen ist - aber der hat ihn nicht beachtet.

    Der Wegweiser bezog sich auf die Bodenspekulation. Die Entscheidung lautet so:
    "Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben des einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögenswerten ... Das Gebot sozialgerechter Nutzung ist aber nicht nur eine Anweisung für das konkrete Verhalten des Eigentümers, sondern in erster Linie eine Richtschnur für den Gesetzgeber, bei der Regelung des Eigentumsinhalts das Wohl der Allgemeinheit zu beachten. Es liegt hierin eine Absage an eine Eigentumsordnung, in der das Individualinteresse den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft hat".

    Man kann nicht behaupten, dass diese Sätze, die das Grundgesetz auslegen, in den vergangenen Jahrzehnten kräftig beherzigt worden wären.

    Das ist die eine Schwäche bei der Verwirklichung der Grundrechte. Die zweite Schwäche wird seit dem 11. September 2001 besonders augenscheinlich: Das Recht wird verdünnt, um so angeblich besser mit den terroristischen Risiken umgehen zu können. Telefonüberwachung, Rasterfahndung, Lauschangriff, staatlicher Zugriff auf Bankkonten, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, geheime Durchsuchung privater Computer, zentrale Speicherung digitalisierter Fingerabdrücke - das bisher Sichere, die Sicherheit im Recht, die Unverbrüchlichkeit der Grundrechte, ist nicht mehr sicher. Freiheitsrechte werden eingeschränkt, Grundrechte in Frage gestellt. Horst Herold, Präsident des Bundeskriminalamts in der RAF-Zeit, wohl der genialste Polizist, den Deutschland je hatte, ist heute ein Kriminalphilosoph. Er spricht eine Warnung aus vor einem Staat, der die Freiheit seiner Verteidigung opfert. Er formuliert es so:

    "Um dem Terrorismus kein weiteres Terrain zu überlassen, ist der Staat von vornherein gezwungen, feste, von keiner Seite überschreitbare Grenzlinien des rechtsstaatlich Möglichen zu ziehen."

    Daran fehlt es. Die Sicherheitsapparate eines Polizeistaats dürfen alles, was sie können. Die Sicherheitsapparate eines Rechtsstaats können alles, was sie dürfen. Sie dürfen und können ziemlich viel, aber das hat eine Grenze. Diese Grenze zu zeigen, ist die Aufgabe der Politik der inneren und äußeren Sicherheit, die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Und diese Grenze zu befestigen - das ist Prävention. Wo ist der Rubikon? Welche Linie darf auch in Zeiten größter Not nicht überschritten werden? Bei der Grenzziehung ist zu beachten, dass das Grundgesetz in Zeiten größter Not formuliert worden ist.

    Das Grundgesetz ist dabei, seine hervorragendsten Eigenschaften, also seinen Grundsatz-Charakter, zu verlieren. Stillschweigend, manchmal sorgen ausdrücklich, werden die Grundrechte eingeschränkt: Der neue Artikel 13, mit dem 1998 die Verletzlichkeit der Wohnung durch den großen Lauschangriff beschlossen wurde, ist viermal so lang wie sein Vorgänger. Der neue Artikel 16 a, der 1993 das Asylgrundrecht eingeschränkt hat, ist vierzigmal so lang wie der alte Artikel 16. Die neue Verfassungsgeschwätzigkeit ist auch dem neuen Europa-Artikel 23 anzusehen, der 1992 den Artikel über den Beitritt weiterer Gebietsteile abgelöst hat, er ist zehnmal so lang wie der alte Artikel 23.

    Diese neuen Artikel sind augenscheinlich Missgeburten, sie liegen in der ansonsten kurz und bündig formulierten deutschen Verfassung wie grammatische Monster. Sie sind qualliger Ausdruck dessen, dass die Politik Verfassungsänderungen missbraucht, um Parteipolitik zu machen - und dass die Parteien ihren Erfolg daran messen, wie viele Details sie in die neuen Formulierungen hineinpressen können.

    Je mehr durch die Verfassung festgeschrieben wird, um so schmaler ist der Raum für neue Mehrheitsentscheidungen. Das ist das eine. Und das andere: Hinter dem Wortschwall der Einschränkungen des Asylgrundrechts und des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung verbirgt sich auch das schlechte Gewissen derer, denen bei der Grundgesetzänderung nicht wohl war: Weil sie wussten, wie einschneidend die Änderungen sind, klebten sie viele Pflaster darauf. Doch mit diesen Pflastern heilt man tiefe Wunden nicht; man verdeckt sie nur.

    Was schenken wir dem Grundgesetz zum Jubiläum? Am besten wäre eine Diskussion, die zu einer Renaissance der Grundrechte führt. Nach der deutschen Einheit sind diese Diskussion und eine kräftigende Reform versäumt worden. Das Grundgesetz braucht neue Kraft. Es braucht die Kraft, welche die Mütter und Väter des Grundgesetzes hineingelegt haben. Viele, ja die meisten von ihnen sind vergessen. Die Feiern zum Grundgesetz sind ein Anlass, sich ihrer wieder zu erinnern und zu fragen, was ihr Vermächtnis ist.